19.5.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 156/35 |
BESCHLUSS Nr. 2/2020 DES WPA-AUSSCHUSSES EINGESETZT DURCH DAS ÜBERGANGSABKOMMEN FÜR EIN WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTSABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER VERTRAGSPARTEI ZENTRALAFRIKA ANDERERSEITS
vom 28. April 2020
zur Annahme der Liste der Schiedsrichter [2020/671]
DER WPA-AUSSCHUSS —
gestützt auf das am 22. Januar 2009 in Brüssel unterzeichnete und seit dem 4. August 2014 vorläufig angewendete Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 85 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß dem Abkommen und diesem Beschluss besteht die Vertragspartei Zentralafrika aus der Republik Kamerun. |
(2) |
Das Abkommen sieht vor, dass der WPA-Ausschuss eine Liste von fünfzehn Personen aufstellt, die willens und in der Lage sind, bei Streitbeilegungsverfahren zwischen den Parteien als Schiedsrichter zu dienen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Liste von fünfzehn Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen, wird gemäß Artikel 85 Absatz 1 erstellt und ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführt.
(2) Die Liste der Schiedsrichter gemäß Absatz 1 wird unbeschadet besonderer Vorschriften aufgestellt, die im Abkommen enthalten sind oder gegebenenfalls vom WPA-Ausschuss angenommen werden.
Artikel 2
Die in Artikel 1 genannte Liste der Schiedsrichter kann durch einen Beschluss des WPA-Ausschusses gemäß Artikel 92 Absatz 4 des Abkommens geändert werden.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. April 2020.
Für die Republik Kamerun
Alamine OUSMANE MEY
Minister für Wirtschaft, Planung und Raumordnung
Für die Europäische Union
Phil HOGAN
Für Handel zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission
ANHANG
LISTE DER SCHIEDSRICHTER (ARTIKEL 85 ABSATZ 1 DES ABKOMMENS)
Von der Vertragspartei Zentralafrika (Kamerun) ausgewählte Schiedsrichter:
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Frau Mildred Alugu BEJUKA — Kamerun |
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Herr Jean Michel MBOCK BIUMLA — Kamerun |
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Herr Henri-Désiré MODI KOKO BEBEY — Kamerun |
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Herr David NYAMSI — Kamerun |
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Herr Sadjo OUSMANOU — Kamerun |
Von der Vertragspartei Europäische Union ausgewählte Schiedsrichter:
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Herr Jacques BOURGEOIS — Belgien |
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Herr Claus-Dieter EHLERMANN — Deutschland |
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Herr Pieter Jan KUIJPER — Niederlande |
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Herr Giorgio SACERDOTI — Italien |
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Herr Ramon TORRENT — Spanien |
Von den beiden Vertragsparteien gemeinsam ausgewählte Schiedsrichter:
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Herr Thomas COTTIER — Schweiz |
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Herr Fabien GÉLINAS — Kanada |
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Frau Merit E. JANOW — Vereinigte Staaten |
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Frau Anna KOUYATE — Mali |
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Herr Helge SELAND — Norwegen |