12.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 7/22


BESCHLUSS Nr. 5/2016 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES

vom 22. Dezember 2016

zur Entlastung des Direktors des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) zur Ausführung der Haushaltspläne des Zentrums für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 [2017/52]

DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —

gestützt auf Artikel 27 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Haushaltsordnung des ZUE (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In den Haushaltsjahren 2011 und 2012 bestanden die Einnahmen des Zentrums aus Beiträgen des Europäischen Entwicklungsfonds in Höhe von 17 850 484,11 EUR (Haushaltsjahr 2011) und 15 856 427,31 EUR (Haushaltsjahr 2012).

(2)

Insgesamt wurden die Haushaltspläne des Zentrums in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 durch den Direktor so ausgeführt, dass diesem auf der Grundlage der Jahresabschlüsse und der Berichte der Rechnungsprüfer des Zentrums für Unternehmensentwicklung für 2011 und 2012 Entlastung zur Ausführung dieser Haushaltspläne zu erteilen ist —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Der AKP-EU-Botschafterausschuss erteilt dem Direktor des Zentrums für Unternehmensentwicklung auf der Grundlage der Berichte der Rechnungsprüfer für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 und der Bilanz sowie der Haushaltsrechnungen der entsprechenden Haushaltsjahre Entlastung zur Ausführung der Haushaltspläne des Zentrums für die Haushaltsjahre 2011 und 2012.

Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2016.

Für den AKP-EU-Botschafterausschuss

Der Präsident

P. JAVORČÍK


(1)  ABl. L 70 vom 9.3.2006, S. 52.