24.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 43/84


BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES

vom 21. Februar 2022

zur Änderung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft [2022/291]

DER GEMEINSAME AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (1) (im Folgenden „Austrittsabkommen“), insbesondere auf Artikel 164 Absatz 5 Buchstabe d,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 164 Absatz 5 Buchstabe d des Austrittsabkommens kann der nach Artikel 164 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) Änderungen an diesem Abkommen beschließen, sofern diese notwendig sind, um Fehler zu beheben, Auslassungen oder andere Mängel zu beseitigen oder Fälle abzudecken, die bei Unterzeichnung des Abkommens nicht vorhersehbar waren, und sofern die wesentlichen Bestandteile dieses Abkommens durch diese Beschlüsse nicht geändert werden. Nach Artikel 166 Absatz 2 des Austrittsabkommens sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses für die Union und das Vereinigte Königreich verbindlich. Die Union und das Vereinigte Königreich müssen diese Beschlüsse, die dieselbe rechtliche Wirkung haben wie das Austrittsabkommen, durchführen.

(2)

Im Interesse der Rechtssicherheit sollte Anhang I Teil I des Austrittsabkommens dahin gehend geändert werden, dass fünf Beschlüsse und zwei Empfehlungen der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die bisher nicht darin aufgeführt sind, hinzugefügt werden und dass zwei Beschlüsse gestrichen und ersetzt wurden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Austrittsabkommen wird wie folgt geändert:

(1)

In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Anzuwendende Rechtsvorschriften (Reihe A)“ die Empfehlung Nr. A1 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Ausstellung der Bescheinigung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingefügt.

(2)

In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Elektronische Datenaustauschdienste (Reihe E)“ der Beschluss Nr. E6 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem eine Nachricht im System für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) als rechtlich zugestellt gilt (3), eingefügt.(3)

(3)

In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ der Beschluss Nr. H9 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Verlängerung der in den Artikeln 67 und 70 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie im Beschluss Nr. S9 genannten Fristen aufgrund der COVID-19-Pandemie (4) eingefügt.

(4)

In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ der Beschluss Nr. H10 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Fachausschusses für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (5) eingefügt.

(5)

In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ der Beschluss Nr. H11 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Verlängerung der in den Artikeln 67 und 70 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 sowie im Beschluss Nr. S9 genannten Fristen aufgrund der COVID-19-Pandemie (6) eingefügt.

(6)

In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ die Empfehlung Nr. H2 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betreffend die Aufnahme von Authentifizierungsmerkmalen in portablen Dokumenten, die von einem Träger eines Mitgliedstaats ausgestellt werden und den Status einer Person für die Zwecke der Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bescheinigen (7), eingefügt.

(7)

In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Krankheit (Reihe S)“ der Beschluss Nr. S11 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über Erstattungsverfahren zur Durchführung der Artikel 35 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (8) eingefügt.

(8)

In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens werden folgende Rechtsakte gestrichen und ersetzt:

a)

Beschluss Nr. H8 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Fachausschusses für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (9), der durch den Beschluss Nr. H10 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Fachausschusses für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (10) ersetzt wird;

b)

Beschluss Nr. S9 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über Erstattungsverfahren zur Durchführung der Artikel 35 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (11), der durch den Beschluss Nr. S11 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit über Erstattungsverfahren zur Durchführung der Artikel 35 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (12) ersetzt wird.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2022.

Im Namen des Gemeinsamen Ausschusses

Die Ko-Vorsitzenden

Maroš ŠEFČOVIČ

Elizabeth TRUSS


(1)  ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7.

(2)  ABl. C 183 vom 29.5.2018, S. 5.

(3)  ABl. C 355 vom 4.10.2018, S. 5.

(4)  ABl. C 259 vom 7.8.2020, S. 9.

(5)  ABl. C 89 vom 16.3.2021, S. 6.

(6)  ABl. C 170 vom 6.5.2021, S. 4.

(7)  ABl. C 147 vom 29.4.2019, S. 6.

(8)  ABl. C 236 vom 18.6.2021, S. 4.

(9)  ABl. C 263 vom 20.7.2016, S. 3.

(10)  ABl. C 89 vom 16.3.2021, S. 6.

(11)  ABl. C 279 vom 27.9.2013, S. 8.

(12)  ABl. C 236 vom 18.6.2021, S. 4.