13.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 7/1


Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

Das am 25. Februar 2008 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten ist gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Abkommens am 12. Juni 2015 in Kraft getreten, weil die letzte Notifikation am 12. Juni 2015 hinterlegt worden ist.