12.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 70/33


BESCHLUSS Nr. 1/2019 DES DURCH DAS WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTSABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DEN SADC-WPA-STAATEN ANDERERSEITS EINGERICHTETEN HANDELS- UND ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES

vom 18. Februar 2019

über die Annahme der Liste mit Schiedsrichtern [2019/391]

DER HANDELS- UND ENTWICKLUNGSAUSSCHUSS —

gestützt auf das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 94, 100, 103 und 104 —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang beigefügte Liste mit Schiedsrichtern gemäß Artikel 94 des Abkommens wird hiermit angenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

Geschehen zu Kapstadt, Südafrika.

Für den Handels- und Entwicklungsausschuss

Vertreter der SADC-WPA-Staaten

O. WARD

EU-Vertreter

E. SYNOWIEC


ANHANG

LISTE DER SCHIEDSRICHTER NACH ARTIKEL 94 DES ABKOMMENS

 

Von den SADC-WPA-Staaten ausgewählte Schiedsrichter:

1.

Boitumelo Sendy GOFHAMODIMO

2.

Leonard Moses PHUTI

3.

Tsotetsi MAKONG

4.

Sakeus AKWEENDA

5.

Faizel ISMAIL

6.

Kholofelo Ngokoane KUGLER

7.

Nkululeko J. HLOPHE

8.

Samuel Jay LEVY

 

Von der EU ausgewählte Schiedsrichter:

9.

Jacques BOURGEOIS

10.

Claus-Dieter EHLERMANN

11.

Pieter Jan KUIJPER

12.

Giorgio SACERDOTI

13.

Laurence BOISSON DE CHAZOURNES

14.

Ramon TORRENT

15.

Michael Johannes HAHN

16.

Hélène RUIZ FABRI

 

Von den Vertragsparteien gemeinsam ausgewählte Schiedsrichter (Nichtstaatsangehörige, die den Vorsitz übernehmen können):

17.

Merit JANOW

18.

Ichiro ARAKI

19.

Christian HÄBERLI

20.

Claus VON WOBESER

21.