10.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 291/75


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 182/2019

vom 14. Juni 2019

zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2022/2174]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf die Verordnung (EU) 2019/499 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2019 zur Festlegung von Bestimmungen für die Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union (1) auszuweiten.

(2)

Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 4 Absatz 2n des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen wird folgender Gedankenstrich angefügt:

„—

32019 R 0499: Verordnung (EU) 2019/499 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2019 zur Festlegung von Bestimmungen für die Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union (ABl. L 85I vom 27.3.2019, S. 32)“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 15. Juni 2019 oder am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft (*), je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 14. Juni 2019.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Präsident

Claude MAERTEN


(1)   ABl. L 85I vom 27.3.2019, S. 32.

(*)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.