10.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 73/34


BESCHLUSS Nr. 2019/1 DES REGIONALEN LENKUNGSAUSSCHUSSES DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT

(nach schriftlicher Konsultation)

über die Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2019 [2023/551]

DER REGIONALE LENKUNGSAUSSCHUSS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 35 —

BESCHLIEẞT:

Artikel 1

Der Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2019, der diesem Beschluss beigefügt ist, wird angenommen.

Artikel 2

Die Europäische Kommission ist für die Ausführung des Haushaltsplans und die Aufnahme der Arbeit des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft gemäß Artikel 3 zuständig.

Artikel 3

Artikel 2 gilt mit Wirkung vom 24. Januar 2019. Seine Geltungsdauer endet am Tag vor dem Tag, an dem die Ernennung des Direktors/der Direktorin des Ständigen Sekretariats wirksam wird.

Tirana, den 16. Januar 2019

Für den regionalen Lenkungsausschuss

Der Präsident/Die Präsidentin


ANLAGE

Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2019

Haushaltslinie

Betrag (EUR)

Gehälter für Beamte

750 000

Beitrag für die Kranken- und Rentenversicherung der Beamten

200 000

Laufende Kosten des Sekretariats (einschl. fixer Ausgaben/Reisen/Sitzungsorganisation)

330 000

IT-Ausstattung und Büromöbel (nicht durch das Sitzabkommen abgedeckt)

100 000

Einstellungskosten (Veröffentlichung und Erstattung der Kosten der Bewerber)

100 000

Insgesamt

1 480 000

Reserve (rund 10 %)

150 000

Gesamtsumme

1 630 000

Davon: EU-Beitrag (80 %)  (*1)

1 304 000

WB6-Beitrag (20 %: Anhang V des VGV enthält die Verteilung nach Ländern)

326 000


(*1)  Die Höhe des EU-Beitrags steht der Annahme des EU-Haushaltsplans für 2019 nicht entgegen.