15.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 73/29


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

NR. 154/2016

vom 8. Juli 2016

zur Änderung von Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) des EWR-Abkommens [2018/376]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) Nr. 611/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Anhang XI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang XI des EWR-Abkommens wird nach Nummer 5ha (Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) folgende Nummer eingefügt:

„5haa.

32013 R 0611: Verordnung (EU) Nr. 611/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) (ABl. L 173 vom 26.6.2013, S. 2)“.

Artikel 2

Der Wortlaut der Verordnung (EU) Nr. 611/2013 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 9. Juli 2016 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1), oder am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Aufnahme der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) in das EWR-Abkommen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2016.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Die Präsidentin

Bergdís ELLERTSDÓTTIR


(1)   ABl. L 173 vom 26.6.2013, S. 2.

(*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

(2)   ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.