10.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 291/75 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 182/2019
vom 14. Juni 2019
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2022/2174]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf die Verordnung (EU) 2019/499 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2019 zur Festlegung von Bestimmungen für die Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union (1) auszuweiten. |
(2) |
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 4 Absatz 2n des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen wird folgender Gedankenstrich angefügt:
„— |
32019 R 0499: Verordnung (EU) 2019/499 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2019 zur Festlegung von Bestimmungen für die Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union (ABl. L 85I vom 27.3.2019, S. 32)“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 15. Juni 2019 oder am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft (*), je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 14. Juni 2019.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Claude MAERTEN
(1) ABl. L 85I vom 27.3.2019, S. 32.
(*) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.