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18.1.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 14/1 |
Informationen über die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 ab dem 1. Februar 2017 vorläufig angewandt.