18.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 14/1


Informationen über die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 ab dem 1. Februar 2017 vorläufig angewandt.