5.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 89/20


Berichtigung des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 198/2016 vom 30. September 2016 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens [2017/275]

( Amtsblatt der Europäischen Union L 46 vom 23. Februar 2017 )

Auf Seite 2 erhält die Fußnote (*) folgende Fassung:

Anstatt:

„Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.“

muss es heißen:

„Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.“