10.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 8/36


BESCHLUSS Nr. 5/2018 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES

vom 17. Dezember 2018

zur Ernennung von Mitgliedern des Verwaltungsrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) [2019/32]

DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —

gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 5 des Anhangs III,

gestützt auf den Beschluss Nr. 5/2013 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 7. November 2013 über die Satzung des Technischen Zentrums für die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (TZL) (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 4 der Satzung des TZL werden die Mitglieder des Exekutivrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) vom AKP-EU-Botschafterausschuss nach dem von diesem festgelegten Verfahren für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren ernannt; nach Ablauf der Hälfte dieses Zeitraums findet eine Überprüfung statt.

(2)

Im Einklang mit dem Beschluss Nr. 4/2016 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. September 2016 zur Ernennung eines Mitglieds des Exekutivrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) (3) lief die Amtszeit von fünf Mitgliedern des Exekutivrats am 6. November 2018 ab.

(3)

Im Einklang mit Artikel 95 Absatz 1 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens endet dieses am 29. Februar 2020. Für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende der Laufzeit des Abkommens sollten daher drei neue Mitglieder des Exekutivrats ernannt und zwei Mitglieder des Exekutivrats wiederernannt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Herr Augusto Manuel CORREIA und Frau Helena JOHANSSON werden als Mitglieder des Exekutivrats des TZL bis zum 29. Februar 2020 wiederernannt.

(2)   Folgende Personen werden zu Mitgliedern des Exekutivrats des TZL ernannt:

Herr David HUNTER,

Herr Abel KPAWILINA-NAMKOISSE,

Herr Boitshoko NTSHABELE.

Artikel 2

Unbeschadet späterer Beschlüsse des AKP-EU-Botschafterausschusses im Rahmen seiner Zuständigkeiten setzt sich der Exekutivrat des TZL wie folgt zusammen:

Herr Augusto Manuel CORREIA,

Herr David HUNTER,

Frau Helena JOHANSSON,

Herr Abel KPAWILINA-NAMKOISSE,

Herr Boitshoko NTSHABELE und

Frau Frederike PRAASTERINK,

deren Amtszeit am 29. Februar 2020 abläuft.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 2018.

Im Namen des AKP-EU-Botschafterausschusses

Der Vorsitzende

N. MARSCHIK


(1)   ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(2)   ABl. L 309 vom 19.11.2013, S. 50.

(3)   ABl. L 278 vom 14.10.2016, S. 50.