20.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 106/74


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 269/2022

vom 23. September 2022

zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens [2023/798]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 der Kommission vom 11. November 2021 zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Anhang XX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang XX des EWR-Abkommens wird nach Nummer 32ga (Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission) folgende Nummer eingefügt:

„32gb.

32021 D 1967: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 der Kommission vom 11. November 2021 zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 400 vom 12.11.2021, S. 160)“

Artikel 2

Der Wortlaut des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1967 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 24. September 2022 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 23. September 2022.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Präsident

Kristján Andri STEFÁNSSON


(1)   ABl. L 400 vom 12.11.2021, S. 160.

(*)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.