19.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 215/3


EMPFEHLUNG Nr. 1/2017 DES ASSOZIIERUNGSRATES DER EU-REPUBLIK MOLDAU

vom 4. August 2017

über die Assoziierungsagenda der EU-Republik Moldau [2017/1489]

DER ASSOZIATIONSRAT EU-REPUBLIK MOLDAU —

gestützt auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 27. Juni 2014 unterzeichnet und ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

(2)

Gemäß Artikel 436 Absatz 1 des Assoziierungsabkommens ist der Assoziationsrat befugt, Empfehlungen zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens auszusprechen.

(3)

Gemäß Artikel 453 Absatz 1 des Abkommens treffen die Vertragsparteien die allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens verwirklicht werden.

(4)

Im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern vorgeschlagen, um das Engagement auf beiden Seiten zu fördern.

(5)

Die Union und die Republik Moldau haben vereinbart, ihre Partnerschaft durch Vereinbarung einer Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2017-2019 mit dem Ziel zu konsolidieren, die Resilienz und Stabilität der Republik Moldau zu fördern und zu stärken und gleichzeitig eine engere politische Assoziierung und eine vertiefte wirtschaftliche Integration anzustreben.

(6)

Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf den Wortlaut der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau geeinigt, die die Umsetzung des Abkommens unterstützt und den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit bei den gemeinsam festgelegten Interessen legt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die im Anhang festgelegte Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau umsetzen.

Artikel 2

Die im Anhang festgelegte Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau ersetzt die am 26. Juni 2014 angenommene Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau.

Artikel 3

Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.

Geschehen zu Chisinau am 4. August 2017.

Im Namen des Assoziationsrates

Der Vorsitzende

Pavel FILIP


(1)   ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4.


ANHANG

ASSOZIIERUNGSAGENDA ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK MOLDAU

Inhaltsverzeichnis

Assoziierungsagenda zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau 7

1.

Grundsätze, Instrumente und Ressourcen für die Umsetzung der Assoziierungsagenda 7

2.

Prioritäten der Assoziierungsagenda 8

2.1

Wichtigste Prioritäten 8

2.2

Politischer Dialog, verantwortungsvolle Staatsführung und Stärkung der Institutionen 10

i)

Stärkung der Stabilität, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Institutionen als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Republik Moldau 10

ii)

Fortführung der Reform des Justizsektors, insbesondere Sicherung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Professionalität und Effizienz der Justiz 13

iii)

Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten 14
Menschenrechte und Grundfreiheiten 14
Meinungsfreiheit 15
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft 15
Misshandlung und Folter 16
Rechte des Kindes 16
Häusliche Gewalt 16
Gleichbehandlung 16
Gewerkschaftsrechte und Kernarbeitsnormen 16

2.3

Außen- und Sicherheitspolitik 17
Terrorismus, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und illegale Waffenausfuhren 17
Der Transnistrien-Konflikt 18
Internationaler Strafgerichtshof 18

2.4

Zusammenarbeit im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht 18
Schutz personenbezogener Daten 19
Bekämpfung der organisierten Kriminalität 19
Polizeireform 19
Polizeiliche Zusammenarbeit und Datenbanken 20
Drogenbekämpfung 21
Menschenhandel 21
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern 21
Bekämpfung der Cyberkriminalität 21
Verhütung und Bekämpfung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten 22
Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität 23
Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement 24
Rechtliche Zusammenarbeit 25

2.5

Handel und Handelsfragen (DCFTA) 26
Warenhandel 26
Technische Vorschriften, Normung und damit verbundene Infrastruktur 26
Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS-Maßnahmen) 27
Zoll und Handelserleichterungen 28
Ursprungsregeln 28
Niederlassung, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr 29
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr 29
Öffentliches Beschaffungswesen 29
Rechte des geistigen Eigentums 30
Wettbewerb 30
Transparenz 31
Handel und nachhaltige Entwicklung 31

2.6

Wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen 31
Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und -prüfung und Corporate Governance 32
Beschäftigung, Sozialpolitik und Chancengleichheit 32
Verbraucherschutz 33
Statistiken 34
Besteuerung 34
Finanzdienstleistungen 35
Industrie- und Unternehmenspolitik 36
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe 36
Tourismus 37
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 37
Informationsgesellschaft/digitale Wirtschaft und Gesellschaft 37
Öffentliche Gesundheit 38
Stadtplanung und Bauwesen 38
Regionale Entwicklung 38
Fischerei und Meerespolitik 39

2.7

Konnektivität, Energieeffizienz, Klimaschutz, Umwelt und Katastrophenschutz 39
Energie 39
Verkehr 41
Umwelt 41
Klimaschutz 42
Katastrophenschutz 42

2.8

Mobilität und direkte Kontakte zwischen den Menschen 43
Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend 43
Forschung und Innovation 44
Kultur, audiovisuelle Politik und Medien 45
Teilnahme an EU-Agenturen und -Programmen 45

2.9

Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit 46

Assoziierungsagenda zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau

Am 27. Juni 2014 unterzeichneten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und die Republik Moldau (im Folgenden die „Vertragsparteien“) ein ehrgeiziges und innovatives Assoziierungsabkommen (AA), das auch ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen umfasst. Das Abkommen enthält verbindliche, regelbasierte Bestimmungen und sieht eine verstärkte Zusammenarbeit vor, die über traditionelle Abkommen hinausgeht und alle Bereiche von Interesse abdeckt. Das Assoziierungsabkommen wurde seit dem 1. September 2014 bis zum Abschluss des Ratifizierungsverfahrens vorläufig angewendet; seit dem 1. Juli 2016 wird es in vollem Umfang angewendet.

Zur Vorbereitung und Erleichterung der Durchführung des Assoziierungsabkommens einigten sich die Vertragsparteien am 26. Juni 2014 in Brüssel auf eine Assoziierungsagenda, die eine Liste von Prioritäten für die gemeinsame Arbeit im Zeitraum 2014-2016 vorgab.

Mit dem vorliegenden Dokument wird die Assoziierungsagenda 2014-2016 aktualisiert und neu ausgerichtet, und es werden — unter anderem auf der Grundlage der vom Rat der Europäischen Union am 15. Februar 2016 angenommenen Schlussfolgerungen zur Republik Moldau — neue Prioritäten für die gemeinsame Arbeit im Zeitraum 2017-2019 gesetzt. Bei den Prioritäten wird zwischen kurzfristigen Prioritäten (hier sollten bis Ende 2017 beträchtliche Fortschritte erreicht werden) und mittelfristigen Prioritäten (hier sollten in den darauffolgenden beiden Jahren beträchtliche Fortschritte erreicht werden) unterschieden.

Die Tatsache, dass dabei der Schwerpunkt auf einer begrenzten Anzahl von Prioritäten liegt, berührt nicht den Umfang oder das Mandat des bestehenden Dialogs im Rahmen anderer relevanter Abkommen und Partnerschaften oder der multilateralen Komponente der Östlichen Partnerschaft.

Darüber hinaus können Staatsangehörige der Republik Moldau, die einen biometrischen Pass besitzen, seit April 2014 ohne Visum in die Schengen-Länder einreisen. Die Benchmarks des Aktionsplans zur Visaliberalisierung müssen weiterhin kontinuierlich erfüllt werden, damit die Nachhaltigkeit der Regelung für visumfreies Reisen sichergestellt ist und somit ein Beitrag zur Mobilität und zu direkten persönlichen Kontakten zwischen Menschen aus der EU und der Republik Moldau geleistet wird, die zu den grundlegenden Elementen gehören, auf die sich die im Assoziierungsabkommen vorgesehene politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Republik Moldau mit der Europäischen Union stützt.

1.   Grundsätze, Instrumente und Ressourcen für die Umsetzung der Assoziierungsagenda

Die folgenden gemeinsamen Grundsätze sind für die Umsetzung der Assoziierungsagenda bestimmend:

Im Rahmen der Assoziierungsagenda getroffene Maßnahmen sollten den allgemeinen Zielen der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration Rechnung tragen.

Die Prioritäten der Assoziierungsagenda spiegeln die Verpflichtung der EU und der Republik Moldau wider, die Bestimmungen ihres Assoziierungsabkommens, das nunmehr in vollem Umfang in Kraft ist, vollständig umzusetzen.

Beide Vertragsparteien müssen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Eigenverantwortung, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Einbeziehung an der Umsetzung der Assoziierungsagenda mitwirken.

Die im Rahmen der Assoziierungsagenda erzielten Ergebnisse werden einen bedeutenden Beitrag zur Verwirklichung der auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Brüssel zu vereinbarenden Prioritäten für 2020 darstellen.

Mit der Assoziierungsagenda wird darauf abgezielt, durch eine schrittweise Durchführung praktischer Maßnahmen und durch die Beteiligung der Zivilgesellschaft und anderer Interessenträger greifbare, konkrete und nachhaltige Ergebnisse zu erreichen. Beide Vertragsparteien werden insbesondere sicherstellen, dass alle auf dieser Assoziierungsagenda beruhenden Rechtsvorschriften und Strategiedokumente im Rahmen eines inklusiven und faktengestützten Prozesses ausgearbeitet werden.

Die Vertragsparteien erkennen an, dass die vereinbarten Prioritäten durch geeignete und ausreichende politische, technische und finanzielle Mittel unterstützt werden müssen.

Die Umsetzung der Assoziierungsagenda ist Gegenstand der Kontrolle, der jährlichen Berichterstattung und der Bewertung. Die erzielten Fortschritte werden überprüft, unter anderem anlässlich der Tagungen der im Rahmen des Assoziierungsabkommens eingerichteten bilateralen Strukturen. Die Zivilgesellschaft wird ebenfalls angehalten, ihre Kontrollaktivitäten auf die Assoziierungsagenda auszurichten.

Die Europäische Union unterstützt die Republik Moldau bei der Umsetzung der in der Assoziierungsagenda genannten Ziele und Prioritäten. Sie bietet zu diesem Zweck alle verfügbaren Möglichkeiten der EU-Förderung an, stellt Fachwissen und Beratung zur Verfügung, erleichtert den Austausch von bewährten Verfahren, Know-how und Informationen und fördert den Kapazitätsaufbau und die institutionelle Stärkung. Zudem bemüht sich die Europäische Union um die Mitwirkung anderer Partner der Republik Moldau und eine entsprechende Koordinierung der Hilfe. Ferner wird sie ihre entsprechenden Finanzierungsinstrumente einsetzen, um die Umsetzung der Assoziierungsagenda zu unterstützen. Allerdings ist die Assoziierungsagenda kein Finanzplanungsdokument und entbindet die Vertragsparteien nicht von der Aufgabe der Finanzplanung.

Die Unterstützung durch die EU erfolgt im Kontext der allgemeinen Prioritäten der Hilfe für die Republik Moldau, die im einheitlichen Unterstützungsrahmen und in den Mehrländerprogrammen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) speziell für die Republik Moldau festgelegt sind, wobei zugleich darauf abgezielt wird, dass die Prioritäten gemäß der Assoziierungsagenda berücksichtigt werden. Die EU kann auch Hilfe aus anderen EU-Instrumenten leisten. Finanzhilfe wird unter uneingeschränkter Einhaltung der Durchführungsbestimmungen und -verfahren der EU-Außenhilfe geleistet. Gemäß diesen Verfahren unterliegt die Hilfe, die der Republik Moldau seitens der EU gewährt wird, weiterhin einer strikten Auflagenbindung, wobei die Einhaltung der Auflagen regelmäßig überprüft und bewertet wird. Die notwendigen Frühwarnsysteme müssen eingerichtet werden, um Risiken zu verringern.

Die vorliegende Assoziierungsagenda gilt ab dem Tag ihrer Annahme bis Ende 2019. Die Assoziierungsagenda kann jederzeit durch Übereinkunft im Assoziationsrat EU-Republik Moldau geändert oder aktualisiert werden.

2.   Prioritäten der Assoziierungsagenda

2.1   Wichtigste Prioritäten

Von den in der Assoziierungsagenda genannten Prioritäten sollten folgende Reformmaßnahmen mit Vorrang durchgeführt werden:

 

Im Bereich Stärkung der Institutionen und der verantwortungsvollen Staatsführung:

1.

Unabhängigkeit der Justiz

Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden, um die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Integrität, Professionalität und Effizienz der Justiz einschließlich der Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten, die frei von politischer oder jeglicher sonstiger unzulässiger Einflussnahme sein sollten, sowie um Null-Toleranz gegenüber Korruption zu gewährleisten und alle Arten von korrupten Verhaltensweisen zu verhindern. Umsetzung der Regeln der Amtsimmunität im Einklang mit europäischen Normen und bewährten Verfahren der EU. Umsetzung einer transparenten leistungsbezogenen Einstellungspolitik für Richter und Staatsanwälte durch eine unabhängige Stelle.

2.

Verhütung und Bekämpfung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten

Umsetzung des Integritätsgesetzes. Umsetzung des Gesetzes, das alle infrage kommenden Beamten dazu verpflichtet, eine Erklärung zum eigenen Vermögen sowie zum Vermögen relevanter naher Verwandter abzugeben und potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit den eigenen Interessen und den Interessen naher Verwandter offenzulegen, sowie Gewährleistung der wirksamen Anwendung des Durchsetzungsverfahrens. Verabschiedung von Gesetzen, die verhältnismäßige, abschreckende Sanktionen für Korruptions- und Geldwäschedelikte vorsehen. Umsetzung der neuen Integritäts- und Korruptionsbekämpfungsstrategie mit dem Ziel der wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Korruption im Einklang mit den Werten und Normen der EU. Ausbau der Kapazitäten der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Einrichtungen und Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit dieser Einrichtungen. Schaffung eines funktionierenden Rechtsrahmens für den Schutz von Hinweisgebern.

3.

Einziehung von Vermögenswerten und Ermittlungen in Bezug auf den Bankenbetrug

Aufbau einer effizienten nationalen Stelle für die Einziehung von Vermögenswerten. Übermittelung der wichtigsten Ergebnisse der laufenden zweiten Phase der Untersuchungen der Audit-Firma Kroll an die EU gemäß den mit Kroll vereinbarten Modalitäten, ohne damit die weiteren Untersuchungen und die Einziehung von Vermögenswerten zu gefährden. Gründliche und unparteiische Untersuchung aller Betrugsfälle, von denen das Bankensystem der Republik Moldau im Zeitraum 2012-2014 betroffen war, damit die abgezweigten Mittel zurückgeführt und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden können.

4.

Reform der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Verwaltung der öffentlichen Finanzen

Umsetzung der Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung und der ihr zugrunde liegenden Strategien, die 2016 in Konsultation mit der OECD/SIGMA und der Gebergemeinschaft ausgearbeitet wurden. Umstrukturierung von Regierungseinrichtungen, Verwaltungsbehörden und staatseigenen Unternehmen mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht, die Effektivität und die Effizienz zu erhöhen. Überarbeitung des Systems für die Politikformulierung und -koordinierung, um bei der Entscheidungsfindung verstärkt alle Seiten einzubeziehen und für größere Kohärenz, Effizienz, Vorhersehbarkeit und Transparenz zu sorgen. Verbesserung der Qualität und der Zugänglichkeit öffentlicher Dienste. Gewährleistung eines professionellen öffentlichen Dienstes und eines modernen Personalverwaltungssystems. Einleitung einer Gebietsreform, durch die der Nutzen der den Bürgern zur Verfügung gestellten Ressourcen auf lokaler Ebene maximiert werden könnte. Verstärkte Einbeziehung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf mehr Rechenschaftspflicht, Transparenz und Reaktionsfähigkeit der Reform der öffentlichen Verwaltung und der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.

Aktualisierung der Strategie der Republik Moldau für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen 2013-2020. Fortsetzung der Reform der parlamentarischen Kontrolle und Überwachung des Haushalts. Stärkung der Transparenz, Aufsicht und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die öffentliche Finanzpolitik und die Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Verbesserung der Staatsführung durch haushaltspolitische Vorsicht und Haushaltsdisziplin, Stärkung von Verfahren der Rechenschaftspflicht und ein stärker ergebnisorientiertes Management.

5.

Grundfreiheiten

Wahrung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus, unter anderem durch Annahme eines neuen Gesetzes über audiovisuelle Dienste im Einklang mit den Empfehlungen des Europarates, der Europäischen Union und der OSZE, um die Rechtsvorschriften der Republik Moldau an die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste anzugleichen und die Themen Eigentumskonzentration im Mediensektor, Entstehung von Monopolen auf dem Werbemarkt und Reform der nationalen Rundfunkanstalt umgehend anzugehen. Genauere Definition der Zuständigkeiten und Aufgaben des Koordinierungsrates für audiovisuelle Medien mit dem Ziel, dessen Unabhängigkeit zu stärken.

Annahme und Umsetzung des neuen Nationalen Aktionsplans zur Förderung der Menschenrechte mit schwerpunktmäßiger Orientierung auf besonders benachteiligte Gruppen, sowie Koordinierung der Planungs- und Haushaltsverfahren, um ausreichende Mittel für seine effektive Umsetzung zuzuweisen. Sicherstellung einer wirksamen Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Schaffung eines effizienten Mechanismus der parlamentarischen Kontrolle über die Vollstreckung.

Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass Gleichstellungsfragen und geschlechterspezifische Fragen als bereichsübergreifende Priorität behandelt werden.

6.

Beilegung des Transnistrien-Konflikts

Entwicklung eines Konzepts für die friedliche und dauerhafte Beilegung des Transnistrien-Konflikts auf der Grundlage der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau in ihren international anerkannten Grenzen und eines Sonderstatus für Transnistrien, bei dem die Achtung der Menschenrechte sowie der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Bevölkerung uneingeschränkt sichergestellt ist und das außerdem einer weiteren Zusammenarbeit mit Transnistrien förderlich ist. Fortsetzung des mit allen relevanten Partnern geführten konstruktiven Dialogs im Zusammenhang mit der Lage am zentralen (transnistrischen) Abschnitt der Staatsgrenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine.

 

Im Bereich wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen:

7.

Verbesserung des Unternehmensumfelds und des Investitionsklimas

Umsetzung des mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vereinbarten Reformprogramms und Durchführung von wirtschafts-, steuer- und finanzpolitischen Maßnahmen im Sinne des IWF-Reformprogramms. Verbesserung des Regelungsrahmens und des Handlungsumfelds für KMU und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, um Monopolverhalten einzudämmen. Umsetzung der Strategie zur Entwicklung des KMU-Sektors für den Zeitraum 2012-2020 und des dazugehörigen Aktionsplans im Einklang mit dem neuen KMU-Gesetz, dem überarbeiteten Fahrplan zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes und der nationalen Strategie zur Investitions- und Exportförderung 2016-2020. Stärkung der Rolle von Unternehmens-und KMU-Verbänden (einschließlich Branchenverbänden), um den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu verbessern. Vereinfachung des aus Aufsichtsbehörden und verschiedenen Kontrollstellen bestehenden Systems, um die Effizienz zu steigern und die Korruptionsmöglichkeiten zu begrenzen, bei gleichzeitiger verbesserter Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Normen.

8.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Umsetzung des allgemeinen Gesetzes über die Beihilfegrundsätze im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, mit dem die Umsetzung der Politikmaßnahmen in diesem Bereich verbessert wird. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarproduktion, insbesondere in ausgewählten Sektoren mit hoher Exportwertschöpfung. Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten. Verbesserungen in Bezug auf die nachhaltige Nutzung von Boden- und Wasserressourcen. Verbesserung von Dienstleistungen und Infrastrukturen und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten in ländlichen Gebieten.

9.

Handelsbezogene Reformen: Technische Vorschriften, Normung und dazugehörige Infrastruktur, Zoll- und Handelserleichterungen

Förderung von Handelserleichterungen unter Nutzung der OECD-Indikatoren für Handelserleichterungen als Benchmark. Im Bereich der technischen Vorschriften und Normen Verbesserung der Zusammenarbeit mit einschlägigen EU-Organisationen wie CEN, CENELEC, ETSI, EURAMET, EA und WELMEC. Öffentliche Konsultationen im Zusammenhang mit technischen Vorschriften sowie gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS-Maßnahmen) sind von grundlegender Bedeutung, um eine breitere Anwendung der neuen Vorschriften in diesem Bereich und ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für diese neuen Vorschriften zu erreichen. Im Bereich der SPS-Maßnahmen Akkreditierung aller Labors, die an amtlichen Kontrollen im Einklang mit internationalen Normen beteiligt sind, mit dem Ziel, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Warenausfuhr zu erfüllen und die Lebensmittelsicherheit auf dem heimischen Markt der Republik Moldau zu verbessern.

Angleichung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an den Zollkodex der Europäischen Union und die zugehörigen Durchführungsvorschriften sowie Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Zollverwaltung, was professionelle Integrität und Transparenz anbelangt. Angleichung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau dahingehend, den Beitritt der Republik Moldau zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren zu ermöglichen.

 

Im Bereich Konnektivität, Energieeffizienz, Umwelt und Klimaschutz:

10.

Energieversorgungssicherheit und Energieeffizienz

Stärkung der Unabhängigkeit der ANRE, unter anderem durch Entpolitisierung der Ernennungs- und Entlassungsverfahren von Direktoren sowie durch die autonome Festlegung des Haushaltsplans. Annahme eines neuen Energiegesetzes in transparenter und inklusiver Weise. Umsetzung sämtlicher Empfehlungen, die anlässlich der vom Sekretariat der Energiegemeinschaft durchgeführten Überprüfung der ANRE ausgesprochen wurden. Umsetzung des neuen Elektrizitäts- und des neuen Erdgasgesetzes durch Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und Annahme der erforderlichen Vorschriften des abgeleiteten Rechts. Uneingeschränkte Umsetzung der Zusagen und Vereinbarungen der Republik Moldau, einschließlich jener im Rahmen der Ziele der Finanzierungsprogramme des IWF. Fortführung der Maßnahmen zur Integration des Energiemarkts der Republik Moldau mit dem Energiemarkt der EU. Angleichung des Gesetzes über die Energieeffizienz von Gebäuden und Schaffung geeigneter Mechanismen zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Privathaushalten. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Entwicklung von Förderregelungen, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Maßnahmen zur Förderung der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

11.

Verkehr

Umsetzung des Reform- und Umstrukturierungsprogramms für den Eisenbahnsektor. Intensivierung der Bemühungen zur Umsetzung des EU-Rechts im Luftverkehrsbereich zwecks vollständiger Nutzung der Vorteile des Abkommens zwischen der EU und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum. Schaffung eines freien und fairen Wettbewerbs im Luftverkehrssektor, insbesondere durch die Aufnahme von Klauseln über den diskriminierungsfreien Zugang zum Flughafen im Rahmen der Konzession für den Flughafen Chisinau, und Wiederherstellung eines echten Wettbewerbs bei den Bodenabfertigungsdiensten. Ausbau wirtschaftlich wichtiger Infrastrukturen, unter anderem durch die weitere Umsetzung von Projekten für den Aufbau des erweiterten TEN-V-Netzes.

12.

Umwelt und Klimaschutz

Sicherstellung der Weiterführung von Verwaltungsreformen und des Aufbaus angemessener Verwaltungskapazitäten, um die Kapitel „Umwelt“ und „Klimaschutz“ des Assoziierungsabkommens umzusetzen. Fortschritte bei der Annäherung an den umweltrechtlichen Besitzstand durch Verabschiedung der wichtigsten Rechtsvorschriften in diesem Bereich, insbesondere der Gesetze über Luftreinhaltung, Chemikalien-Management und Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung). Umsetzung der Gesetze über die strategische Umweltprüfung sowie über die Abfallbewirtschaftung.

 

Im Bereich Mobilität und Kontakte zwischen den Menschen:

13.

Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend

Verbesserung der Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes auf allen Bildungsebenen. Ausbau der Verwaltungskapazität des Bildungsministeriums und der ihm untergeordneten Stellen. Durchführung der Reform der beruflichen Bildung im Einklang mit den Zielsetzungen der Strategie zum Ausbau der beruflichen Bildung und des zugehörigen Aktionsplans (2013-2020), um dem Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Annahme eines Rechtsrahmens für Sektorausschüsse. Förderung der Einbeziehung der relevanten Interessenträger (einschließlich Unternehmen und Sozialpartner) bei allen Formen des lebensbegleitenden Lernens im Rahmen der beruflichen Weiterbildung, um eine bessere Abstimmung auf den Bedarf des Arbeitsmarktes sicherzustellen. Umsetzung der nationalen Strategie für die für die Entwicklung des Jugendsektors.

2.2   Politischer Dialog, verantwortungsvolle Staatsführung und Stärkung der Institutionen

Ziel des politischen Dialogs und der reformorientierten Zusammenarbeit im Rahmen dieser Assoziierungsagenda ist es, die Achtung der demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, wie sie in den wichtigsten Übereinkommen und Protokollen der Vereinten Nationen und des Europarates verankert sind, zu stärken. Dabei sollte die Kohärenz mit dem Aktionsplan des Europarates, der sich über die Laufzeit der Assoziierungsagenda erstreckt, gewährleistet werden.

i)   Stärkung der Stabilität, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Institutionen als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Republik Moldau, unter anderem durch eine umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung und eine Reform der öffentlichen Finanzverwaltung

Kurzfristige Prioritäten

Annahme und Umsetzung von überarbeiteten Bestimmungen über die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts und der Verfahren zur Ernennung seiner Mitglieder in enger Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission des Europarates;

Behebung aller vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR), von der Wahlbeobachtungsmission unter Leitung der moldauischen Zivilgesellschaft und den zentralen staatlichen Behörden bei den letzten Wahlen festgestellten Mängel, einschließlich der Notwendigkeit, für eine transparente Wahlkampffinanzierung und eine unabhängige und neutrale Medienberichterstattung zu sorgen und sicherzustellen, dass im Ausland befindliche Staatsbürger mitwählen können;

Prüfung der Möglichkeit, ob zugelassen werden kann, dass die Aktivitäten von politischen Parteien, Wahlkämpfe/Wahlkämpfer direkt von Staatsangehörigen der Republik Moldau mit im Ausland erzielten Einnahmen finanziert werden können, und gleichzeitig verhindert werden kann, dass Staatsangehörige von Drittstaaten, Einzelpersonen oder Staaten sich direkt oder indirekt in das politische Leben in der Republik Moldau einmischen;

Schaffung eines funktionierenden Rechtsrahmens für den Schutz von Hinweisgebern;

Umsetzung der Reform der territorialen Gliederung des Landes durch eine Verringerung der Zahl der lokalen Gebietskörperschaften im Einklang mit der nationalen Dezentralisierungsstrategie und der Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung;

Umsetzung der Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung und der ihr zugrunde liegenden Strategien, die 2016 in Konsultation mit der OECD/SIGMA und der Gebergemeinschaft ausgearbeitet wurden;

Stärkung der Koordinierungs-, Kontroll- und Berichterstattungsverfahren und der Kapazitäten auf politischer und administrativer Ebene;

Erstellung eines Kostenvoranschlags für den Aktionsplan für die Reform der öffentlichen Verwaltung 2016-2018;

Aufstellung eines ausgewogenen Haushaltsplans gemäß dem IWF-Abkommen, wobei ausreichende Finanzmittel für die Umsetzung der geplanten Reformen zu veranschlagen sind;

Reform der Staatskanzlei;

Klärung der Funktionen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der wichtigsten Institutionen und Ausarbeitung einheitlicher, schriftlich niedergelegter und abgestimmter Verfahren und Methoden für eine inklusive und faktengestützte Politikformulierung und -koordinierung;

Vorbereitung der Überprüfung des Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst mit dem Ziel, Änderungen vorzunehmen, durch die alle Institutionen, die typische staatliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, in diesen Rechtsrahmen einbezogen werden, und um zu gewährleisten, dass Einstellungen, Beförderungen und Entlassungen auf der Grundlage der Leistung erfolgen;

Konsolidierung der Rolle der Staatssekretäre als ranghöchste Beamte der Fachministerien, um einen Beitrag zur Professionalisierung und Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes zu leisten;

Erweiterung des Umfangs der Daten, die für das Personalverzeichnis gesammelt werden, unter anderem im Hinblick auf Daten zu den Gehältern, und schrittweise Einbeziehung aller staatlichen Institutionen;

Umstrukturierung von Regierungseinrichtungen mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht, die Effektivität und die Effizienz zu erhöhen, einschließlich einer Überprüfung der Kosteneffizienz und Effizienz staatseigener Unternehmen, die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen;

umfassende Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Transparenz der Entscheidungsfindung;

Änderung des Gesetzes über den Zugang zu Informationen, um eine bessere Umsetzung zu ermöglichen und die nötigen Modalitäten für die Überwachung seiner Umsetzung festzulegen;

Ausarbeitung eines allgemeinen Gesetzes über Verwaltungsverfahren, um den Grundsätzen einer guten Verwaltung Geltung zu verschaffen und besondere Verwaltungsverfahren schrittweise mit dem neuen Gesetz zu harmonisieren;

Einleitung einer Gebietsreform, durch die der Nutzen der den Bürgern zur Verfügung gestellten Ressourcen auf lokaler Ebene maximiert werden könnte;

Aktualisierung der Strategie der Republik Moldau für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen 2013-2020;

Annahme einer neuen Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFC);

weitere Reform der parlamentarischen Kontrolle und Überwachung des Haushalts; Stärkung der Transparenz, Aufsicht und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die öffentliche Finanzpolitik und die Verwaltung der öffentlichen Finanzen;

Annahme des neuen Gesetzesentwurfs über die Funktionsweise des Rechnungshofs zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Effizienz der öffentlichen externen Prüfung.

Mittelfristige Prioritäten

In Zusammenarbeit mit dem Europarat Sondierung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den institutionellen Rahmen unter dem Aspekt der Förderung der langfristigen Resilienz der Republik Moldau zu stärken;

Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Regierung und Parlament;

Stärkung der Aufsicht des Parlaments über die Umsetzung von Reformen und Rechtsvorschriften;

Sicherstellung, dass Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen demokratisch und im Einklang mit europäischen Standards abgehalten werden;

Prüfung der Möglichkeit, die staatliche Finanzierung politischer Parteien auf der Grundlage international bewährter Verfahren im Hinblick darauf zu überarbeiten, dass die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl berücksichtigt werden;

Überprüfung der Obergrenze für Spenden an politische Parteien von natürlichen oder juristischen Personen im Einklang mit international bewährten Verfahren und in Übereinstimmung mit der Expertise der Venedig-Kommission;

fortlaufende Umsetzung der Strategie der Dezentralisierung entsprechend der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung des Europarates (Sammlung der Europaratsverträge Nr. 122);

Überprüfung der Mechanismen für die Wählerregistrierung gemäß den OSZE/BDIMR-Empfehlungen, um die Richtigkeit der Daten zu gewährleisten;

Entwicklung und Umsetzung des Moduls „Finanzkontrolle“ des automatischen Informationssystems „Wahlen“ und des Regelungsrahmens, um den Prozess der Berichterstattung und der Sammlung und Analyse der Finanzberichte der politischen Parteien und Kandidaten zu automatisieren und der Öffentlichkeit den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern. Einführung wirksamer Sanktionen im Falle von Verstößen und Sicherstellung, dass der Beweis für die Herkunft der Mittel von den Parteien erbracht werden muss. Anwendung der Möglichkeit, ungerechtfertigte Vermögenswerte zu beschlagnahmen;

Schaffung wirksamer Mechanismen, um die Mittelflüsse entsprechend dem Bedarf der Regierung verwalten und koordinieren zu können;

Weiterführung der Reform der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung (auf zentraler und lokaler Ebene und hinsichtlich der Gebietsreform) in Konsultation mit und unter zunehmender Einbeziehung der Zivilgesellschaft und mit dem Ziel des Aufbaus eines rechenschaftspflichtigen, effizienten, transparenten, professionellen, leistungsorientierten und sachgerecht arbeitenden öffentlichen Dienstes, der über berufsständische Regeln verfügt und keinerlei politischem Druck ausgesetzt ist;

im Einklang mit der Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung Optimierung der öffentlichen Verwaltung auf nationaler und lokaler Ebene;

regelmäßige Nutzung von Ex-ante-Folgenabschätzungen; Sicherstellung, dass Reformkosten systematisch abgeschätzt werden, und Schaffung interministerieller Gremien für die Beilegung von Konflikten sowohl auf administrativer als auch auf politischer Ebene;

Schaffung eines transparenten und wettbewerbsfähigeren Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst, um Talente zu gewinnen und zu binden;

Bereitstellung von leicht zugänglichen Informationen für die Bürger über ihr Recht auf eine gute Verwaltung, auf Zugang zu Informationen und zur Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie ihr Recht auf Schadensersatz, sodass die Bürger darüber informiert sind, wo und wie Beschwerden eingereicht werden können. Gewährleistung wirksamer konkreter Folgemaßnahmen zu Bürgeranfragen und Bürgerbeschwerden;

Gewährleistung institutioneller und organisatorischer Verbesserungen, die zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle erforderlich sind, einschließlich Modalitäten für die Zusammenarbeit mit der öffentlichen externen Prüfung;

Stärkung der Fähigkeit des Finanzministeriums, seiner Rolle als zentraler Finanzbehörde gerecht zu werden und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten;

weitere Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und wirksame Umsetzung der aktualisierten Strategie für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen;

Schaffung eines fortlaufenden mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramms unter der Leitung des Finanzministeriums, um vorrangige Investitionen auf nationaler Ebene im mehrjährigen Haushaltsrahmen zu verankern;

Gewährleistung institutioneller und organisatorischer Verbesserungen, die zur Stärkung der externen Kontrolle erforderlich sind, einschließlich der Weiterentwicklung des für externe Prüfungen zuständigen Dienstes des Rechnungshofes der Republik Moldau, im Einklang mit den Standards der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden, und Schaffung von Modalitäten für die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und den externen Prüfern;

bei Bedarf Durchführung von Disziplinarverfahren und wirksame Verhängung von Sanktionen;

schrittweise Reformierung der Standards für die öffentliche Rechnungslegung und die externe Berichterstattung;

ii)   Fortführung der Reform des Justizsektors, insbesondere Sicherung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Professionalität und Effizienz der Justiz, einschließlich der Staatsanwaltschaft, die keinerlei politischer oder sonstiger unzulässiger Einflussnahme ausgesetzt sein sollte. Einige Elemente der umfassenden Reform des Justizsektors können Verfassungsänderungen erforderlich machen:

Kurzfristige Prioritäten

Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und sonstige Angehörige der Rechtsberufe, um Null-Toleranz gegenüber Korruption zu gewährleisten und alle Arten von korrupten Verhaltensweisen zu verhindern;

Gewährleistung dessen, dass die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten im Einklang mit europäischen Standards durch eine unabhängige Stelle und auf der Grundlage transparenter, leistungsbasierter und objektiver Kriterien und fairer Auswahlverfahren erfolgt, einschließlich obligatorischer schriftlicher Prüfungen und einer landesweiten Ausschreibung freier Stellen;

Sicherstellung dessen, dass Beförderungen von Richtern und Staatsanwälten, einschließlich der Beförderung zu leitenden Staatsanwälten und Beförderungen in Höheren Gerichten, im Einklang mit europäischen Standards durch eine unabhängige Stelle und auf der Grundlage transparenter, leistungsbasierter und objektiver Kriterien und eines fairen Auswahlverfahrens vorgenommen werden;

Gewährleistung wirksamer Maßnahmen für den Schutz der Unabhängigkeit von Richtern;

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung von Disziplinarvorschriften und berufsständischen Regeln, einschließlich verfahrensrechtlicher Schutzvorschriften für Richter und Staatsanwälte, und der Unabhängigkeit der Justizinspektion gegenüber dem Obersten Justizrat sowie von Beschwerdemechanismen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind;

Umsetzung der Regeln der Amtsimmunität gemäß bewährten Verfahren und unter vollständiger Einhaltung der europäischen Standards;

Umsetzung des Gesetzgebungspakets zur Integrität innerhalb des Justizwesens;

Verbesserung der Transparenz und Effizienz der Entscheidungsfindung im Obersten Justizrat;

Stärkung der Unabhängigkeit des Obersten Rates der Staatsanwaltschaft im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 25. Februar 2016 und energische Fortführung der umfassenden Reform der Staatsanwaltschaft, einschließlich der Umsetzung neuer Rechtsvorschriften;

Gewährleistung fairer Verfahren, des Zugangs zur Justiz und der Verfahrensrechte in Strafverfahren im Einklang mit den Verpflichtungen der Republik Moldau im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Rechtsprechung des Gerichtshofs und anderer einschlägiger Übereinkommen des Europarats durch Schaffung folgender Voraussetzungen:

=

Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren schützen;

=

Rechtsvorschriften, Maßnahmen und Ressourcen, die die Rechte der Opfer von Straftaten im Hinblick auf den Zugang zur Justiz sowie auf im Hinblick auf Schutz, Unterstützung und Schadenersatz gewährleisten, einschließlich im Rahmen des Strafrechtssystems;

Ausbau der Rechtshilfe und alternativer Mechanismen für die Streitbeilegung;

Sicherstellung eines effektiv funktionierenden elektronischen Fallverwaltungssystems mit zuverlässiger Verfahrenszuweisung nach dem Zufallsprinzip und Statistiken über das Justizwesen.

Mittelfristige Prioritäten

Gewährleistung der Unabhängigkeit der Institutionen des Justizsektors, sodass sie keinem politischen oder sonstigen Druck seitens der Verwaltung, der Regierung oder des Parlaments ausgesetzt sind;

Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit sämtlicher Staatsanwälte und Einschränkung der Aufsichtsfunktion der Generalstaatsanwaltschaft, wie in dem neuen Gesetz über die Staatsanwaltschaft vorgesehen;

Gewährleistung einer bedarfsgerechten Aus- und Weiterbildung durch das Nationale Justizinstitut;

Nachweis einer Erfolgsbilanz im Bereich der Stärkung der Integrität und Rechenschaftspflicht der Justiz, wie z. B. Überprüfungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten;

Maßnahmen für eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Hinblick auf Unabhängigkeit, Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht der Justiz;

Erzielung von Fortschritten im Hinblick auf eine umfassende Reform der Strafverfolgung, einschließlich der Sonderstaatsanwaltschaften für organisierte Kriminalität und Korruption;

Erzielung von Fortschritten bei der Umsetzung des Gesetzes zur Optimierung des Gerichtsatlasses im Einklang mit dem durch Parlamentsbeschluss Nr. 21 vom 3. März 2017 gebilligten Aktionsplan;

Verbesserung des Zugangs zur Justiz, insbesondere für Frauen und benachteiligte Gruppen;

Maßnahmen im Hinblick auf eine wesentliche Verkürzung der Dauer von Zivil- und Strafverfahren;

Maßnahmen zur Steigerung der Abschlussquote bei Rechtssachen.

iii)   Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch eine umfassende Zusammenarbeit beim Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Diese Zusammenarbeit beinhaltet Aktivitäten in den folgenden Bereichen:

 

Menschenrechte und Grundfreiheiten

Kurzfristige Prioritäten

Fertigstellung und anschließende Umsetzung des neuen nationalen Menschenrechtsaktionsplans mit schwerpunktmäßiger Orientierung auf besonders benachteiligte Gruppen, sowie Koordinierung der Planungs- und Haushaltsverfahren, um ausreichende Mittel für seine effektive Umsetzung zuzuweisen;

Einrichtung eines Nationalen Rates und eines Sekretariats zur Ausarbeitung des neuen nationalen Menschenrechtsaktionsplans sowie zur Überwachung von dessen Umsetzung und zur Berichterstattung darüber;

Sicherstellung einer wirksamen Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Schaffung eines effizienten Mechanismus der parlamentarischen Kontrolle über die Vollstreckung;

Beginn der Umsetzung der Strategie 2017-2027 für die Konsolidierung der Beziehungen zwischen den Volksgruppen und Annahme des entsprechenden Aktionsplans;

Erzielung von Fortschritten bei dem Pilotprojekt zur Umsetzung der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen in sieben Gemeinden als Teil der Anstrengungen der Republik Moldau im Hinblick auf die Ratifizierung der Charta;

Abschluss der Reform des Amtes des Ombudsmanns durch Verbesserung des Ombudsmann-Gesetzes (Gesetz Nr. 52 vom 3. April 2014) im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission und durch eine Mittelausstattung gemäß den Pariser Grundsätzen;

Gewährleistung des Funktionierens des nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter im Einklang mit Artikel 18 Absatz 3 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;

Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Verabschiedung und Umsetzung der Änderungen an den Rechtsvorschriften zu Hassstraftaten, um sie an die europäischen Standards anzupassen. Intensivierung der Anstrengungen zur Ermittlung und Bekämpfung von Hetze und Hassstraftaten und zur Sicherstellung eines wirksamen Zugangs zur Justiz für die Opfer.

Mittelfristige Prioritäten

Sicherung der Anwendung der Gesetze und sonstigen Vorschriften zur Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung, einschließlich des Gleichstellungsgesetzes, und Ausbau der Kapazitäten des Rates für die Prävention und Beseitigung von Diskriminierung („Gleichstellungsrat“);

Berücksichtigung der von Gremien und Experten des Europarates ausgesprochenen Empfehlungen hinsichtlich der Einhaltung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und Umsetzung der Empfehlungen im Einvernehmen mit diesen Gremien und Experten. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, unter anderem durch Dialog und Konsultationen mit Letzteren, gewahrt werden, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Stellungnahmen der Venedig-Kommission des Europarates;

Verbesserung der Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Verbesserung der Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Informationen für Menschen mit Behinderungen;

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht) und 14 (Freiheit und Sicherheit der Person);

Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;

Fortführung der Deinstitutionalisierung von Kindern;

Aufrechterhaltung von effektiven vor- und außergerichtlichen Mechanismen für die Streitbeilegung im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten;

weitere Gewährung des Zugangs zu Informationen über die Bürgerrechte und geeignete rechtliche Lösungen;

Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Vermeidung von ungerechtfertigten Verhaftungen und unrechtmäßigem Abhören, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein gebührendes Ausmaß an Intrusivität erforderlich sein kann, um in Fällen von Korruption oder bei anderen Arten von Straftaten ordnungsgemäß ermitteln zu können;

Förderung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Diskriminierung sowie entsprechende Sensibilisierung auf Ebene der Justiz, der Strafverfolgung und der Verwaltung;

Umsetzung des Gesetzes von 1994 über den besonderen Autonomiestatus Gagausiens auf der Grundlage der Empfehlungen der Venedig-Kommission (2002) und der OSZE (2013);

Wahrung der Verfahrensrechte von in Polizeigewahrsam, im Gewahrsam der nationalen Antikorruptionsbehörde (NAC) und in Untersuchungshaft befindlichen Personen.

 

Meinungsfreiheit

Kurzfristige Prioritäten

Weitere Maßnahmen zur Sicherung der freien Meinungsäußerung und der Unabhängigkeit der Medien im Einklang mit den Empfehlungen des Europarates, der Europäischen Union und der OSZE;

Ausarbeitung und Verabschiedung einer Strategie für die Entwicklung der Massenmedien im Einklang mit der europäischen Praxis;

Einrichtung eines regelmäßigen Dialogs zum Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Medienfreiheit, Medienpluralismus, Entkriminalisierung von Verleumdung, Schutz der Informationsquellen von Journalisten sowie kulturelle Vielfalt im Medienbereich;

Annahme eines neuen Gesetzes über audiovisuelle Dienste im Einklang mit den Empfehlungen der OSZE und des Europarates auf der Grundlage des Entwurfs von 2011;

Schaffung der Voraussetzungen für die vollständige Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

 

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Kurzfristige Prioritäten

Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich repräsentativer Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften, an der Erhebung von Informationen und der Überwachung von politischen Maßnahmen;

Annahme und Sicherstellung der Umsetzung einer Strategie für die Entwicklung der Zivilgesellschaft für den Zeitraum 2017-2020.

Mittelfristige Prioritäten

Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen im Einklang mit internationalen Standards, durch das unter anderem der rechtliche Rahmen für die tatsächliche Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Entscheidungsprozessen verbessert wird;

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Konzipierung und Überwachung der Umsetzung der staatlichen Politik, unter anderem durch die Änderung des Gesetzes über Transparenz bei der Entscheidungsfindung;

Förderung und Stärkung der Tragfähigkeit der Finanzen der Zivilgesellschaft und Prüfung der Einführung der Vergabe von Aufträgen für soziale Dienstleistungen (social contracting) sowie der Ausweitung von öffentlichen Förderprogrammen und der Vereinfachung des rechtlichen Rahmens für Spenden;

Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung und der Freiwilligentätigkeit.

 

Misshandlung und Folter

Kurzfristige Prioritäten

Effektives Vorgehen bei gemeldeten Fällen von Misshandlung von Gefangenen durch Vollzugsbeamte, insbesondere in der Untersuchungshaft.

Mittelfristige Prioritäten

Einrichtung eines umfassenden politischen Rahmens zur Verhinderung und Bekämpfung der Straflosigkeit auf der Grundlage der Leitlinien zur Beseitigung der Straflosigkeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen (Europarat, 2011);

Sicherstellung der wirksamen Untersuchung und wirksamer Sanktionen bei Folter und Misshandlung.

 

Rechte des Kindes

Mittelfristige Prioritäten

Umsetzung des Aktionsplans 2016-2020 zur Kinderschutzstrategie 2014-2020.

 

Häusliche Gewalt

Kurzfristige Prioritäten

Sicherstellung der Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens und des bestehenden Politikrahmens in Bezug auf häusliche Gewalt.

Mittelfristige Prioritäten

Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

 

Gleichbehandlung

Mittelfristige Prioritäten

Gewährleistung der Harmonisierung mit europäischen Standards bei Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, beim Mutterschaftsurlaub und bei den Regelungen zur Vereinbarkeit elterlicher und beruflicher Pflichten;

Förderung der Beteiligung der Frauen an der Entscheidungsfindung sowie am öffentlichen und politischen Leben sowie am Geschäftsleben und Durchführung gezielter Aktivitäten, die auf eine gleichberechtigte Teilhabe und Vertretung von Frauen und Männern in diesen Bereichen abzielen.

 

Gewerkschaftsrechte und Kernarbeitsnormen

Mittelfristige Prioritäten

Weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung von Gewerkschaftsrechten und Kernarbeitsnormen im Einklang mit den europäischen Standards und den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO);

Erzielung von Fortschritten bei der Gleichbehandlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Erwerbstätigkeit von Frauen;

Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Kinderarbeit.

2.3   Außen- und Sicherheitspolitik

Der Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zielen auf eine schrittweise Konvergenz, auch im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Sie betreffen vor allem Fragen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der regionalen Stabilität sowie der Abrüstung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich stützt sich auf gemeinsame Werte und beiderseitige Interessen und ist auf eine verstärkte Harmonisierung und Wirksamkeit der politischen Ansätze unter Nutzung bilateraler, internationaler und regionaler Foren ausgerichtet. Sie umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

 

Kurzfristige Prioritäten

Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen.

Mittelfristige Prioritäten

Weitere Förderung der friedlichen Beilegung von Konflikten sowie der internationalen Stabilität und Sicherheit auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus;

Ausbau der Zusammenarbeit bei EU-Sanktionen;

Förderung der Achtung der Grundsätze der Souveränität und territorialen Unversehrtheit, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der Unabhängigkeit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki verankert sind;

Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention und Krisenbewältigung durch die Erleichterung der Beteiligung der Republik Moldau an EU-geführten zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen sowie Durchführung von Konsultations- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der GSVP (auf der Grundlage des am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Rahmenabkommens über die Beteiligung an Krisenbewältigungsmaßnahmen und im multilateralen Rahmen des Gremiums der Östlichen Partnerschaft zur GSVP).

 

Terrorismus, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und illegale Waffenausfuhren

Kurzfristige Prioritäten

Informationsaustausch über terroristische Organisationen und Gruppen, ihre Aktivitäten und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Recht der Vertragsparteien, unter anderem im Rahmen des Abkommens über die operative und strategische Zusammenarbeit zwischen Europol und der Republik Moldau sowie im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Moldau und Eurojust;

Gewährleistung, dass das Gesetz über Terrorismusbekämpfung auf der Achtung der Menschenrechte beruht und der Überprüfung durch die Venedig-Kommission unterliegt;

Zusammenarbeit bei risikobasierten Zollkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit von ein- oder ausgeführten oder in der Durchfuhr befindlichen Waren;

Zusammenarbeit bei der Terrorismusprävention;

Annahme einer umfassenden Strategie zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und zu CBRN und eines zugehörigen nationalen Aktionsplans.

Mittelfristige Prioritäten

Zusammenarbeit im Hinblick auf die Stärkung des internationalen Konsenses über die auf Achtung der Menschenrechte gestützte Terrorismusbekämpfung, einschließlich einer Legaldefinition terroristischer Handlungen;

weitere Verbesserung des nationalen Rechts- und Regelungsrahmens im Bereich der Terrorismusbekämpfung, insbesondere unter uneingeschränkter Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der internationalen Menschenrechtsnormen, des internationalen Flüchtlingsrechts und des humanitären Völkerrechts sowie in vollständigem Einklang mit den einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarats, wie etwa dem Übereinkommen des Europarats von 2005 zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 196) und den zugehörigen Zusatzprotokoll sowie dem Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (SEV Nr. 198);

verstärkte Fokussierung auf das Verständnis und die Bekämpfung der Faktoren, die zu Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus führen;

Prüfung der Möglichkeiten zur Zusammenarbeit (einschließlich des Kapazitätsaufbaus) im Bereich der Sicherheit im Luftverkehr (einschließlich Flughäfen) und beim Schutz weicher Ziele;

Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und der Vernichtung von Beständen;

Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zur Aufspürung und Verfolgung von illegalen Waffen;

Zusammenarbeit und Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und dazugehörigem Material sowie der dazugehörigen Trägermittel, indem die Vertragsparteien ihre bestehenden Verpflichtungen aus internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträgen und -abkommen sowie sonstige einschlägige internationale Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen und auf nationaler Ebene umsetzen;

Einrichtung eines wirksamen Systems zur nationalen Kontrolle der Ausfuhr und Durchfuhr von mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängenden Gütern, einschließlich der Kontrolle der Endverwendung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, das wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Ausfuhrkontrollen umfasst;

Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition im Rahmen der bestehenden internationalen Übereinkünfte und der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates sowie der Verpflichtungen im Rahmen anderer einschlägiger internationaler Instrumente;

Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Standpunkts der EU betreffend die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.

 

Der Transnistrien-Konflikt

Mittelfristige Prioritäten

Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit sämtlicher bestehender Dialog-Plattformen und Verhandlungsformate, die dem Ziel dienen, tragfähige Lösungen für die Probleme der Menschen auf beiden Seiten des Flusses Nistru zu finden und den Transnistrien-Konflikt auf der Grundlage der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen — mit einem rechtlichen Sonderstatus für Transnistrien — in umfassender und friedlicher Weise beizulegen;

Entwicklung eines Konzepts für die Beilegung des Transnistrien-Konflikts als Grundlage für die Zusammenarbeit mit Transnistrien;

Aufrechterhaltung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts und Förderung vertrauensbildender Maßnahmen im Rahmen der vereinbarten Formate, einschließlich Konsultationen über Regelungen für die Zeit nach Beilegung des Konflikts;

Stärkung des Dialogs mit dem Ziel, die Vorzüge des Assoziierungsabkommens zu erläutern und dessen Anwendbarkeit im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau sicherzustellen, und dabei gleichzeitig die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern vom linken Ufer des Flusses Nistru zu legalisieren;

Fortsetzung des mit allen relevanten Partnern geführten konstruktiven Dialogs im Zusammenhang mit der Lage am zentralen (transnistrischen) Abschnitt der Staatsgrenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine;

Entwicklung von Plattformen für einen Dialog zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft und Medienvertretern von beiden Seiten des Flusses Nistru.

 

Internationaler Strafgerichtshof

Kurzfristige Prioritäten

Umsetzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und der zugehörigen Instrumente bei gebührender Berücksichtigung der Wahrung seiner Integrität.

2.4   Zusammenarbeit im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht

Von der Republik Moldau wird erwartet, dass sie weiterhin die Anforderungen im Rahmen der vier Themenblöcke des Aktionsplans zur Visaliberalisierung vom 16. Dezember 2010 erfüllt. Die wirksame und nachhaltige Umsetzung aller Vorgaben des Aktionsplans, einschließlich der Vorgaben im Themenblock 3 (Öffentliche Ordnung und Sicherheit) ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Visafreiheit mit der EU. Im Einklang mit dem überarbeiteten Mechanismus zur Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht (1) kann die Visafreiheit ausgesetzt werden, wenn eine oder mehrere der Vorgaben nicht mehr erfüllt sind. Im Falle begründeter Bedenken hinsichtlich der Erfüllung von Vorgaben des Aktionsplans stellt die Republik Moldau der Europäischen Union auf Antrag einschlägige Informationen zur Verfügung.

Darüber hinaus nehmen die Vertragsparteien die Empfehlungen zur Kenntnis, die im Anschluss an die „Peer Review“-Missionen von 2015 und 2016 ausgesprochen wurden, die dazu dienten, das Justizwesen und die Korruptions- und Geldwäschebekämpfung in der Republik Moldau zu bewerten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die Republik Moldau, diese Empfehlungen — neben den weiteren Empfehlungen der EU sowie den weiteren Empfehlungen internationaler Organisationen — bei der Erarbeitung der Grundsatzpapiere für die Zeit nach 2016 für den Bereich der Korruptionsbekämpfung und der Grundsatzpapiere für die Zeit nach 2017 für die Bereiche Justiz und Geldwäschebekämpfung zu berücksichtigen.

Die Vertragsparteien arbeiten außerdem in den folgenden Bereichen zusammen:

 

Schutz personenbezogener Daten

Mittelfristige Prioritäten

Weitere Harmonisierung des nationalen Rechtsrahmens im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten mit dem EU-Recht mit besonderem Schwerpunkt auf der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates (3);

weitere Umsetzung des Rechtsrahmens für den Schutz personenbezogener Daten in allen Bereichen mit dem Ziel, im Einklang mit den europäischen Instrumenten und Standards ein hohes Maß an Datenschutz zu erreichen;

weiterer Ausbau der Kapazitäten des Nationalen Zentrums für den Schutz personenbezogener Daten.

 

Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Kurzfristige Prioritäten

Klare Festlegung und Aufteilung der Zuständigkeiten und Befugnisse der Polizei bei der Erkenntnisgewinnung und der Erhebung und Verwendung von (gerichtsmedizinischen) Beweismitteln;

Schaffung und wirksame Verstärkung eines Finanzermittlungssystems mit Schwerpunkt auf Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus organisierter Kriminalität;

jährliche Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichts der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft.

Mittelfristige Prioritäten

Weitere Umsetzung des Konzepts der erkenntnisgestützten Polizeiarbeit, basierend auf einem gut entwickelten System der Risiko- und Bedrohungsanalyse und des Risiko- und Bedrohungsmanagements (Anwendung der Europol-Methodik im Rahmen der Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität (SOCTA) in der Republik Moldau) und verstärkte Anwendung dieses Konzepts im gesamten Hoheitsgebiet.

Eindeutige Beschreibung der Ermittlungsinstrumente (einschließlich besonderer Ermittlungsmethoden, wenn solche anzuwenden sind) und der Bedingungen, unter denen sie bei Ermittlungen eingesetzt werden können.

 

Polizeireform

Kurzfristige Prioritäten

Abschluss der Arbeiten zum Aufbau einer rechenschaftspflichtigen, zuverlässigen, wirksamen und in das Ministerium für innere Angelegenheiten integrierten Polizei. Die politischen Leitungsaufgaben des Ministeriums werden sich auf die Festlegung der strategischen Prioritäten und der allgemeinen politischen Ansätze der Polizei beschränken. Das Ministerium hat weder positive noch negative Weisungsrechte in Bezug auf die operative Tätigkeit der Polizei;

Umsetzung der bürgernahen Polizeiarbeit und Gewährleistung, dass die Bürgerinnen und Bürger problemlos mit Informationen an die Polizei herantreten können;

Stärkung der Rechenschaftspflicht und Sicherstellung, dass nicht in unzulässiger Weise Einfluss auf die Polizei genommen wird.

Mittelfristige Prioritäten

Umsetzung der Strategie zu öffentlicher Ordnung und Sicherheit, auch im Hinblick auf die Wahrung der öffentlichen Ordnung und die Steuerung von Menschenmengen;

weitere Umsetzung der Entwicklungsstrategie 2016-2020 für die Polizei mit besonderem Schwerpunkt auf der Modernisierung a) der Personalverwaltung der Polizei, b) ihrer Verwaltungsmethoden und c) ihrer operativen Fähigkeiten (Achtung der grundlegenden Menschenrechte in Polizeigewahrsam genommener Personen; Aufbau wirksamer Beziehungen zur breiten Öffentlichkeit; Modernisierung des IKT-Umfelds; Verbesserung der Kapazitäten für Tatortermittlungen und Weiterentwicklung der Korruptionsbekämpfungsstrategie der Polizei);

Annahme einer Strategie zur Entwicklung der Carabinieri-Kräfte und Gewährleistung von Fortschritten bei der Umsetzung der Strategie;

Schaffung eines wirksamen Zeugenschutzsystems (spezialisierte Einheit) und Sicherstellung der notwendigen Garantien im Hinblick auf den Schutz von Zeugen vor Einschüchterung und physischer Bedrohung;

Förderung einer Kultur der Integrität und des ethischen Verhaltens in allen Teilen des Innenministeriums und der Polizei. Ausarbeitung von Verhaltensregeln und -normen als Mittel zur Verhinderung und wirksamen Sanktionierung polizeilichen Fehlverhaltens. Einführung von Instrumenten zur Bewertung der Effizienz und der Wirksamkeit der Polizeiarbeit;

Einrichtung eines gemeinsamen Ausbildungszentrums für die Strafverfolgungsbehörden (Joint Law Enforcement Training Centre — JLETC) zur Gewährleistung einer angemessenen dienstbegleitenden Grund- und Fachausbildung, einschließlich hochspezialisierter Ausbildung, wo dies erforderlich ist. Auf der Grundlage der 2012 getroffenen Arbeitsvereinbarung zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) wird das JLETC enge operative Beziehungen zur CEPOL aufbauen;

Verbesserung der Bedingungen des Polizeigewahrsams;

Auf der Grundlage der bewährten Verfahren der EU Gewährleistung eines unabhängigen Polizei-Überwachungsmechanismus, mit dem die Polizeiarbeit insgesamt und die Art und Weise, in der alle Beamten mit polizeilichen Befugnissen ihre Polizeiaufgaben wahrnehmen, überwacht wird.

Ausbau der Kapazitäten der Polizei im Bereich der Schnellreaktion.

 

Polizeiliche Zusammenarbeit und Datenbanken

Kurzfristige Prioritäten

Weiterentwicklung der automatisierten zentralen Datenbank zu Ermittlungen und Strafverfolgung (nationales elektronisches Fallverwaltungssystem), um zu vermeiden, dass sich Strafsachen überschneiden oder dass Fälle mit oft großer geografischer und sogar internationaler Tragweite nicht miteinander in Verbindung gebracht werden. Ein solches System sollte im Idealfall alle Aspekte der Ermittlung und Strafverfolgung abdecken, einschließlich Informationen zur Abschöpfung, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten;

weitere Verbesserung des nationalen statistischen Systems zur Messung der Kriminalitäts- und Aufklärungsrate. Das System sollte als Managementwerkzeug bei der Formulierung neuer politischer Prioritäten eingesetzt werden.

Mittelfristige Prioritäten

Gewährleistung des Zugangs der zentralen Stellen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit (der nationalen Europol-Stelle und des Nationalen Interpolzentralbüros) zu einschlägigen nationalen und internationalen Datenbanken im Rahmen einer einzigen Verwaltungsstelle (Single Point of Contact — SPOC);

Intensivierung der Zusammenarbeit und des Austausches von Daten zwischen der Republik Moldau und Europol (in qualitativer und quantitativer Hinsicht) in grenzüberschreitenden Strafsachen;

Entwicklung einer strategischen Analyse von Kriminalitätsformen auf globaler und auf sektoraler Ebene und Weitergabe dieser Analyse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und an Europol;

Ausarbeitung mehrjähriger Aktionspläne zur Festlegung der operativen Prioritäten der Strafverfolgungsbehörden auf Grundlage der Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität;

Intensivierung des Informationsaustauschs mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zu Terrorismus, illegaler Migration und Geldwäsche sowie in Finanzangelegenheiten.

 

Drogenbekämpfung

Kurzfristige Prioritäten

Beteiligung am Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (Reitox) der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und Teilnahme an einschlägigen von der EBDD organisierten Expertensitzungen — im Rahmen des verfügbaren Budgets;

Einführung einer klaren Aufgabenverteilung und Koordinierung zwischen den Behörden, die für die Reduzierung der Drogennachfrage zuständig sind, sowie zwischen den Behörden, die bei der Verringerung des Drogenangebots mitwirken.

Mittelfristige Prioritäten

Ausweitung der Koordinierung auf alle Aspekte der Drogenpolitik, einschließlich sozialer und gesundheitlicher Aspekte, Durchsetzungsmaßnahmen, internationale Zusammenarbeit und Jugendpolitik;

Verabschiedung und Ausführung des nationalen Aktionsplans 2017-2018 zur Umsetzung der nationalen Drogenbekämpfungsstrategie 2011-2018.

 

Menschenhandel

Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2017-2022, die sich auch auf den nationalen Zuweisungsmechanismus erstreckt;

weitere Straffung des Informationsflusses durch Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen Europol und den nationalen multidisziplinären Strafverfolgungseinheiten der Republik Moldau sowie zwischen diesen Strafverfolgungseinheiten;

Sicherstellung des Kapazitätsaufbaus in den Strafverfolgungsbehörden als Mittel zur Gewährleistung der Zusammenarbeit mit EU-Einrichtungen bei der Prävention und der Bekämpfung des Menschenhandels.

 

Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

Stärkung der Kapazitäten der zuständigen Ermittlungseinheit in Bezug auf die Identifizierung minderjähriger Opfer von sexuellem Missbrauch, insbesondere von Kinderpornografie;

Aufbau von Strukturen zur Durchführung einer individuellen Bewertung jedes einzelnen minderjährigen Opfers von sexuellem Missbrauch mit Blick auf die Festlegung besonderer Hilfe und Unterstützung;

Bestellung besonderer Vertreter in Fällen, in denen die Träger des elterlichen Sorgerechts aufgrund eines Interessenkonflikts das Kind nicht vertreten dürfen oder es sich um ein unbegleitetes oder von seiner Familie getrenntes Kind handelt;

Durchführung geeigneter Maßnahmen oder Programme zur Minderung der individuellen Risiken im Zusammenhang mit allen wegen sexuellen Missbrauchs oder sexueller Ausbeutung von Kindern rechtskräftig verurteilten Straftätern.

 

Bekämpfung der Cyberkriminalität

Kurzfristige Prioritäten

Verstärkte Zusammenarbeit mit Europol EC3.

Mittelfristige Prioritäten

Investitionen in den Aufbau von Kapazitäten (auch innerhalb der Strafrechtsbehörden), in Know-how und in Spezialisierung bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität (maßgeschneiderte Maßnahmen gegen Cyberkriminalität, bilaterale Justiz-/Polizeiprogramme);

Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität und der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Angleichung der Prioritäten und Straffung der Kommunikation;

Prüfung der Möglichkeiten für eine gezielte Zusammenarbeit zum Schutz kritischer Infrastruktur gemäß der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (4), auch unter Berücksichtigung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (5). sowie der Verbindung zur Bewältigung hybrider Bedrohungen, wobei auf früheren Hilfsprogrammen der EU und anderer Geber zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen aufgebaut werden kann;

Intensivierung der Zusammenarbeit zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Abwehrbereitschaft gegenüber Cyberangriffen: Unterstützung der Ausarbeitung einer nationalen Cybersicherheitsstrategie für die Zeit nach 2020 auf der Grundlage eines eine Vielzahl von Akteuren einbeziehenden Ansatzes, Einsetzung eines nationalen IT-Notfallteams (Computer Emergency Response Team — CERT), Förderung der Schaffung geeigneter Rahmen und Strukturen für die Koordinierung der Einrichtungen des öffentlichen Sektors untereinander und mit dem privaten Sektor;

Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Durchführung der vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE im Bereich der Cybersicherheit, die auf erhöhte Transparenz und verstärkte Zusammenarbeit auf regionaler und subregionaler Ebene abzielen;

Umsetzung des Übereinkommens von Budapest insbesondere in Bezug auf das Verfahrensrecht bei innerstaatlichen Ermittlungen, öffentlich-privater Zusammenarbeit und internationaler Zusammenarbeit.

 

Verhütung und Bekämpfung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten

Kurzfristige Prioritäten

Umsetzung des Integritätsgesetzes.—

Umsetzung des Gesetzes, das alle infrage kommenden Beamten dazu verpflichtet, eine Erklärung zum eigenen Vermögen sowie zum Vermögen relevanter naher Verwandter abzugeben und potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit den eigenen Interessen und den Interessen naher Verwandter offenzulegen, sowie Gewährleistung der wirksamen Anwendung des Durchsetzungsverfahrens. Die Richtigkeit der Angaben in den Vermögenserklärungen/Erklärungen zu potenziellen Interessenkonflikten sollte von der nationalen Integritätsbehörde (NIA) überprüft und damit verbundene strafrechtliche Ermittlungen sollten von der nationalen Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung (NAC) durchgeführt werden. Die Überprüfungen sollten auf der Grundlage einer angemessenen Priorisierung erfolgen, wobei der Schwerpunkt in erster Linie auf den Erklärungen hochrangiger Personen, einschließlich Richtern und Staatsanwälten, liegen sollte;

Sicherstellung angemessener Folgemaßnahmen bei verdächtigen Erklärungen und systematische Verhängung von Sanktionen (Bußgelder, Disziplinarmaßnahmen usw.) im Falle falscher oder verspäteter Erklärungen bzw. bei Nichtabgabe einer Vermögungserklärung. Die Beweislast hinsichtlich der Herkunft der Gelder oder Vermögenswerte muss bei dem Beamten liegen. Weitere Veröffentlichung von Vermögenserklärungen;

schrittweise Umstellung auf die Online-Einreichung von Erklärungen;

Gewährleistung des uneingeschränkten Funktionierens der nationalen Integritätsbehörde;

Entwicklung eines transparenten, auf Leistung und den beruflichen Fähigkeiten basierenden Verfahrens für die Ernennung der Mitglieder des Integritätsrates sowie der Verwaltungsleiter und Inspektoren der Nationalen Integritätsbehörde, um sicherzustellen, dass diese Behörde unabhängig und frei von politischer Einflussnahme ist. Sicherstellung des Zugangs der Nationalen Integritätsbehörde zu den relevanten Registern, einschließlich staatlicher und privater Aufzeichnungen, um eine effiziente Prüfung von Vermögen und persönlichen Interessen zu gewährleisten;

Gewährleistung der Vertretung der Zivilgesellschaft im Integritätsrat;

Verabschiedung des Gesetzes über verhältnismäßige, abschreckende Sanktionen für Korruptions- und Geldwäschedelikte;

Beginn der wirksamen Umsetzung der neuen Strategie für Integrität und Korruptionsbekämpfung als strategisches Instrument zur Verhinderung und Verringerung von Korruption im Einklang mit den Werten und Normen der EU. Stärkung der Kapazitäten der zur Überwachung der Umsetzung der nationalen Strategie für Integrität und Korruptionsbekämpfung eingesetzten Monitoring-Gruppe unter enger Zusammenarbeit von Parlament, Regierung, Justiz, Privatsektor und Zivilgesellschaft;

Sicherstellung einer wirksamen Zusammenarbeit mit den einschlägigen EU-Organen und -Einrichtungen, einschließlich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), und der Unterstützung dieser Organe und Einrichtungen bei Vor-Ort-Kontrollen und -Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln, im Einklang mit den entsprechenden Regeln und Verfahren.

Mittelfristige Prioritäten

Verbesserung des Verfahrens zur Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung zwischen den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen wie der nationalen Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung (NAC), der nationalen Integritätsbehörde (NIA), dem Generalstaatsanwalt, der Abteilung für Schutz und Korruptionsbekämpfung im Innenministerium sowie dem Nachrichten- und Sicherheitsdienst;

Schaffung eines wirksamen Mechanismus innerhalb der öffentlichen Verwaltung auf Regierungsebene für die Koordinierung der Finanzierung von Maßnahmen gegen Korruption, Geldwäsche und Terrorismus;

Stärkung der Rolle der nationalen Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung (NAC) im Kampf gegen die Korruption mit dem Ziel, konkrete Ergebnisse zu erzielen. Sicherstellung, dass die NAC über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen, klar definierte Zuständigkeiten, ausreichende Befugnisse und die notwendige Unabhängigkeit verfügt, vor einer ungebührlichen politischen Einflussnahme geschützt wird und mit anderen an der Korruptionsbekämpfung beteiligten Strafverfolgungsbehörden, vor allem der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung, gut zusammenarbeitet;

weitere Sensibilisierung für die verschiedenen Arten und Formen von Korruption und deren Verhütung. Informationskampagnen sollten regelmäßig durchgeführt werden. Die Kommunikationsinstrumente und -strategien müssen auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten sein und ihre Auswirkungen müssen regelmäßig bewertet werden;

Verbesserung des Systems zur Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Fällen von Korruption bei hochrangigen Beamten und Gewährleistung transparenter und unparteiischer Gerichtsverfahren u. a. durch die Schaffung der Voraussetzungen für eine offene Berichterstattung in den Medien. In diesem Zusammenhang sollte die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung den Schwerpunkt auf Fälle von Korruption auf hoher Ebene legen und ihre Kapazitäten im Kampf gegen die Korruption auf hoher Ebene ausbauen;

Erzielung konkreterer Ergebnisse bei der Bekämpfung von Korruption und Verbesserung der Erfolgsbilanz der zuständigen Behörden durch Verhängung wirksamerer Sanktionen und Strafen, insbesondere gegen hochrangige Beamte;

Änderung der Rechtsvorschriften dahingehend, dass das Mandat der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung auf Fälle von Korruption auf hoher Ebene beschränkt wird und die anderen Korruptionsfälle, die von der NAC untersucht wurden, regulären Staatsanwälten übertragen werden;

Auf- und Ausbau eines umfassenden und kohärenten rechtlichen Rahmens für die Förderung der Integrität im öffentlichen Sektor;

Gründliche Untersuchung der Betrugsfälle im Bankenwesen mit dem Ziel, die abgezweigten Mittel zurückzuführen, und regelmäßige und transparente Berichterstattung über den Fortgang der Ermittlungen;

Übermittelung der wichtigsten Ergebnisse der laufenden zweiten Phase der Untersuchungen der Audit-Firma Kroll an die EU gemäß den mit Kroll vereinbarten Modalitäten, ohne damit die weiteren Untersuchungen und die Einziehung von Vermögenswerten zu gefährden;

Gewährleistung der Interoperabilität des elektronischen Integritätssystems mit allen staatlichen und privaten Aufzeichnungen, die zur wirksamen Prüfung von Vermögen und persönlichen Interessen notwendig sind;

weitere Umsetzung des Systems zur Bewertung der Integrität von Institutionen durch die NAC sowie zum Korruptionsrisikomanagement durch öffentliche Institutionen.

 

Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität

Kurzfristige Prioritäten

Angleichung der Rechtsvorschriften an die 4. Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;

Stärkung der technischen und operativen Kapazitäten der Zentralen Meldestelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen zur wirksamen Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere zur Verbesserung der Gewinnung von Finanzinformationen;

die Zentrale Meldestelle sollte in stärkerem Maße und proaktiv angeblicher Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachgehen, beginnend bei jenen Einrichtungen, die der Meldepflicht unterliegen und systematisch verdächtige Transaktionen melden — gegen Einrichtungen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, sollten Sanktionen verhängt werden;

Stärkung der Regelung für das präventive Einfrieren von Geldern, indem den betreffenden meldenden Einrichtungen die Befugnis zur Aussetzung verdächtiger Finanztransaktionen übertragen wird;

Einrichtung einer nationalen Vermögensabschöpfungsstelle, die durch verstärkte Zusammenarbeit das schnellstmögliche EU-weite Aufspüren von Erträgen aus Straftaten unterstützt.

Mittelfristige Prioritäten

Umsetzung einer umfassenden Politik/Strategie im Bereich Finanzkriminalität und Finanzermittlungen, die alle zuständigen Behörden, einschließlich der Staatsanwaltschaft, abdeckt und zur Beschleunigung der komplexen und langwierigen Ermittlungen im Bereich der Finanzkriminalität dient. Aufnahme eines Konzepts für die parallele Durchführung von Finanzermittlungen und erkenntnisgestützter Polizeiarbeit in diese Strategie, um proaktive Strafverfolgungsmaßnahmen auf der Grundlage von Datenanalysen zu ermöglichen;

Umsetzung eines verbesserten, robusten Rechtsrahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der im Einklang mit einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den Empfehlungen der FATF steht und den Ergebnissen der gegenseitigen Bewertungen im Rahmen des Moneyval-Ausschusses Rechnung trägt;

Umsetzung eines soliden und ambitionierten Gesetzes zur Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten, das über die auf EU-Ebene festgelegten Mindeststandards hinausgeht und damit auch z. B. Bestimmungen über die Einziehung ohne strafrechtliche Verurteilung (zivilrechtliche Einziehung) enthält.

Intensivierung der operativen Zusammenarbeit im Bereich der Vermögenseinziehung, -abschöpfung und -verwaltung durch wirksame Kommunikation und den Austausch bewährter Verfahren zwischen der Vermögensabschöpfungsstelle der Republik Moldau und der EU;

Intensivierung der operativen Zusammenarbeit zwischen Finanzermittlungsstellen, Polizei und Finanz-, Steuer- und Zollbehörden durch Interoperabilität und Datenaustausch (z. B. auf der Grundlage maßgeschneiderter Vereinbarungen über den Datenaustausch). Zur Erleichterung der operativen Zusammenarbeit sollten Verbindungsbeamte ernannt werden. Ein befristeter Austausch von Personal zu Schulungszwecken sollte in Erwägung gezogen werden;

Ausarbeitung — in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Ausbildungszentrum für die Strafverfolgungsbehörden (Joint Law Enforcement Training Center — siehe oben) von Schulungsplänen mit einem genauen Zulassungsverfahren für Ermittler und Analysten im Bereich der Finanzkriminalität sowie Förderung der Teilnahme von Kollegen aus anderen Bereichen an Schulungen zu Finanzermittlungen. Bei der Ausbildung von Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern sollte der Bedeutung von Finanzermittlungen gebührend Rechnung getragen werden;

wirksamere Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Weiterentwicklung der Leitlinien und Anweisungen für meldepflichtige Einrichtungen, die systematisch verdächtige Transaktionen melden.

 

Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement

Migration und Asyl

Kurzfristige Prioritäten

Weitere Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau sowie weitere Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Bürgern der Republik Moldau;

weitere Bereitstellung von Informationen über die mit dem visumfreien Reisen verbundenen Rechte und Pflichten, darunter Informationen über die Vorschriften betreffend den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt der EU (u. a. über das EU-Zuwanderungsportal), über den EU-Rechtsrahmen für legale Migration (Richtlinien über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt bestimmter Kategorien von Drittstaatsangehörigen), über die Haftung im Falle von Rechtsmissbrauch im Rahmen der Visumfreiheit sowie über Rechte und Pflichten in Bezug auf die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten;

Weiterentwicklung der praktischen Zusammenarbeit im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und der Republik Moldau.

Mittelfristige Prioritäten

Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und der Republik Moldau durch aktive Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten mit besonderem Schwerpunkt auf Migration und Entwicklung;

Verstärkung der bestehenden Infrastruktur (einschließlich Gewahrsamseinrichtungen) und der personellen Besetzung der zuständigen Stellen, um die effektive Rückführung von illegal aufhältigen und/oder illegal durchreisenden Drittstaatsangehörigen aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau zu gewährleisten; Sicherung der Achtung der Menschenrechte von Zuwanderern in Verwaltungshaft;

weitere Stärkung des bestehenden Integrationsrahmens durch Integrationszentren;

Stärkung der Tätigkeit des Amts für Migration und Asyl als wichtigster Akteur des System zur Migrationserfassung und -steuerung durch folgende Maßnahmen: 1) Stärkung des Rechtsahmens und Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Ausstellung von Personaldokumenten für Ausländer, 2) Stärkung der Fähigkeit der regionalen Dienste, den illegalen Aufenthalt ausländischer Staatsbürger in den Griff zu bekommen und die Ausländerzahl zu erfassen, sowie 3) Verbesserung der Infrastruktur und der Zuweisung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen;

weitere Stärkung des Systems zur Erhebung und Analyse von Daten über Migrationsströme und Asyl durch Aktualisierung des Erweiterten Migrationsprofils und fortgesetzte Erstellung von Bewertungs- und Risikoanalyseberichten im Bereich Migration und Asyl;

weitere wirksame Umsetzung der Asylgesetzgebung, die einen soliden Rahmen für den Schutz von Personen, die internationalen Schutz benötigen, bietet, sowie Verbesserung der Infrastruktur des Aufnahmezentrums;

Schulung von Beamten, Mitarbeitern des Innenministeriums, Richtern und Staatsanwälten in Fragen der Asyl- und Migrationspolitik;

Umsetzung eines integrierten Konzepts für die Diaspora und Konsolidierung der Kapazitäten der nationalen und lokalen Behörden in die Diaspora betreffenden Angelegenheiten;

Entwicklung wirksamerer Mittel zur Förderung der zirkulären Migration.

Grenzmanagement

Kurzfristige Prioritäten

Weitere Verbesserung des Grenzmanagements und Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Grenzkontrolle und -überwachung sowie Erweiterung und Modernisierung der stationären und mobilen Einrichtungen für die Videoüberwachung;

Verbesserung des gemeinsamen Grenzmanagements an der Grenze zwischen der EU und der Republik Moldau, unter anderem auch durch gemeinsame Grenzkontrollen und den Austausch von Informationen (einschließlich Vorabinformationen vor der Ankunft).

Mittelfristige Prioritäten

Weiterhin Bereitstellung von angemessener Infrastruktur und technischer Ausrüstung sowie von angemessenen IT-Systemen und finanziellen und personellen Ressourcen entsprechend der Strategie und dem Aktionsplan der Republik Moldau für ein integriertes Grenzmanagement;

weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) im Bereich des Grenzmanagements;

Stärkung des Koordinierungssystems für Grenzmanagement auf nationaler Ebene;

Aktualisierung der Lagebilder auf nationaler und lokaler Ebene durch Stärkung der Risiko- und Informationsanalyse und durch Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Partnern.

 

Rechtliche Zusammenarbeit

Mittelfristige Prioritäten

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Republik Moldau und Eurojust (in qualitativer und quantitativer Hinsicht) in grenzüberschreitenden Strafsachen;

fortgesetzter Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen durch folgende Schritte:

=

Beitritt zu multilateralen Übereinkommen über justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, insbesondere dem Übereinkommen von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, und Umsetzung dieser Übereinkommen;

=

Beitritt zu multilateralen Übereinkommen über den Schutz von Kindern, vor allem den Übereinkommen der Haager Konferenz über internationales Privatrecht im Bereich des Familienrechts, und Umsetzung dieser Übereinkommen;

=

Vorbereitung des Beitritts zum Übereinkommen von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern sowie dessen Umsetzung, insbesondere durch eine Bewertung der nationalen Kapazitäten und Ressourcen;

Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen durch den Beitritt zu den entsprechenden Übereinkommen, insbesondere denen des Europarats, und Durchführung dieser Übereinkommen.

2.5   Handel und Handelsfragen (DCFTA)

Die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) bildet einen wesentlichen Teil des Assoziierungsabkommens. Es wird daher erwartet, dass der Umsetzung dieses in Titel V (Handel und Handelsfragen) enthaltenden Teils des Abkommens ein Prioritätsniveau eingeräumt wird, das ihrer Bedeutung im Gesamtkontext des Assoziierungsabkommens und im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau entspricht.

Warenhandel

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Bestimmungen über den Marktzugang für Waren, einschließlich Energie, insbesondere durch gemeinsame Beratungen mit folgenden Zielen umzusetzen:

Kurzfristige Prioritäten

Weitere Verbesserungen im Bereich der Handelsbilanzstatistik im Interesse der weiteren ordnungsgemäßen Anwendung des Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken durch die Vertragsparteien;

Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Fahrplans zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Republik Moldau;

Informationsaustausch über marktzugangsrelevante Entwicklungen in der Republik Moldau und über deren Marktzugangspolitik;

Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Handelsunternehmen.

Mittelfristige Prioritäten

Steigerung der Exportkapazität der Republik Moldau unter anderem durch Auflegen unternehmensspezifischer Exportförderungsprogramme, die sowohl finanzielle (Zuschüsse) und nichtfinanzielle Unterstützung vorsehen;

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, die möglicherweise zur Verwirklichung der DCFTA notwendig sind;

Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der EU im Einklang mit Anhang XV-D des Assoziierungsabkommens;

Gewährleistung der Einhaltung der handelsbezogenen Bestimmungen im Energiebereich;

Umsetzung der exportbezogenen Komponenten (2018-2020) der nationalen Strategie zur Investitions- und Exportförderung 2016-2020, einschließlich einer Halbzeitüberprüfung dieser Strategie im Jahr 2018.

Technische Vorschriften, Normung und damit verbundene Infrastruktur

Die Vertragsparteien werden zusammenarbeiten, um die Einhaltung der technischen Vorschriften der EU, der EU-Verfahren in den Bereichen Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung sowie der Regeln des Marktüberwachungssystems, wie im Assoziierungsabkommen und vor allem in dem die DCFTA betreffenden Teil davon vorgesehen, zu gewährleisten.

Diese vorbereitende Arbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Austausch von Informationen über die Einhaltung von Verpflichtungen zur Annäherung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Union, wie in den einschlägigen Anhängen des Abkommens festgelegt, und über die Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften;

Stärkung der Verwaltungskapazitäten der zuständigen Regierungsstellen, -einrichtungen und -agenturen.

Mittelfristige Prioritäten

Aufbau und Modernisierung der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Verwaltung technischer Vorschriften, der Verfahren in den Bereichen Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung sowie den Regeln des Marktüberwachungssystems, einschließlich der Schaffung eines nationalen Informationssystems;

Intensivierung der Zusammenarbeit mit EU-Organisationen wie CEN, Cenelec, ETSI, Euramet, EA, Welmec;

Austausch von Informationen über sonstige relevante Aspekte der Pläne der Republik Moldau im Bereich technische Handelshemmnisse und die dafür geltenden Zeitpläne;

Konzeption und Umsetzung — in Zusammenarbeit mit Vertretungsgremien der moldauischen Privatwirtschaft — einer eingehenden Informations-, Beratungs- und Konsultationskampagne/-maßnahme, mit der in der Geschäftswelt der Republik Moldau ein besseres Verständnis der EU-Produktvorschriften und der EU-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen bewirkt werden soll;

Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen auf den Beitritt zum Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA).

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Maßnahmen)

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen für Lebens- und Futtermittel und Pflanzengesundheit sowie die Rechtsvorschriften und Verfahren in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz in der Republik Moldau enger an die entsprechenden Normen und Verfahren der EU anzugleichen, die in den betreffenden Anhängen des Assoziierungsabkommens aufgeführt sind. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Vereinfachung des Ein-/Ausfuhrbescheinigungsverfahrens bei Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen;

Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für Lebensmittelsicherheit für den Zeitraum 2017-2022;

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit und dem Ministerium für Landwirtschaft bei der Vorbereitung, Verabschiedung und Umsetzung von Gesetzesreformen im Bereich SPS;

Stärkung der Verwaltungskapazitäten durch Schulung des Personals der zuständigen Regierungsstellen und -einrichtungen sowie Exekutiveinrichtungen und -agenturen zwecks Vorbereitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften im Einklang mit dem EU-Recht;

Organisation gemeinsamer Informationskampagnen mit entsprechenden Einrichtungen, Unternehmen und NRO zu den Voraussetzungen für den Zugang zum EU-Markt und mit der Zivilgesellschaft zu den Verbraucheraspekten der Lebens- und Futtermittelsicherheit;

Erlangung einer international anerkannten Akkreditierung sämtlicher an amtlichen Kontrollen beteiligten Labors, um die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Warenausfuhr zu erfüllen und die Tier- und Pflanzengesundheit und die Lebensmittelsicherheit auf dem heimischen Markt der Republik Moldau zu verbessern.

Mittelfristige Prioritäten

Umgestaltung und Ausbau der Kapazitäten des Nationalen Amtes für Lebensmittelsicherheit auf der Grundlage der neuen Strategie für Lebensmittelsicherheit 2017-2022;

Vollendung der Umsetzung der aktuellen Strategie der Republik Moldau für Lebensmittelsicherheit unter besonderer Beachtung der Qualität der Rechtsvorschriften und der Durchsetzungskapazitäten sowie Behebung etwaiger festgestellter Mängel;

Annäherung der nationalen Gesetze an den Besitzstand der Union gemäß den einschlägigen Anhängen des Abkommens und Gewährleistung ihrer wirksamen Anwendung und Durchsetzung;

weitere Verbesserung der Infrastrukturen und der entsprechenden Kapazitäten, die zur Umsetzung von Rechtsvorschriften im Einklang mit den EU-Anforderungen erforderlich sind, darunter insbesondere der Labordienste im Bereich Tiergesundheit, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Grenzkontrollstellen;

Abschluss der Maßnahmen zur Einrichtung eines Frühwarnsystems im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit und der Tier- und Pflanzengesundheit.

Zoll und Handelserleichterungen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Gesetze der Republik Moldau mit dem EU-Recht, den EU-Leitschemata für den Zoll und den in Kapitel 5 und den entsprechenden Anhängen des Assoziierungsabkommens aufgeführten internationalen Normen in Einklang zu bringen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Angleichung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an den Zollkodex der Europäischen Union;

weitere Umsetzung des strategischen Rahmens für die Zollzusammenarbeit;

weitere Modernisierung der Zollverwaltung und ihrer Infrastruktur sowie Durchführung weiterer Schulungen für die Bediensteten insbesondere zur Förderung einer Dienstleistungs- und Antikorruptionskultur in der Republik Moldau;

Erstellung eines Fahrplans für den Beitritt der Republik Moldau zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und Einsetzung eines Projekt-Teams;

Stärkung der Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und zur Verhinderung des illegalen Handels, einschließlich des illegalen Handels mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen des Protokolls über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich;

Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung der Gesetze der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben und von Rechten des geistigen Eigentums sowie Durchführung einschlägiger Schulungen für Zollbeamte.

Mittelfristige Prioritäten

Ausarbeitung einer Regelung für die Umsetzung des neuen Zollkodex;

Angleichung des Systems des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten der Republik Moldau an das entsprechende System der EU mit Blick auf gegenseitige Anerkennung;

Angleichung der Rechtsvorschriften und Schaffung der Voraussetzungen für einen Beitritt der Republik Moldau zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren;

weitere Vereinfachung und Modernisierung der Zollverfahren und Gewährleistung deren wirksamer Umsetzung;

Zusammenarbeit in Bezug auf risikoabhängige Zollkontrollen und den Austausch einschlägiger Informationen, die zur Verbesserung des Risikomanagements und der Lieferkettensicherheit, zur Erleichterung des legalen Handels und zur Gewährleistung der Sicherheit der ein- oder ausgeführten oder in der Durchfuhr befindlichen Waren beitragen;

Beschleunigung der Verfahren für den raschen Beitritt zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs und für dessen Umsetzung.

Ursprungsregeln

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Ursprungsregeln umzusetzen, die im Protokoll zum Assoziierungsabkommen festgelegt sind bzw. sich aus dem Beitritt der Republik Moldau zum regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln ergeben. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Erörterung und bei Bedarf Überprüfung der derzeitigen Verfahren der Zollverwaltung der Republik Moldau zur Bescheinigung und Kontrolle der Herkunft von Waren.

Mittelfristige Prioritäten

Unterstützung der Republik Moldau bei der Erfüllung der aus dem Beitritt zum Übereinkommen erwachsenden Verpflichtungen;

Schulung der Zollverwaltung der Republik Moldau im Hinblick auf die Bescheinigung und Kontrolle des Präferenzursprungs.

Niederlassung, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr

Die Vertragsparteien setzen ihren Dialog im Bereich Niederlassung, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Assoziierungsabkommens fort. Sie erfüllen die in den Dienstleistungsbereichen eingegangenen Verpflichtungen, wie sie in den entsprechenden Anhängen des Assoziierungsabkommens festgelegt sind. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Durchführung von Schulungen und Bereitstellung ausreichender Verwaltungskapazitäten für die Bewältigung der Annäherung der Rechtsvorschriften;

Sicherung eines regelmäßigen Informationsaustauschs über die vorgesehene oder laufende Legislativtätigkeit in den für eine Annäherung ausgewählten Bereichen und diesbezüglicher Dialog;

Gewährleistung, dass der Rechtsrahmen für Dienstleistungen und Niederlassung der Republik Moldau den Rechten und Pflichten aus der DCFTA Rechnung trägt und die wirksame Erfüllung der Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs ermöglicht, die sich aus der DCFTA ergeben.

Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Die Vertragsparteien setzen ihren Dialog über den Kapital- und Zahlungsverkehr fort, um insbesondere die Einhaltung aller bestehenden Verpflichtungen gemäß dem Assoziierungsabkommen zu überwachen.

Öffentliches Beschaffungswesen

Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der Umsetzung des Kapitels „Öffentliches Beschaffungswesen“ des Assoziierungsabkommens und der diesbezüglichen Reformen durch die Republik Moldau. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Abstimmung der Maßnahmen zur Harmonisierung des rechtlichen und des institutionellen Rahmens für das öffentliche Beschaffungswesen in der Republik Moldau mit der Europäischen Kommission;

Bereitstellung genauer und zeitgerechter Informationen zu den Entwicklungen in der Gesetzgebung der Republik Moldau, insbesondere zu Legislativvorhaben, die Auswirkungen auf die Beschaffungspolitik und deren Umsetzung haben, sowie zum Aufbau des institutionellen Rahmens;

weitere Umsetzung der Strategie der Republik Moldau für das öffentliche Beschaffungswesen mit dem Ziel, ein gut funktionierendes, wettbewerbsfähiges, rechenschaftspflichtiges und transparentes öffentliches Beschaffungswesen zu gewährleisten, das das Vertrauen der Bürger der Republik Moldau und der internationalen Gemeinschaft in die Auftragsvergabe stärkt;

Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen in den Bereichen Versorgungsunternehmen, Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften im Hinblick auf die Angleichung an die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU;

Sicherstellung, dass die unabhängige für die Bearbeitung von Beschwerden zuständige Behörde über ausreichende Verwaltungskapazitäten verfügt, um wirksame Rechtsmittel im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU bereitzustellen;

Aufbau der erforderlichen Kompetenzen und Verwaltungskapazitäten bei den für die Beaufsichtigung der Umsetzung der Beschaffungspolitik zuständigen Stellen;

Angleichung des Rechtsmittelsystems an die Unabhängigkeits-, Integritäts- und Transparenznormen des EU-Besitzstands, um eine zügige und kompetente Bearbeitung von Beschwerden zu gewährleisten;

Aufbau der erforderlichen Kompetenzen und Verwaltungskapazitäten zur Förderung einer effizienteren öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Aspekte, die zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstum in der Republik Moldau beitragen können.

Mittelfristige Prioritäten

Weitere Umsetzung der Strategie der Republik Moldau für das öffentliche Beschaffungswesen;

Sicherstellung der Reform des öffentlichen Beschaffungswesens durch schrittweise Angleichung an den einschlägigen aktuellen Rechtsrahmen der EU und Gewährleistung seiner ordnungsgemäßen Umsetzung und Durchsetzung;

Festlegung von Vergabevorschriften für öffentliche Unternehmen im Einklang mit den Standards und bewährten Verfahren der EU;

weitere Umsetzung der elektronischen Auftragsvergabe und Verbesserung der Funktionen des einschlägigen IT-Tools;

Erwägung der Einrichtung zentraler Beschaffungsstellen und Sicherstellung, dass alle öffentlichen Auftraggeber/Vergabestellen über ausreichendes Personal und die zur Durchführung ihrer Tätigkeiten erforderlichen Ressourcen verfügen.

Rechte des geistigen Eigentums

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Rechtsvorschriften der Republik Moldau an die Rechtsvorschriften der EU und die internationalen Normen für den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums anzugleichen, und sorgen für den wirksamen Schutz aller Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich geografischer Angaben, entsprechend dem Assoziierungsabkommen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums und Sicherung eines wirksamen Dialogs mit den Rechteinhabern;

Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Durchsetzung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften im Einklang mit den Standards der EU in diesem Bereich, einschließlich solcher zum Schutz geografischer Angaben, sowie Entwicklung von Instrumenten zur Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums nach Maßgabe des Assoziierungsabkommens;

Bereitstellung geeigneter Aus- und Fortbildungskurse betreffend den Schutz geografischer Angaben für die Bediensteten der zuständigen Behörden und für Justizbedienstete.

Mittelfristige Prioritäten

Gewährleistung eines angemessenen und wirksamen Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums für die Rechteinhaber beider Vertragsparteien sowie Schaffung angemessener Regelungen zur Durchsetzung dieser Rechte;

Stärkung der Durchsetzungskapazitäten der zuständigen Regierungsstellen und Exekutivorgane, einschließlich der Zollbehörden der Republik Moldau, sowie regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Verwaltungskapazitäten;

Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Rechtsrahmens, durch den Rechteinhabern Zugang zur Justiz garantiert und die Verfügbarkeit und wirksame Vollstreckung von Strafen gewährleistet wird;

Konsolidierung der einschlägigen institutionellen Strukturen sowie des Amts für Rechte des geistigen Eigentums und der Verwertungsgesellschaften; Intensivierung der Zusammenarbeit mit Behörden, Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden in Drittländern;

Umsetzung der Standards gemäß der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6) und der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (7);

wirksame Maßnahmen gegen Produktnachahmung und -piraterie und Sicherung einer wirksamen Umsetzung der Durchsetzungsvorschriften und der Vollstreckung von Strafen bei Verstößen gegen die Rechte des geistigen Eigentums auf der Grundlage der nationalen Strategie zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums für die Zeit bis 2020 sowie Erstellung regelmäßiger Berichte auf der Grundlage greif- und messbarer Zielvorgaben und Daten.

Wettbewerb

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um das Kapitel „Wettbewerb“ des Assoziierungsabkommens und die damit zusammenhängenden Reformen umzusetzen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Mittelfristige Prioritäten

Gewährleistung, dass der institutionelle Rahmen der Republik Moldau und ihre Verwaltungskapazitäten die wirksame Umsetzung des Wettbewerbsrechts unparteiisch und auf der Grundlage gleicher Bedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten sicherstellen;

Stärkung des Dialogs über die Erfahrungen mit der Durchsetzung von Rechtsvorschriften in diesem Bereich sowie über sonstige legislative Entwicklungen im Bereich Wettbewerb, unter anderem durch Schulungen für Behörden und Ad-hoc-Beratung durch Sachverständige zu Fragen der allgemeinen Durchsetzung von Beihilfevorschriften.

Transparenz

Die Vertragsparteien widmen der Zusammenarbeit bei folgenden Punkten besondere Aufmerksamkeit:

Kurzfristige Prioritäten

Entwicklung einer Kommunikationsstrategie der Regierung und Festlegung zentraler Themen zur Bündelung ihrer Kommunikationsbemühungen;

Stärkung der Kapazitäten für strategische Planung des Kommunikationsamtes der Regierung;

Beratung über bewährte Verfahren der transparenten Politikgestaltung und diesbezügliche Erfahrungen, insbesondere durch Einbindung der Zivilgesellschaft in den politischen Dialog;

Austausch von Informationen und Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen, darunter auch in Bezug auf Kommunikationsmechanismen und Konsultationen von Interessenträgern;

Durchführung von Seminaren und anderen Veranstaltungen für eine breitere Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und den Annäherungsprozess zu erläutern.

Mittelfristige Prioritäten

Einhaltung der Verpflichtungen zur transparenten Politikgestaltung in Handelsfragen und Erörterung der dafür möglicherweise einzurichtenden Mechanismen;

Verbesserung des gesetzlich garantierten freien und ungehinderten Zugangs zu öffentlichen Informationen.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Vertragsparteien setzen ihren Dialog und die Arbeit zu den Themen, die unter das betreffende Kapitel des Assoziierungsabkommens fallen, fort. Dies umfasst insbesondere Folgendes:

Kurz- und mittelfristige Prioritäten

Austausch von Informationen über die Umsetzung des einschlägigen innenpolitischen Rahmens bzw. internationaler Verpflichtungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung;

Erörterung der wirksamen Umsetzung der unter dieses Kapitel fallenden Verpflichtungen hinsichtlich der Einbeziehung der Interessenträger und des zivilgesellschaftlichen Dialogs;

Gewährleistung, dass die Arbeitsaufsicht weiterhin den Arbeitsnormen der IAO und den Grundsätzen der EU entspricht;

Austausch von bewährten Verfahren und relevanten Erfahrungen.

Die Vertragsparteien berücksichtigen, dass die in Ziffer 2.2 genannten Prioritäten in Bezug auf Gewerkschaftsrechte und Kernarbeitsnormen sowie die in Ziffer 2.6 (Beschäftigung, Sozialpolitik und Chancengleichheit) aufgeführten Prioritäten von größter Bedeutung für die Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ sind und daher unter Bezugnahme auf diesen Teil des Assoziierungsabkommens behandelt werden sollten.

2.6   Wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Republik Moldau im Einklang mit den Leitprinzipien der makroökonomischen Stabilität, solider öffentlicher Finanzen, eines starken Finanzsystems und einer dauerhaft finanzierbaren Zahlungsbilanz beim Aufbau einer voll funktionsfähigen Marktwirtschaft und bei der schrittweisen stärkeren Ausrichtung ihrer Strategien an den EU-Strategien zu unterstützen. Damit soll insbesondere ein Beitrag zur Verwirklichung folgender Ziele geleistet werden:

Kurzfristige Prioritäten

Umsetzung des mit dem Internationalen Währungsfonds vereinbarten Reformprogramms;

Beginn der Umsetzung der mit der EU vereinbarten Makrofinanzhilfe, sobald diese angenommen wurde.

Mittelfristige Prioritäten

Vollständige Umsetzung des mit dem Internationalen Währungsfonds vereinbarten Reformprogramms;

vollständige Umsetzung der mit der EU vereinbarten Makrofinanzhilfe, sobald diese angenommen wurde;

Überwachung der makroökonomischen Entwicklungen, Erörterung wichtiger politischer Herausforderungen und Austausch von Informationen über bewährte Verfahren durch Stärkung des regelmäßigen makroökonomischen Dialogs im Hinblick auf die verbesserte Gestaltung der Wirtschaftspolitik;

weitere Stärkung der Unabhängigkeit, der Regelungsbefugnisse und der Leistungsfähigkeit der Nationalbank der Republik Moldau und der Nationalen Finanzmarktkommission. Weitergabe der Erfahrungen der EU in Bezug auf Geld- und Wechselkurspolitik sowie Finanz- und Bankenregulierung und -aufsicht, um die Kapazitäten der Republik Moldau auf diesen Gebieten auszubauen;

Verbesserung der Tragfähigkeit und verantwortungsvollen Verwaltung der öffentlichen Finanzen durch Steuerreformen, einschließlich der Stärkung der parlamentarischen Haushaltskontrolle;

Weiterentwicklung offener, wettbewerbsfähiger und transparenter Privatisierungsregeln und -verfahren sowie Umsetzung dieser Regeln und Verfahren im Einklang mit bewährten Verfahren der EU.

Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Prüfung sowie Corporate Governance

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Republik Moldau auf die Umsetzung der in den entsprechenden Anhängen des Assoziierungsabkommens aufgeführten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Rechtsinstrumente vorzubereiten, insbesondere in Bezug auf:

Kurzfristige Prioritäten

die Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau in den Bereichen Prüfung und Rechnungslegung an die in Anhang II des Assoziierungsabkommens aufgeführten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Rechtsinstrumente;

den Austausch zeitgerechter, zweckdienlicher und genauer Informationen über den aktuellen Stand der geltenden Rechtsvorschriften und deren Übereinstimmung mit dem Unionsrecht (unter Verwendung des von den Vertragsparteien vereinbarten Formats) im Hinblick auf die Umsetzung des Unionsrechts gemäß dem vereinbarten Zeitplan;

die Ermittlung von Bereichen, in denen Bedarf an Schulungen, Kapazitätsaufbau und Expertenwissen besteht;

die Vereinfachung des Aufsichtssystems und der verschiedenen Aufsichtsbehörden, um die Effizienz zu steigern und die Korruptionsmöglichkeiten zu begrenzen, mit dem letztendlichen Ziel, ein günstigeres Unternehmensumfeld zu schaffen und die Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Normen zu stärken.

Mittelfristige Prioritäten

Ausbau der Verwaltungskapazitäten der staatlichen Institutionen der Republik Moldau, die an der Umsetzung des Gesellschaftsrechts, der Rechnungslegung und Prüfung sowie der Corporate Governance beteiligt sind;

Aufnahme von Gesprächen über die Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen.

Beschäftigung, Sozialpolitik und Chancengleichheit

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Kurzfristige Prioritäten

Gewährleistung der Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung der Beschäftigungsstrategie für den Zeitraum 2017-2020;

Sicherstellung, dass die grundlegenden Voraussetzungen für eine wirksame Funktionsweise der Arbeitsaufsicht gegeben sind;

weitere Förderung des sozialen Dialogs, u. a. durch den Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner.

Mittelfristige Prioritäten

Fortsetzung der wirksamen Umsetzung der Beschäftigungsstrategie für den Zeitraum 2017-2020;

Umsetzung der in den einschlägigen Anhängen des Assoziierungsabkommens aufgeführten EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, darunter vor allem:

=

Stärkung der Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten der zuständigen Stellen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz und des Arbeitsrechts, namentlich der Arbeitsaufsichtsbehörde und der entsprechenden Justizbehörden,

=

Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner (z. B. durch Schulungen in Bezug auf die arbeitsschutzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften und Normen der EU);

Entwicklung eines strategischen Konzepts für die Beschäftigung mit Blick auf die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, den besseren Abgleich von Qualifikationen und verfügbaren Arbeitsplätzen auf dem Arbeitsmarkt und die Förderung aktiver Unterstützungsdienste und effizienter Arbeitsvermittlungsdienste sowie die Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts; Durchführung der zwischen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Republik Moldau vereinbarten Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit;

Stärkung der Kapazitäten der für die Entwicklung und Umsetzung von beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen zuständigen Verwaltungen, namentlich der Arbeitsvermittlungs- und Sozialdienste.

Verbraucherschutz

Zur Vorbereitung der Umsetzung der im einschlägigen Anhang des Assoziierungsabkommens aufgeführten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Rechtsinstrumente arbeiten die Vertragsparteien mit folgenden Zielen zusammen:

Kurzfristige Prioritäten

Überarbeitung sämtlicher bislang in der Republik Moldau verabschiedeter Verbraucherschutzvorschriften anhand des kürzlich angenommenen Besitzstands der Union in diesem Bereich (wie in Anhang IV des Assoziierungsabkommens aufgeführt);

Umsetzung des mehrjährigen Plans für die institutionelle Entwicklung der Agentur für Verbraucherschutz (CPA);

Umsetzung des mehrjährigen Plans für die institutionelle Entwicklung der nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit (ANSA).

Mittelfristige Prioritäten

Einrichtung und Aktivierung eines nationalen System, das eine effiziente Kommunikation zwischen den nationalen Akteuren in Bezug auf gefährliche Non-Food-Erzeugnisse und den Rückruf solcher Erzeugnisse ermöglicht;

Einrichtung und Aktivierung eines auf ein EU-Modell eines Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel gestützten Systems für den Austausch von Informationen über gefährliche Lebensmittel;

Zusammenführung der verschiedenen Lebensmittelsicherheit-Kontrollstellen (Grenzkontrollstelle, Dienststellen für Tier- und Pflanzengesundheit und das Nationale Zentrum für die Prüfung und Zertifizierung von Pflanzungen und Boden) zu einem einzigen integrierten Managementinformationssystems (MIS);

Weiterentwicklung und konsequente Anwendung risikobasierter Managementanalyse- und Kontrollverfahren für Lebensmittel und Non-Food-Erzeugnisse;

regelmäßige Bewertung und bei Bedarf Anpassung des mehrjährigen Plans für die institutionelle Entwicklung der Agentur für Verbraucherschutz (CPA);

regelmäßige Bewertung und bei Bedarf Anpassung des mehrjährigen Plans für die institutionelle Entwicklung der nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit (ANSA);

weitere Angleichung des rechtlichen und normativen Rahmens der Republik Moldau im Bereich SPS an den Besitzstand der EU;

Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur Durchsetzung der Verbraucherschutzbestimmungen in der Republik Moldau, vor allem durch die Schulung Staatsbediensteter und anderer Vertreter der Verbraucherinteressen in Bezug auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und deren anschließende Durchführung und Durchsetzung.

Statistiken

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Rechtsvorschriften der Republik Moldau im Bereich Statistik stärker an das einschlägige Unionsrecht anzugleichen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Annahme des Gesetzes über amtliche Statistiken, das auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) über die Gemeinschaftsstatistiken und des allgemeinen Gesetzes über amtliche Statistiken für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien ausgearbeitet wurde;

Annahme der NUTS-Klassifikation gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) mit weiteren Änderungen und Anpassungen;

Verbreitung der Ergebnisse der Volkszählung von 2014 und Verbesserung der Bevölkerungsstatistiken durch die umfassendere Nutzung von Daten aus administrativen Quellen;

Durchführung von Schätzungen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf regionaler Ebene nach der SNA 1993/ESA 1995-Methodik;

Gewährleistung der fachlichen und institutionellen Unabhängigkeit des nationalen Statistikamts der Republik Moldau bei der Umsetzung der anstehenden Reform der öffentlichen Verwaltung durch die Wahrung seines derzeitigen Status und seiner Stellung in der öffentlichen Verwaltung.

Mittelfristige Prioritäten

Gewährleistung, dass die Berechnungen des „harmonisierten Verbraucherpreisindex“ (HVPI) den in der EU geltenden Normen entsprechen;

Anwendung der SNA 2008/ESA 2010-Methodik und Neuberechnung von Zeitreihen für die wichtigsten makroökonomischen Indikatoren nach der genehmigten Methodik;

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in der amtlichen Statistik, das den europäischen Normen entspricht.

Besteuerung

Die Vertragsparteien verstärken die Zusammenarbeit zur Verbesserung und Entwicklung des Steuersystems und der Steuerverwaltung der Republik Moldau auf der Grundlage von EU-Normen und internationalen Normen. Dazu gehören auch Vorbereitungen auf die schrittweise stärkere Angleichung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an die Rechtsvorschriften der EU und die internationalen Rechtsinstrumente, die im Anhang des Assoziierungsabkommens aufgeführt sind, und insbesondere folgende Arbeiten:

Kurzfristige Prioritäten

Harmonisierung der Abgabenordnung der Republik Moldau in den Bereichen Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer mit den einschlägigen Richtlinien der EU gemäß Anhang VI des Assoziierungsabkommens;

weiterer Ausbau der Zusammenarbeit mit der OECD und den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten durch den Austausch über neue Erfahrungen und Tendenzen im Steuerbereich.

Mittelfristige Prioritäten

Verbesserung und Vereinfachung des Steuerrechts;

Verabschiedung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer wirksamen und fairen Besteuerung und Erhebung direkter Steuern;

Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau in den Bereichen Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuerbefreiungen an die Rechtsvorschriften der EU gemäß Anhang VI des Assoziierungsabkommens;

Verbesserung der internationalen steuerlichen Zusammenarbeit zur Förderung eines verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, d. h. durch Anwendung der Grundsätze der Transparenz, des Informationsaustauschs und des fairen Steuerwettbewerbs;

Stärkung der Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung durch eine effizientere Steuerung der Umgestaltung, Umsetzung der institutionellen und operativen Reform, Unterstützung des europäischen Integrationsprozesses und Modernisierung der Informationstechnologien;

Stärkung der Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung, um das Entstehen von Rückständen zu vermeiden, eine wirksame Steuererhebung sicherzustellen und verstärkt gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vorzugehen;

Maßnahmen zur Harmonisierung von Strategien zur Bekämpfung des Betrugs und des Schmuggels verbrauchsteuerpflichtiger Waren.

Finanzdienstleistungen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Republik Moldau auf die Modernisierung ihres Finanzaufsichts- und -regulierungsrahmens vorzubereiten und damit mit den international vereinbarten Regulierungsstandards im Bereich der Finanzdienstleistungen in Einklang zu bringen, wobei die EU-Rechtsvorschriften und internationalen Rechtsinstrumente, die in den entsprechenden Anhängen des Assoziierungsabkommens, einschließlich des Titels IV (Wirtschaftliche und sonstige sektorale Zusammenarbeit) dieses Abkommens aufgeführt sind, als Orientierungshilfen für die Entwicklung von geeigneten Regeln für die Republik Moldau dienen. Diese Zusammenarbeit umfasst folgende Maßnahmen und ist auf die Erreichung der folgenden Ziele ausgerichtet:

Kurzfristige Prioritäten

Maßnahmen zur Förderung der Transparenz gegenüber den Aktionären und zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität des Versicherungsmarktes;

Gewährleistung einer gründlichen, transparenten und unparteiischen Untersuchung aller Betrugsfälle, von denen der Bankensektor der Republik Moldau 2014 betroffen war, damit die abgezweigten Mittel zurückgeführt und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden können;

weitere Verbesserung des Rechtsrahmens durch die Bereitstellung der erforderlichen Instrumente und Maßnahmen (z. B. Stärkung der Verantwortlichkeit der Anteilseigner, Verhängung härterer Sanktionen), um gegen die Faktoren vorzugehen, die den Bankenbetrug von 2014 ermöglichten und ähnlichen betrügerischen Vorgängen auf allen Ebenen vorzubeugen;

schrittweise Entwicklung und Annahme eines Einlagensicherungsrahmens im Einklang mit den international vereinbarten Standards;

Verabschiedung des Gesetzes der Nationalen Finanzmarktkommission über Kreditorganisationen, die keine Banken sind;

Aufnahme von Kontakten und Informationsaustausch mit den EU-Finanzaufsichtsbehörden. Insbesondere wird die EU den Behörden der Republik Moldau die notwendige Unterstützung beim Abschluss von Vereinbarungen über Informationsaustausch und Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen mit den einschlägigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden der EU (z. B. der Europäischen Zentralbank und den Behörden der Mitgliedstaaten) leisten;

Austausch zeitgerechter, zweckdienlicher und genauer Informationen über den aktuellen Stand der geltenden Rechtsvorschriften der Republik Moldau;

Ermittlung von Bereichen, in denen Bedarf an Schulungen, Kapazitätsaufbau und Expertenwissen besteht.

Mittelfristige Prioritäten

Schaffung eines neuen Regulierungs- und Aufsichtsrahmens im Einklang mit international vereinbarten Regulierungsstandards, unter Einbeziehung des neuen Aufsichtskonzepts und -instrumentariums;

Schaffung eines umfassenden Rahmens zur Stärkung der Corporate Governance und des Risikomanagements im Bankenfinanzsektor;

Schaffung eines Rahmens für die Finanzaufsicht auf Makroebene;

Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung der neuen Vorschriften im Finanzsektor;

Verbesserung der Verwaltungskapazität der Aufsichtsbehörden entsprechend den international vereinbarten Standards;

Entwicklung nationaler Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere durch: Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU in diesen Bereichen, Stärkung der Zusammenarbeit mit der Financial Action Task Force (FATF), dem Europarat und insbesondere dessen Expertenausschuss für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) und sonstigen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der EU sowie Unterzeichnung von Übereinkünften zwischen den Finanzermittlungsbehörden der Republik Moldau und denen der EU-Mitgliedstaaten;

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Organisationen, die für die Überwachung der Umsetzung der nationalen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig sind.

Industrie- und Unternehmenspolitik

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um das Unternehmens- und Regelungsumfeld in der Republik Moldau zu verbessern, um so die Investitionen und die Geschäftstätigkeit aller Arten von Unternehmen zu fördern, wobei ein besonderes Augenmerk kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich Kleinstunternehmen, gilt. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Umsetzung der Strategie zur Entwicklung des KMU-Sektors für den Zeitraum 2012-2020 und des dazugehörigen Aktionsplans im Einklang mit dem neuen KMU-Gesetz, dem überarbeiteten Fahrplan zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes und der nationalen Strategie zur Investitions- und Exportförderung 2016-2020 und dem dazugehörigen Aktionsplan;

Entwicklung einer Industriepolitik, in deren Mittelpunkt Infrastrukturentwicklung und Innovation stehen;

wirksame Umsetzung des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), das Initiativen wie das Enterprise Europe Network (EEN), das Programm „Erasmus für junge Unternehmer“, Projekte für die Zusammenarbeit von Clustern usw. umfasst, insbesondere durch Stärkung der Kapazitäten der einschlägigen institutionellen und privatwirtschaftlichen Akteure in der Republik Moldau;

Durchführung von Initiativen zum Ausbau der Innovationsfähigkeit im Einklang mit der neuen Initiative „EU4Innovation“ im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, um die Entwicklung von politischen Maßnahmen und Anreizen zur Unterstützung innovativer Unternehmen voranzutreiben.

Mittelfristige Prioritäten

Umsetzung des länderspezifischen Fahrplans und der Empfehlungen aus der SBA-Bewertung (SBA — „Small Business Act“);

Nutzung der durch das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen geschaffenen Möglichkeiten für die Entwicklung von KMU, u. a. im Rahmen von Unternehmensnetzwerken (wie das Enterprise Europe Network) und Clustern sowie Abschluss der Entwicklung einer gezielten Cluster-Politik in diesem Zusammenhang;

Stärkung der Rolle von Unternehmens- und KMU-Verbänden (einschließlich Branchenverbänden), um den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu verbessern;

Umsetzung des konzeptionellen, legislativen und operativen Rahmens zur Ankurbelung der Industrieproduktion durch Modernisierung und Innovation als Beschäftigungsmotor in der Republik Moldau, unter anderem auch durch Cluster, wo dies wirtschaftlich relevant ist. In diesem Zusammenhang Weiterentwicklung und weitere Umsetzung der neuen Industriepolitik.

Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe

Die Vertragsparteien tauschen Informationen über Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe aus, um das Verständnis der jeweiligen strategischen Vorgaben und Strategien zu verbessern. Diese Beratungen finden in dem entsprechenden Unterausschuss statt.

Tourismus

Die Vertragsparteien arbeiten im Hinblick auf folgende Ziele zusammen:

Mittelfristige Prioritäten

Aufnahme von Kontakten zur Förderung der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tourismusbranche und Festlegung der erforderlichen Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Republik Moldau und der EU im Bereich Tourismus;

weiterer Austausch bewährter Verfahren sowie Austausch von Wissen, Schulungen und Bildungsmaßnahmen im Tourismusbereich.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Zur Kooperation bei der Annäherung der Politikkonzepte und Rechtsvorschriften an die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU und insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Zeitpläne für die spezifischen Bereiche, die in den entsprechenden Anhängen des Assoziierungsabkommens festgelegt sind, arbeiten die Vertragsparteien mit folgenden Zielen zusammen:

Kurzfristige Prioritäten

Umsetzung des allgemeinen Gesetzes über die Beihilfegrundsätze im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung, mit dem die Umsetzung der Politikmaßnahmen in diesem Bereich verbessert wird;

Ausbau der Kapazitäten des Ministeriums für Landwirtschaft und Nahrungsmittel für die Erstellung landwirtschaftlicher Statistiken und wirtschaftlicher Analysen.

Mittelfristige Prioritäten

Entwicklung und Umsetzung des politischen, rechtlichen und institutionellen Rahmens (der unter anderem Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, Qualitätspolitik, ökologischen Landbau und Vermarktungsnormen einschließt) im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung;

Entwicklung, Förderung und Durchführung sektorspezifischer Programme für Teilsektoren im Bereich Landwirtschaft;

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarproduktion und Verbesserung der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten in ländlichen Gebieten;

Entwicklung eines aktuellen, transparenten Katasters als Grundlage für die Kontrolle der Bodennutzung sowie die Erleichterung der Bodenreform und die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Betriebe, um die Struktur des Sektors Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Umsetzung der Agrarpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu verbessern;

Verbesserung der nachhaltigen Bodennutzung im Agrar- und Lebensmittelsektor;

Verbesserung der nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen im Agrar- und Lebensmittelsektor durch den Einsatz neuer Technologien;

Aufbau der Kapazitäten der zentralen und lokalen Verwaltungen im Hinblick auf Strategien zur ländlichen Entwicklung;

Stärkung der Kapazitäten der Zahlstelle zur Gewährleistung von Transparenz, Effizienz und Vorhersagbarkeit von Beihilfezahlungen;

Verringerung der Anfälligkeit des Agrarsektors für klimatische Risiken.

Informationsgesellschaft/Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Die Vertragsparteien arbeiten bei der Angleichung des digitalen Umfelds des Landes an den digitalen Binnenmarkt der EU zusammen. Dies wird zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Innovationen in der Republik Moldau beitragen und insbesondere jungen Menschen mehr Chancen im Hinblick auf Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten — vor Ort oder auf Entfernung — und Unternehmensgründungen mit wenig Startkapital bieten. Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Republik Moldau bei der Umsetzung der Bestimmungen des EU-Besitzstands, die in den entsprechenden Anhängen des Assoziierungsabkommen genannt sind, zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit umfasst insbesondere Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Stärkung der Unabhängigkeit und Ausbau der Verwaltungskapazitäten der nationalen Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation, um sicherzustellen, dass sie geeignete Regulierungsmaßnahmen treffen und ihre Entscheidungen und alle geltenden Regelungen durchsetzen kann, und um einen fairen Wettbewerb auf den Märkten zu fördern;

zügige Einführung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 in der Republik Moldau.

Mittelfristige Prioritäten

Stärkung des digitalen Sektors durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des digitalen Binnenmarkts. Förderung der Ausrichtung der Republik Moldau an den Rechtsvorschriften und bewährten Verfahren und Normen der EU unter anderem für: elektronischer Handel, Datenschutz durch Netzstabilität, Festlegung der nationalen Strategie für Computer- und Netzsicherheit, Stärkung der Kapazitäten des nationalen IT-Notfallteams (CERT) sowie Festlegung eines nationalen Modells für die Breitbandversorgung des ländlichen Raums;

Verbesserung der Cybersicherheit und des Schutzes personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation, um die Verfügbarkeit und Integrität der elektronischen öffentlichen Dienste zu gewährleisten und das Vertrauen der Bürger in diese Dienste zu stärken.

Öffentliche Gesundheit

Die Vertragsparteien arbeiten mit den folgenden Zielen zusammen:

Kurzfristige Prioritäten

Erleichterung der aktiven Teilnahme der Republik Moldau am EU-Gesundheitsprogramm 2014-2020.

Mittelfristige Prioritäten

Unterstützung von Reformen des Gesundheitssektors und Unterstützung der Republik Moldau bei den Vorbereitungen auf die Umsetzung der Bestimmungen des EU-Besitzstands im Gesundheitsbereich, die in den Anhängen des Assoziierungsabkommens aufgeführt sind, insbesondere der Rechtsvorschriften in den Bereichen Eindämmung des Tabakkonsums, Qualität und Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Gewebe, Organe und Zellen) und Schutz vor gesundheitlichen Gefahren, auch im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Republik Moldau aus dem Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums und den Internationalen Gesundheitsvorschriften;

Verbesserung der Vorsorge, Schulung und epidemiologischen Überwachung und Kontrolle im Bereich übertragbare Krankheiten, unter anderem durch: 1) die Teilnahme der Republik Moldau an dem Programm für die Ausbildung von Epidemiologen für die praktische Arbeit (MediPIET) im Mittelmeerraum; 2) Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten; 3) Gewährleistung der Eigenverantwortung für die nationalen HIV-, Tuberkulose- und Hepatitis-Präventions- und Kontrollprogramme sowie Gewährleistung der Nachhaltigkeit dieser Programme; 4) Verbesserung von Impfprogrammen;

Gewährleistung des Beitritts zum Protokoll über den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen und dessen anschließende Umsetzung;

Stärkung der nationalen sektorübergreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe, unter anderem durch stärkere Überwachung und umsichtigeren Einsatz von antimikrobiellen Mitteln und die Verbesserung der Infektionskontrolle in Einrichtungen der medizinischen Versorgung.

Stadtplanung und Bauwesen

Mittelfristige Prioritäten

Umsetzung des Stadtplanungs- und Baugesetzbuchs für die Jahre 2017-2020 durch die Ausarbeitung und Annahme von sekundärrechtlichen Vorschriften (Gesetzesentwürfe und Regierungsbeschlüssen) im Einklang mit der „Strategie 2020“ der Republik Moldau;

Ergreifen von Maßnahmen, um die raumordnerische Planung auf nationaler und regionaler Ebene und auf Bezirksebene sowie die Erstellung von Gesamtplänen und kommunalen Entwicklungsplänen zu gewährleisten und so eine integrierte Regionalentwicklungspolitik zu fördern.

Regionale Entwicklung

Die Vertragsparteien arbeiten im Rahmen der regionalen Entwicklungspolitik und des regionalpolitischen Dialogs zwischen der EU und der Republik Moldau zusammen, um die Anstrengungen der Republik Moldau im Hinblick auf Folgendes zu unterstützen:

Kurzfristige Prioritäten

stärkere Beteiligung der Republik Moldau an der Strategie der EU für den Donauraum, um von dem Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit teilnehmenden Regionen der EU-Mitgliedstaaten profitieren zu können;

Verbesserung der institutionellen Vorkehrungen und Aufbau geeigneter Kapazitäten auf nationaler/regionaler/lokaler Ebene, um an allen Programmen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit teilnehmen zu können;

Beginn der Teilnahme an den Programmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen des ENI für den Zeitraum 2014-2020 (gemeinsames operationelles Programm Rumänien/ Republik Moldau und gemeinsames operationelles Programm für das Schwarze Meer) und an dem transnationalen Programm für den Donauraum. Weitere Umsetzung des Programms zur territorialen Zusammenarbeit Republik Moldau/ Ukraine im Rahmen der Östlichen Partnerschaft.

Mittelfristige Prioritäten

Landesweite Umsetzung der Strategie der Republik Moldau für regionale Entwicklung für den Zeitraum 2016-2020 im Einklang mit der „Agenda 2020“ der Republik Moldau mit dem Ziel, ein stärker ausgewogenes Wachstum des Landes insgesamt zu fördern;

gemäß dem in der Strategie der Republik Moldau für die regionale Entwicklung verankerten Ziel, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in den Regionen zu gewährleisten, Förderung insbesondere der regionalen wirtschaftlichen Spezialisierung und Innovation, der unternehmerischen Initiative und der Stärkung des Wettbewerbspotenzials der wirtschaftlichen Entwicklung der städtischen Zentren; Förderung ebenfalls des Konzepts der intelligenten Spezialisierung für die Konzeption von Strategien für Forschung und Innovation;

Stärkung der institutionellen und operativen Kapazitäten der nationalen, regionalen und lokalen Institutionen im Bereich der regionalen Entwicklung, einschließlich Entwicklung eines effektiven Systems der Mehrebenen-Governance und einer klaren Aufgabenverteilung;

Verbesserung der Einbeziehung der Interessenträger auf regionaler und lokaler Ebene und Konsolidierung der Partnerschaft zwischen allen Beteiligten im Bereich der regionalen Entwicklung;

stärkere Beteiligung der Republik Moldau an der Strategie der EU für den Donauraum, damit das Land von dem Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit teilnehmenden Regionen der EU-Mitgliedstaaten zu einer Reihe von Bereichen, u. a. solchen, die unter das Assoziierungsabkommens fallen, profitieren kann.

Fischerei- und Meerespolitik

Die Vertragsparteien arbeiten im Hinblick auf folgende Ziele zusammen:

Kurzfristige Prioritäten

Unterstützung eines integrierten Konzepts für maritime Angelegenheiten durch die Benennung einer nationalen Kontaktstelle sowie die Beteiligung an den Meeresbecken-Initiativen der EU mit dem Ziel, Bereiche von gemeinsamem Interesse für die Zusammenarbeit und Konzeption von Projekten im Schwarzmeerraum zu ermitteln.

Mittelfristige Prioritäten

Intensivierung der Zusammenarbeit und der Bemühungen zum Aufbau einer nachhaltigen Fischerei im Schwarzen Meer, sowohl in bilateralem als auch in multilateralem Rahmen im Einklang mit der 2016 angenommenen Bukarester Erklärung aller Anrainerstaaten und auf der Grundlage eines ökosystemorientierten Ansatzes im Fischereimanagement;

Stärkung der administrativen, wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Überwachung und Kontrolle der Fangtätigkeit und des Handels mit Fischereierzeugnissen und ihrer Rückverfolgbarkeit, um wirksam gegen die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) vorgehen zu können.

2.7   Konnektivität, Energieeffizienz, Klimaschutz, Umwelt und Katastrophenschutz

Energie

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Energieversorgungssicherheit durch verstärkte Diversifizierung sowie bessere Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien verbessern zu können. Das gemeinsame Ziel ist nach wie vor die Schaffung eines wettbewerbsfähigen und transparenten Energiemarktes in der Republik Moldau und dessen vollständige Integration in den EU-Energiemarkt.

Kurzfristige Prioritäten

Stärkung der Unabhängigkeit der ANRE, unter anderem durch Entpolitisierung der Ernennungs- und Entlassungsverfahren von Direktoren sowie durch die autonome Festlegung des Haushaltsplans. Zu diesem Zweck wird die Republik Moldau in transparenter Weise unter Einbeziehung aller Seiten ein neues Energiegesetz verabschieden und alle Empfehlungen, die aufgrund der Überprüfung von ANRE durch das Sekretariat der Energiegemeinschaft gegeben wurden, umsetzen;

Fortführung der Maßnahmen zur Integration des Energiemarkts der Republik Moldau mit dem Energiemarkt der EU;

Umsetzung des neuen Elektrizitätsgesetzes („drittes Energiepaket“) durch Durchführung der erforderlichen durch das Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen und Annahme der erforderlichen sekundärrechtlichen Vorschriften;

Uneingeschränkte Umsetzung der Zusagen und Vereinbarungen der Republik Moldau, einschließlich jener im Rahmen der Ziele der Finanzierungsprogramme des IWF, wie die vollständige Berichtigung vorheriger Tarifabweichungen, gemäß den Empfehlungen des Sekretariats der Energiegemeinschaft;

Umsetzung der neuen Gesetzes über Erdgas („drittes Energiepaket“);

im Einklang mit den Empfehlungen des IWF Fortsetzung der Arbeit im Hinblick auf den Abbau der im Energiesektor aufgelaufenen Schulden;

Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer stärkeren Öffnung des Erdgasmarkts führen;

Vollendung der rechtlichen Entflechtung und Vorbereitung der vollständigen Entflechtung von Moldovatransgas unter Berücksichtigung des Beschlusses des Ministerrats der Energiegemeinschaft über die Frist für die Entflechtung im Gassektor;

Umsetzung des Fahrplans für die Verbesserung der Gas- und Stromverbindungsleitungen zwischen der Republik Moldau und Rumänien. Gleiche Wettbewerbsbedingungen in Form von gleichwertigen Basisvorschriften in Bezug auf Marktzugang, -infrastruktur und -öffnung sowie miteinander vereinbare Umwelt- und Sicherheitsnormen werden in Zukunft einem umfangreichen Strom- und Erdgashandel zwischen der EU und der Republik Moldau förderlich sein;

Abschluss der Unternehmensumstrukturierung von Termoelectrica;

Verbesserung und Sicherstellung der Transparenz der Angebote und Verträge für die Lieferung von Strom;

auf der Grundlage des Gesetzes über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Entwicklung von Förderregelungen, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Maßnahmen zur Förderung der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien;

Entwurf und Umsetzung eines Aktionsplans für strategische Erdölreserven im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen der Energiegemeinschaft;

Angleichung der Rechtsvorschriften über die Energieeffizienz von Gebäuden und Schaffung geeigneter und transparenter Mechanismen zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Privathaushalten;

Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs auf den Strom- und Erdgasmärkten und zur Diversifizierung der Energiequellen, bei Gewährleistung der Nichtdiskriminierung zwischen den Betreibern;

Ergreifen von Maßnahmen, um der (den) SoS-Verordnung(en) zu entsprechen.

Mittelfristige Prioritäten

Ergreifen weiterer Maßnahmen zur Verringerung der Übertragungs- und Verteilungsverluste in den Strom-, Gas- und Wärmenetzen;

Annahme und Umsetzung eines Aktionsplans, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen am gesamten Bruttoenergieverbrauch bis 2020 auf 17 % zu erhöhen;

Annahme eines neuen Energieeffizienzgesetzes in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2012/27/EU und weitere Ausweitung der Etikettierung zur Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen auf neuartige Produkte;

Weiterentwicklung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten, um das erforderliche Maß an Liquidität zu erreichen, das die Entwicklung organisierter wettbewerbsfähiger Märkte ermöglichen würde;

auf der Grundlage einer regelmäßigen Bewertung der Marktbedingungen Festlegung von Schritten und Maßnahmen für einen allmählichen Übergang zu markt-(wettbewerbs-)orientierten Preisbildungsmechanismen;

Verbesserung des Tarifgestaltungsverfahrens, um im Einklang mit den Empfehlungen des IWF und der Energiegemeinschaft Transparenz und Kostendeckung zu gewährleisten;

vollständige Entflechtung von Moldovagas und Moldovatransgaz und Annahme neuer Einspeise-/Ausspeise-Tarife im Erdgassektor;

Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Unterstützung und des Schutzes schutzbedürftiger Verbraucher;

Fertigstellung des Energieverbundnetzes mit Rumänien (und/oder der Ukraine) und Schritte im Hinblick auf die regionale Marktintegration. Gleiche Wettbewerbsbedingungen in Form von gleichwertigen Basisvorschriften in Bezug auf Marktzugang, -infrastruktur und -öffnung sowie miteinander vereinbare Umwelt- und Sicherheitsnormen werden in Zukunft einem umfangreichen Strom- und Erdgashandel zwischen der EU und der Republik Moldau förderlich sein;

Einführung eines Online-Datenaustauschs zur Radioaktivität in der Umwelt durch die Förderung der Teilnahme der Republik Moldau an der Eurdep-Plattform (European Radiological Data Exchange Platform).

Aktualisierung der Energiestrategie 2030 im Einklang mit der neuen Annäherung der Rechtsvorschriften und den Ergebnissen im Bereich der Energieverbundnetze.

Verkehr

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die weitere Umsetzung der in den Anhängen zum Assoziierungsabkommen aufgeführten EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen und die Republik Moldau zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Umsetzung des Reform- und Umstrukturierungsprogramms für den Eisenbahnsektor;

Intensivierung der Bemühungen zur Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU im Luftverkehrsbereich zwecks vollständiger Nutzung der Vorteile des Abkommens zwischen der EU und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum;

Schaffung eines freien und fairen Wettbewerbs im Luftverkehrssektor, insbesondere durch die Aufnahme von Klauseln über den diskriminierungsfreien Zugang zum Flughafen im Rahmen der Konzession für den Flughafen Chisinau, und Wiederherstellung eines echten Wettbewerbs bei den Bodenabfertigungsdiensten.

Mittelfristige Prioritäten

Umsetzung der umfassenden Verkehrs- und Logistikstrategie für 2013-2022;

Sicherstellung der Ausstattung des Straßenfonds bei gleichzeitiger Gewährleistung der soliden Finanzierung leistungsbasierter Wartungsverträge (PBMC);

Umsetzung der notwendigen Reformen, damit die Republik Moldau baldmöglichst von der Schwarzen Liste der Pariser Vereinbarung genommen werden kann;

Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere durch Ausarbeitung und Durchführung weiterer Projekte für den Aufbau des erweiterten TEN-V-Kernnetzes, der 2016 auf dem Ministertreffen zu den TEN-V-Tagen in Rotterdam vereinbart wurde;

Beratungen der EU-Mitgliedstaaten über die Möglichkeit einer schrittweisen Öffnung des Güterkraftverkehrsmarktes auf der Grundlage der Fortschritte der Republik Moldau bei der Umsetzung des einschlägigen Besitzstands der EU.

Umwelt

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Umsetzung des Unionsrechts und internationaler Normen vorzubereiten, insbesondere in Bezug auf Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Sicherstellung der Weiterführung der Verwaltungsreformen von Umweltbehörden und Aufbau angemessener Verwaltungskapazitäten, um das Kapitel „Umwelt“ des Assoziierungsabkommens umzusetzen;

Fortschritte bei der Annäherung an den umweltrechtlichen Besitzstand durch Verabschiedung der wichtigsten Rechtsvorschriften in diesem Bereich, insbesondere der Gesetze für die Bereiche Luftreinhaltung, Chemikalien-Management und Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung);

Umsetzung der Rechtsvorschriften über die strategische Umweltprüfung sowie die Abfallbewirtschaftung;

Entwicklung und Annahme von Durchführungsverfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die strategische Umweltprüfung (SUP), im Hinblick auf die systematische Einbeziehung der Umweltbelange als Querschnittsthema in andere wichtige Politikbereiche;

Entwicklung und Annahme nationaler Strategien, Programme und Pläne für den Schutz der Luftqualität, Chemikalien-Management und Wasserbewirtschaftung.

Mittelfristige Prioritäten

Annahme der erforderlichen Durchführungsbestimmungen in verschiedenen Teilsektoren des Umweltbereichs, insbesondere über Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung, Abfallbewirtschaftung, Chemikalien-Management, Naturschutz, Luftqualität und industriebedingte Umweltverschmutzung, um die Verpflichtungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens zu erfüllen;

Vorantreiben der Entwicklung der grünen Wirtschaft in der Republik Moldau;

Sicherstellung der weiteren Durchführung der Umweltstrategie für den Zeitraum 2014-2023 und der nationalen Strategien für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallbewirtschaftung und Erhaltung der biologischen Vielfalt;

Überprüfung des Gesetzes zur Abfallbewirtschaftung im Hinblick auf die mögliche Aufnahme strengerer Umweltbestimmungen.

Klimaschutz

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um den Dialog und die Zusammenarbeit zum Thema Klimawandel mit folgenden Zielsetzungen zu stärken:

Kurzfristige Prioritäten

weitere Ausarbeitung des Fahrplans für die Umsetzung des national festgelegten Beitrags.

Mittelfristige Prioritäten

Beginn der Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens;

Gewährleistung der Umsetzung der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und des dazugehörigen Aktionsplans für die Zeit bis 2020;

Beginn der Umsetzung der Strategie für eine emissionsarme Entwicklung für den Zeitraum bis 2030 in Bezug auf den beabsichtigten, national festgelegten Beitrag (INDC);

Verbesserung der interinstitutionellen und sektorübergreifenden Koordinierung und durchgängige Berücksichtigung der Klimaschutz-und Klimaanpassungsmaßnahmen in Strategien und Plänen auf allen Ebenen;

stärkere Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an die geltenden EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß Anhang XII des Assoziierungsabkommens;

Stärkung des Rahmens für die Transparenz der Klimaschutzmaßnahmen in der Republik Moldau, insbesondere durch ein robustes nationales System für die Überwachung der Klimaschutzstrategien und -maßnahmen und der Treibhausgasemissionen und die Berichterstattung darüber auf der Grundlage des EU-Modells.

Katastrophenschutz

Die Vertragsparteien arbeiten im Hinblick auf folgende Ziele zusammen:

Kurzfristige Prioritäten

Ausarbeitung von Modalitäten für die Intensivierung der bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes mit dem Ziel, die Verfahren der Republik Moldau an die Katastrophenschutzverfahren der Union anzunähern;

Förderung der Annahme und Umsetzung der EU-Leitlinien für die Unterstützung durch den Gastgeberstaat;

Aufnahme eines Dialogs über politische Aspekte der Katastrophenvorbeugung, -vorsorge und -bewältigung durch Austausch bewährter Verfahren, Organisation gemeinsamer Schulungen, Übungen, Studienaufenthalte und Workshops sowie Zusammenfassung der Erkenntnisse, die bei echten Notfalleinsätzen und bei Übungen gewonnen wurden;

Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen durch Aufklärung, Schulung und Information der Bevölkerung insgesamt und insbesondere junger Menschen in Bezug auf Großrisiken.

Mittelfristige Prioritäten

Sicherung einer effektiven Kommunikation rund um die Uhr, einschließlich Austausch von Frühwarnungen und Informationen über gravierende Notsituationen, von denen die EU und die Republik Moldau sowie Drittländer betroffen sind und in denen eine der Vertragsparteien Katastrophenhilfe leistet;

Erleichterung geeigneter gegenseitiger Hilfe bei schweren Notfällen, insbesondere durch das Katastrophenschutzverfahren der Union, vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen;

Fortschritte bei der Entwicklung einer landesweiten Bewertung und Kartierung von Katastrophenrisiken sowie Unterstützung der Entwicklung des elektronischen Atlas regionaler Risiken (ERRA) und Sicherstellung seiner wirksamen Nutzung auf nationaler Ebene;

Verbesserung des Kenntnisstands über Katastrophengefahren und wirtschaftliche Verluste durch verstärkte Zusammenarbeit hinsichtlich der Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit von Daten;

Verbesserung der Präventionsstrategien in Bezug auf industrielle Großschadensfälle mit Gefahrstoffen — im Einklang mit dem Besitzstand und den bewährten Verfahren der EU;

Verbesserung der Zusammenarbeit zur Schaffung eines widerstandsfähigeren Katastrophenschutz- und Katastrophenrisikomanagementsystems in der Republik Moldau, gestützt auf die bewährten Verfahren der EU und in engerer Zusammenarbeit mit den Katastrophenschutzverfahren der Union.

2.8   Mobilität und direkte Kontakte zwischen den Menschen

Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend

Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an einer allgemeinen Modernisierung und Reform des Bildungssystems, die im Einklang mit den Bedürfnissen der jungen Menschen und des Landes die Gleichbehandlung der Schüler und Studenten gleich welcher sozialen und geografischen Herkunft unter effizienter Nutzung der Ressourcen gewährleistet und so das Vertrauen der Gesellschaft in die Qualität ihrer Humanressourcen und ihre Leistungsfähigkeit sowie in die Systeme der beruflichen Bildung und der Jugendpolitik in der Republik Moldau stärkt. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Kurzfristige Prioritäten

Vollendung der Annahme aller Durchführungsbestimmungen, damit das neue Bildungsgesetz auf allen Ebenen des Bildungssystems vollständig umgesetzt werden kann;

Ausbau der Verwaltungskapazität des Bildungsministeriums und der ihm untergeordneten Stellen;

Einführung eines Systems von Ergebnisindikatoren, das Aufschluss über die Relevanz der durch das Bildungssystem erzielten Ergebnisse gibt;

qualitative Verbesserung der Ausbildung der Lehrkräfte, qualitative Verbesserung der Einstellungsverfahren sowie Erhöhung der Attraktivität von Arbeitsplätzen im Bildungsbereich, unter anderem durch die Höhe der finanziellen Vergütung;

Förderung einer systematischen Zusammenarbeit zwischen dem Bildungssystem und der Privatwirtschaft, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden;

Fortführung und angemessene Finanzierung der Reform der beruflichen Bildung im Einklang mit den Zielsetzungen der Strategie zum Ausbau der beruflichen Bildung und des zugehörigen Aktionsplans (2013-2020), um dem Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden;

Annahme eines Rechtsrahmens für Sektorausschüsse;

Durchführung von gemeinsamen Aktivitäten und Austauschmaßnahmen zur weiteren Förderung der Integration der Republik Moldau in den Europäischen Hochschulraum im Rahmen ihrer Teilnahme am Bologna-Prozess;

Förderung der akademischen Zusammenarbeit, des Kapazitätsaufbaus und der Mobilität von Studenten und Lehrkräften durch das Programm Erasmus+ sowie der Mobilität und Fortbildung von Forschern durch Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen;

vollständige Umsetzung von Titel VII des Bildungsgesetzes (lebenslanges Lernen) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit;

Förderung der Mitwirkung der einschlägigen Akteure an allen Formen des lebenslangen Lernens für die fortlaufende berufliche Weiterbildung, um diese stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten;

Umsetzung der nationalen Strategie für die für die Entwicklung des Jugendsektors;

Ausbau des Austauschs und der Zusammenarbeit im Bereich der nichtformalen Bildung von jungen Menschen und Jugendarbeitern als Mittel zur Förderung des interkulturellen Dialogs und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, unter anderem auch durch EU-Programme im Bereich Jugend.

Mittelfristige Prioritäten

Gewährleistung der kontinuierlichen Teilnahme an der PISA-Studie;

Fortsetzung der Reformen im Bereich der Grundbildung zur Verbesserung der Qualität der Lehrkräfteausbildung, Modernisierung der Lehrpläne und verstärkte Nutzung der Leistungsbewertung;

Senkung der Schulabbruchquote;

Verknüpfung von Bildung mit Forschung und Innovation sowie mit dem wirtschaftlichen und sozialen Umfeld;

Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Hochschuleinrichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Rationalisierung des Netzes, um sie attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen, und durch mehr Transparenz bei der Einstellung von Verwaltungspersonal;

externe Evaluierung und Akkreditierung sämtlicher Programme für alle drei Zyklen (Bachelor, Master, Promotion) und Hochschuleinrichtungen;

externe Evaluierung und Akkreditierung der Anbieter von Erwachsenenbildung;

Stärkung des lebenslangen Lernens;

Umsetzung und Unterstützung eines strategischen Konzepts für die Berufsbildung zwecks Angleichung des Berufsbildungssystems der Republik Moldau an die Modernisierung der Berufsbildungsstrukturen der EU, die durch den Kopenhagen-Prozess und die dazugehörigen Instrumente vorangetrieben wird;

weitere Stärkung des Berufsbildungssystems durch vollständige Umsetzung des Aktionsplans zur Strategie zum Ausbau der beruflichen Bildung (2013-2020).

Forschung und Innovation

Die Vertragsparteien arbeiten im Hinblick auf folgende Ziele zusammen:

Kurzfristige Prioritäten

Annahme der neuen Änderung der Rechtsvorschriften im Forschungsbereich auf der Grundlage der letzten von der Fazilität für Politikunterstützung vorgenommenen Überprüfung des Forschungssystems der Republik Moldau und im Einklang mit dem neuen Bildungsgesetz;

Schaffung neuer Strukturen, die die Koordinierung von Forschung und Innovation auf Regierungsebene übernehmen.

Mittelfristige Prioritäten

Erleichterung der Integration der Republik Moldau in den Europäischen Forschungsraum (EFR);

Förderung der Teilnahme der Republik Moldau an dem Programm Horizont 2020;

Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie für Forschung und Entwicklung für den Zeitraum bis 2020, des Aktionsplans und der Innovationsstrategie 2013-20, des Programms „Innovation für Wettbewerbsfähigkeit“ und der Empfehlungen aus der von der Fazilität für Politikunterstützung durchgeführten Peer-Review von „Horizont 2020“;

Stärkung der personellen, materiellen und institutionellen Ressourcen zwecks Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten;

Einbeziehung der Agenda für offene Wissenschaft.

Kultur, audiovisuelle Politik und Medien

Kultur

Die Vertragsparteien arbeiten im Hinblick auf folgende Ziele zusammen:

Kurzfristige Prioritäten

Förderung der Umsetzung des Unesco-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005;

Förderung der Beteiligung der kulturellen und audiovisuellen Akteure aus der Republik Moldau an Programmen der EU, insbesondere an dem Programm Kreatives Europa.

Mittelfristige Prioritäten

Zusammenarbeit bei der Entwicklung einer integrativen Kulturpolitik in der Republik Moldau sowie bei der Bewahrung und Förderung des kulturellen und natürlichen Erbes;

Stärkung der Kapazitäten für die Entwicklung von kulturellem Unternehmertum in der Kreativ- und Kulturwirtschaft (einschließlich im Bereich des Kulturerbes) und die Erbringung kultureller Dienstleistungen.

Audiovisuelle Politik und Medien

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Umsetzung der in den Anhängen zum Assoziierungsabkommen aufgeführten EU-Rechtsvorschriften vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit umfasst auch die Unterstützung der Republik Moldau bei folgenden Maßnahmen:

Kurzfristige Prioritäten

Stärkung der Kapazitäten und der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden/-stellen im Medienbereich und insbesondere Schritte zur Herbeiführung der vollständigen Unabhängigkeit des Koordinierungsrates für audiovisuelle Medien;

Änderung von Rechtsvorschriften, um zu gewährleisten, dass öffentliche Finanzhilfen für die Medien nach strengen, objektiven Kriterien vergeben werden, die für alle öffentlichen Medien und Rundfunkanstalten gleichermaßen gelten;

gemeinsam mit der Europäischen Kommission Suche nach Möglichkeiten zur Teilnahme an ausgewählten EU-Programmen und Aktivitäten der EU-Agenturen, die auf die ENP-Länder ausgerichtet sind;

Ausarbeitung eines neuen Gesetzes über Werbung, im Einklang mit dem zur Annahme vorliegenden neuen Gesetz über audiovisuelle Dienste und den europäischen Normen, das den wirksamen Wettbewerb in diesem Sektor stärken soll.

Mittelfristige Prioritäten

Vorgehen gegen die Eigentumskonzentration im Medienbereich gemäß den bewährten Verfahren der EU;

Hinarbeiten auf die Verabschiedung von Rechtsvorschriften für den audiovisuellen Bereich im Einklang mit den europäischen Normen; Meinungsaustausch über audiovisuelle Politik und geltende internationale Normen; Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im audiovisuellen Bereich und in den Medien.

Teilnahme an EU-Agenturen und -Programmen

Mittelfristige Prioritäten

Überprüfung der Umsetzung des Protokolls über die Teilnahme an EU-Programmen auf der Grundlage der tatsächlichen Teilnahme der Republik Moldau an Programmen der EU.

2.9   Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit

Kurzfristige Prioritäten

Gewährleistung der Vermittlung stichhaltiger Informationen über Chancen und Auswirkungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau, wobei der Schwerpunkt auf der vertieften und umfassenden Freihandelszone liegt.

Gewährleistung der passenden Wahrnehmbarkeit sämtlicher Projekte und Programme der EU sowie ihrer Auswirkungen durch enge Zusammenarbeit mit den Medien, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.


(1)  Verordnung (EU) 2017/371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Überarbeitung des Aussetzungsmechanismus) (ABl. L 61 vom 8.3.2017, S. 1).

(2)  Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).

(3)  Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89).

(4)  Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75).

(5)  Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom 19.7.2016, S. 1).

(6)  Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 45).

(7)  Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 15).

(8)  Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).

(9)  Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).