28.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 23/122


Berichtigung der Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte

( Amtsblatt der Europäischen Union L 6 vom 11. Januar 2017 )

Auf Seite 1:

Anstatt:

„Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte wird am 1. Dezember 2016 in Kraft treten, da das Verfahren nach Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens am 19. Oktober 2016 abgeschlossen worden ist.“

muss es heißen:

„Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten, da das Verfahren nach Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens am 8. November 2016 abgeschlossen worden ist.“