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7.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 142/39 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 116/2017
vom 13. Juni 2017
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2018/809]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierten Maßnahmen der Union zur Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen fortzusetzen. |
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(2) |
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 1. Januar 2017 zu ermöglichen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 7 Absatz 11 des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen werden die Worte „das Haushaltsjahr 2016“ durch die Worte „die Haushaltsjahre 2016 und 2017“ ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft (*1).
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2017.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juni 2017.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Claude MAERTEN
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.