2.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 235/11 |
Mitteilung über das Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 zum Anhang 2-C des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Korea
Die Änderungen der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 zu Anhang 2-C des am 6. Oktober 2010 in Brüssel unterzeichneten Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Korea (1) treten am 1. Juli 2021 in Kraft.