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10.6.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 182/1 |
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt tritt am 1. Juli 2020 in Kraft, da das Verfahren nach Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens am 29. Mai 2020 abgeschlossen worden ist.