24.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 21/66


EMPFEHLUNG Nr. 1/2018 DES ASSOZIATIONSRATES EU-ISRAEL

vom 27. Dezember 2018

zur Genehmigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel [2019/106]

DER ASSOZIATIONSRAT EU-ISRAEL —

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (im Folgenden „Europa-Mittelmeer-Abkommen“) wurde am 20. November 1995 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. Juni 2000 in Kraft.

(2)

Nach Artikel 69 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen.

(3)

Artikel 10 der Geschäftsordnung des Assoziationsrates sieht die Möglichkeit vor, zwischen den Tagungen im schriftlichen Verfahren Beschlüsse zu fassen oder Empfehlungen auszusprechen, sofern die Vertragsparteien dies vereinbaren.

(4)

Die Verlängerung des Aktionsplans um drei Jahre gibt den Vertragsparteien die Gelegenheit, ihre Zusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter voranzubringen, einschließlich im Rahmen einer möglichen Verhandlung von Prioritäten der Partnerschaft —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Assoziationsrat empfiehlt im Wege des schriftlichen Verfahrens die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel um drei Jahre ab dem Tag der der Annahme der Verlängerung.

Artikel 2

Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 27. Dezember 2018.

Im Namen des EU-Israel-Assoziationsrates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)   ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 3.