5.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 4/82


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 245/2019

vom 27. September 2019

zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens [2023/50]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/7 der Kommission vom 30. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 in Bezug auf die Versteigerung von 50 Mio. nicht zugeteilten Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve zugunsten des Innovationsfonds und zwecks Aufnahme einer von Deutschland zu bestellenden Auktionsplattform (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Anhang XX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang XX des EWR-Abkommens wird unter Nummer 21ala (Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission) folgender Gedankenstrich angefügt:

„–

32019 R 0007: Delegierte Verordnung (EU) 2019/7 der Kommission vom 30. Oktober 2018 (ABl. L 2 vom 4.1.2019, S. 1)“

Artikel 2

Der Wortlaut der Delegierten Verordnung (EU) 2019/7 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 28. September 2019 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 27. September 2019.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Präsident

Gunnar PÁLSSON


(1)   ABl. L 2 vom 4.1.2019, S. 1.

(*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.