8.4.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 97/13


BESCHLUSS Nr. 65/2018 DES MIT DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG EINGESETZTEN GEMISCHTEN AUSSCHUSSES

vom 20. März 2019

zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Listen des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte und des Sektoralen Anhangs über Elektromagnetische Verträglichkeit [2019/558]

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf die Artikel 7 und 14,

in der Erwägung, dass für die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste eines Sektoralen Anhangs ein Beschluss des Gemischten Ausschusses erforderlich ist —

BESCHLIEẞT:

1.

Die Konformitätsbewertungsstelle in Anlage A wird in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte „Zugang der USA zum EG-Markt“ in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte aufgenommen.

2.

Die Konformitätsbewertungsstelle in Anlage B wird in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte „Zugang der USA zum EG-Markt“ in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit aufgenommen.

3.

Für welche Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren die in den Anlagen A und B aufgeführte Konformitätsbewertungsstelle in die jeweilige Liste aufgenommen wird, wurde von den Vertragsparteien vereinbart; diese befinden auch im Weiteren darüber.

Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften ausgefertigt und wird von den Vertretern des Gemischten Ausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Er tritt an dem Tag in Kraft, an dem er von der letzten Vertragspartei unterzeichnet wird.

Für die Vereinigten Staaten von Amerika

James C. SANFORD

Unterzeichnet in Washington am 21. Februar 2019

Für die Europäische Union

Ignacio IRUARRIZAGA

Unterzeichnet in Brüssel am 20. März 2019


ANLAGE A

Konformitätsbewertungsstelle der USA, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte „Zugang der USA zum EG-Markt“ in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte aufgenommen wird

PCTEST Engineering Laboratory, Inc.

7185 Oakland Mills Road

Columbia, Maryland 21046

Vereinigte Staaten von Amerika


ANLAGE B

Konformitätsbewertungsstelle der USA, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte „Zugang der USA zum EG-Markt“ in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit aufgenommen wird

PCTEST Engineering Laboratory, Inc.

7185 Oakland Mills Road

Columbia, Maryland 21046

Vereinigte Staaten von Amerika