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24.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 21/66 |
EMPFEHLUNG Nr. 1/2018 DES ASSOZIATIONSRATES EU-ISRAEL
vom 27. Dezember 2018
zur Genehmigung der Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel [2019/106]
DER ASSOZIATIONSRAT EU-ISRAEL —
gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (im Folgenden „Europa-Mittelmeer-Abkommen“) wurde am 20. November 1995 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. Juni 2000 in Kraft. |
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(2) |
Nach Artikel 69 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen. |
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(3) |
Artikel 10 der Geschäftsordnung des Assoziationsrates sieht die Möglichkeit vor, zwischen den Tagungen im schriftlichen Verfahren Beschlüsse zu fassen oder Empfehlungen auszusprechen, sofern die Vertragsparteien dies vereinbaren. |
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(4) |
Die Verlängerung des Aktionsplans um drei Jahre gibt den Vertragsparteien die Gelegenheit, ihre Zusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter voranzubringen, einschließlich im Rahmen einer möglichen Verhandlung von Prioritäten der Partnerschaft — |
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Assoziationsrat empfiehlt im Wege des schriftlichen Verfahrens die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel um drei Jahre ab dem Tag der der Annahme der Verlängerung.
Artikel 2
Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 27. Dezember 2018.
Im Namen des EU-Israel-Assoziationsrates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI