10.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 73/38


BESCHLUSS Nr. 2020/2 DES REGIONALEN LENKUNGSAUSSCHUSSES DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT

(nach Anhörung der Mitglieder des regionalen Lenkungsausschusses)

über den Direktor des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft [2023/554]

DER REGIONALE LENKUNGSAUSSCHUSS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 30,

gestützt auf den Beschluss Nr. 2019/2 des regionalen Lenkungsausschusses vom 28. Januar 2019,

gestützt auf den Beschluss Nr. 2019/3 des regionalen Lenkungsausschusses vom 5. Juni 2019 über die Regeln für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit des Personals des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft,

gestützt auf die vereinbarten Schlussfolgerungen der Sitzung des regionalen Lenkungsausschusses vom 18. Mai 2020 und die anschließende Konsultation des Ministerrates sowie die Schlussfolgerungen der 8. Sitzung des regionalen Lenkungsausschusses vom 30. Juni —

BESCHLIEẞT:

Artikel 1

Herr Matej Zakonjsek wird zum Direktor des Ständigen Sekretariats ernannt.

Artikel 2

Dienstort ist der Sitz des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft, Masarikova 5, 11000 Belgrad (Serbien).

Artikel 3

Diese Ernennung gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Inkrafttreten dieses Beschlusses und kann höchstens zweimal verlängert werden.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Sarajewo, den 6. Juli 2020

Für den regionalen Lenkungsausschuss

Der Präsident/Die Präsidentin