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29.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 358/1 |
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte tritt am 1. Januar 2017 in Kraft, da das Verfahren nach Artikel 10 Absatz 1 des Abkommens am 18. November 2016 abgeschlossen worden ist.