8.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 316/93


BESCHLUSS Nr. 3/2022 DES HANDELSAUSSCHUSSES

vom 16. November 2022

zur Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits [2022/2394]

DER HANDELSAUSSCHUSS —

gestützt auf das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 28. November 2018 legte Ecuador der Union gemäß Artikel 209 des Übereinkommens einen Antrag auf Aufnahme neuer geografischer Angaben in Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens vor. Die Union hat das Einspruchsverfahren für drei neue geografische Angaben Ecuadors und deren Prüfung abgeschlossen.

(2)

Am 20. Oktober 2022 bewertete der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ bei einer Tagung der Union und Ecuadors gemäß Artikel 257 Absatz 2 des Übereinkommens die Informationen zu den geografischen Angaben und schlug dem Handelsausschuss vor, Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens entsprechend zu ändern.

(3)

Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert werden.

(4)

Der Beschluss, Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens zu ändern, kann nach Artikel 14 Absatz 3 des Übereinkommens auf einer Sitzung des Handelsausschusses unter Beteiligung der Union und Ecuadors angenommen werden, da er ausschließlich die bilateralen Beziehungen zwischen ihnen betrifft und die Rechte und Pflichten keines anderen unterzeichnenden Andenstaats berührt —

BESCHLIEẞT:

Artikel 1

In Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens werden in der Tabelle unter Buchstabe d „Geografische Angaben Ecuadors für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine, Spirituosen und aromatisierte Weine“ die Einträge im Anhang dieses Beschlusses angefügt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften ausgefertigt und wird von den Vertretern des Handelsausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Übereinkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Dieser Beschluss ist ab dem Zeitpunkt der letzten Unterschrift wirksam.

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Quito am 16. November 2022.

Für den Handelsausschuss

Leiter der EU-Delegation

Paolo GARZOTTI

Leiter der Delegation Ecuadors

Daniel LEGARDA


ANHANG

d)

„Geografische Angaben Ecuadors für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine, Spirituosen und aromatisierte Weine“

CAFÉ DE GALAPAGOS

Kaffee

MANÍ DE TRANSKUTUKÚ

Erdnuss

PITAHAYA AMAZÓNICA DE PALORA

Frucht