|
24.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 355/31 |
BESCHLUSS Nr. 1/2016 DES ASSOZIATIONSRATES EU-JORDANIEN
vom 19. Dezember 2016
über die Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien [2016/2388]
DER ASSOZIATIONSRAT EU-JORDANIEN —
gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 24. November 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 2002 in Kraft. |
|
(2) |
Gemäß Artikel 91 des Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen und zweckdienliche Empfehlungen auszusprechen. |
|
(3) |
Gemäß Artikel 101 des Abkommens haben die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und dafür zu sorgen, dass die Ziele des Abkommens erreicht werden. |
|
(4) |
Bei der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern vorgeschlagen, die größere Eigenverantwortung auf beiden Seiten ermöglicht. |
|
(5) |
Die EU und Jordanien haben vereinbart, ihre Partnerschaft durch Vereinbarung einer Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2016-2018 mit dem Ziel zu konsolidieren, die Widerstandsfähigkeit und Stabilität Jordaniens zu fördern und zu stärken und gleichzeitig zu versuchen, die Auswirkungen des anhaltenden Konflikts in Syrien zu bewältigen. |
|
(6) |
Die Parteien des Abkommens haben sich auf den Text der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien, einschließlich des Pakts, geeinigt, der die Umsetzung des Abkommens unterstützt und den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit bei den gemeinsam festgelegten Interessen legt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die im Anhang dieses Beschlusses beschriebenen Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien, einschließlich des Pakts, umsetzen.
Artikel 2
Der Assoziationsrat beschließt, dass die Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien, einschließlich des Pakts, den Aktionsplan EU-Jordanien ersetzen, der im Oktober 2012 in Kraft trat.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2016.
Für den Assoziationsrat EU-Jordanien
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
ANHANG
PRIORITÄTEN DER PARTNERSCHAFT ZWISCHEN DER EU UND JORDANIEN SOWIE EU-JORDANIEN-PAKT
Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Jordanien (2016-2018)
I. Kontext
Zur weiteren Festigung der soliden, vielschichtigen Beziehungen zwischen der EU und Jordanien wurden Prioritäten für die Partnerschaft im Zeitraum 2016-2018 festgelegt, die Ende 2018 überarbeitet werden sollen, um sie je nach politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen für weitere zwei Jahre in Anbetracht einer zu verlängern. Die Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Jordanien beruhen auf den gemeinsamen Zielen der Europäischen Nachbarschaftspolitik der Schaffung eines Raums des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität. Sie basieren auf den Hauptelementen der Nachbarschaftspolitik: Differenzierung und gemeinsame Verantwortung, aber auch Flexibilität, um eine Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten entsprechend den Vereinbarungen zwischen der EU und Jordanien zu ermöglichen. Die Partnerschaftsprioritäten stellen ein fortzuschreibendes Dokument dar und beinhalten die Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen, die im beigefügten EU-Jordanien-Pakt aufgeführt sind.
Die Partnerschaft und die Zusammenarbeit in den prioritären Bereichen werden durch Folgendes weiterhin unterstützt: regelmäßige politische Treffen auf hoher Ebene, Dialog zu den Themen Wirtschaft, Handel, Justiz und Menschenrechte, Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Jordanien, Kooperationsabkommen für Wissenschaft und Technologie zwischen der EU und Jordanien und andere Vereinbarungen, Verpflichtung der EU und Jordaniens, den Dialog und die Zusammenarbeit zu Sicherheitsaspekten einschließlich der Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus zu stärken, sowie fortlaufende bilaterale Zusammenarbeit zur Unterstützung der jordanischen Bevölkerung.
Mit den Partnerschaftsprioritäten werden eine bereits gefestigte Beziehung und die angestrebte Vertiefung des gegenseitigen Engagements bestätigt.
Der aktuelle Kontext ist für die Konsolidierung der Beziehungen zwischen der EU und Jordanien besonders förderlich. Die EU und Jordanien teilen gemeinsame Interessen und sehen sich mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Die Syrienkrise hat seit 2011 schwerwiegende Auswirkungen auf Jordanien, die gesamte Region sowie die EU. Die EU und Jordanien haben ihre gemeinsamen Zielsetzungen und Interessen bestätigt, indem sie sich beide für einen Friedensprozess und die Rückkehr zu Stabilität und Frieden in Syrien einsetzen und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung fördern.
Die EU erkennt an, dass Jordanien eine Schlüsselrolle auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene spielt. Die EU würdigt die bedeutenden Bemühungen Jordaniens, eine große Zahl von Flüchtlingen aufzunehmen, zu denen Syrer wie auch Palästinenser, Iraker, Libyer und Jemeniten gehören, die in Jordanien einen sicheren Zufluchtsort suchen. Die EU wird Jordanien weiterhin dabei unterstützen, Flüchtlingen, die in Jordanien Schutz suchen, lebensrettende Hilfe zu leisten und die Widerstandsfähigkeit Jordaniens zu stärken. Darüber hinaus hat Jordanien seine beispielhaften Bemühungen fortgesetzt und eine wichtige Rolle dabei gespielt, den Friedensprozess und die Sicherheit im Nahen Osten (einschließlich des Nahost-Friedensprozesses) zu fördern und Radikalisierung und Terrorismus zu bekämpfen, auch als nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats (2014-15) und im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum (UfM), deren Vorsitz sich das Land seit 2012 mit der EU teilt.
Die Partnerschaftsprioritäten basieren auf den gemeinsamen Errungenschaften und Interessengebieten. Sie basieren darüber hinaus auf dem Impuls, der von der Londoner Konferenz „Supporting Syria and the Region“ am 4. Februar 2016 gegeben wurde, sowie auf den Verpflichtungen des Internationalen Pakts, die von Jordanien und den Mitveranstaltern dieser Konferenz erarbeitet wurden; diese hatte zum Ziel, Jordaniens Entwicklungserfolge vor dem Hintergrund einer anhaltenden humanitären Hilfe und einer angemessenen Unterstützung der Aufnahmegemeinschaften zu fördern. Die EU und Jordanien haben sich zum Ziel gesetzt, die Herausforderungen der Syrienkrise in konkrete Chancen für die Bevölkerung Jordaniens, die syrischen Flüchtlinge und die EU umzuwandeln.
Die besonderen, zugunsten der syrischen Flüchtlinge getroffenen Maßnahmen werden jedoch nicht zulasten anderer Menschen gehen, die in Jordanien leben und Schutz suchen.
II. Prioritäten
Die Partnerschaftsprioritäten spiegeln die gemeinsamen Interessen wider und legen den Schwerpunkt auf Bereiche, in denen die Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien von gegenseitigem Nutzen ist. Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die EU und Jordanien zur Fortsetzung der Zusammenarbeit bei bereichsübergreifenden Themen von der Stabilisierung und Sicherheit bis hin zu Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen, Dialog mit der Zivilgesellschaft, Migration und Mobilität, Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und Radikalisierung sowie nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Ein Schwerpunkt der Partnerschaft ist beispielsweise Jugend und Beschäftigungsfähigkeit, um zur Kohäsion der Gesellschaft beizutragen, nachhaltige wirtschaftliche Möglichkeiten zu generieren, u. a. auf der Grundlage einer hochwertigen Schul- und Berufsausbildung, und eine Unternehmer- und Innovationskultur zu fördern. Initiativen im kulturellen Sektor, wie diejenigen zur Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft, sollten in Betracht gezogen werden, da sie einen bedeutenden Beitrag zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung leisten.
Im Bereich der Migration und Mobilität sind Fortschritte bei der effektiven Umsetzung der verschiedenen Komponenten der Mobilitätspartnerschaft eine bereichsübergreifende Priorität. Ein geordnetes, nachhaltiges Rahmenwerk, das ebenfalls zu einem regelmäßigen, erleichterten Personenverkehr zwischen Jordanien und der EU beitragen würde, kann die Humankapitalentwicklung und das Wirtschaftswachstum fördern.
|
i) |
Die EU und Jordanien sind solide Partner in der Außen- und Sicherheitspolitik . Die strategische und operative Zusammenarbeit wird bilateral sowie multilateral fortgesetzt und auch auf regionaler Ebene durch den gemeinsamen Vorsitz in der UfM. Es ist im gemeinsamen Interesse der EU und Jordaniens, Stabilität und Frieden in der Region und weltweit zu fördern, indem beide Partner u. a. ihre Zusammenarbeit zur Unterstützung der politischen Transition und des Friedensprozesses in Syrien fortsetzen. Sowohl die EU als auch Jordanien wollen ein Beispiel toleranter Gesellschaften sein — ein weiterer Grund für die Verstärkung der Zusammenarbeit in der Außenpolitik. |
|
ii) |
Die zweite Priorität ist die Unterstützung der makroökonomischen Stabilität in Jordanien und die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung Jordaniens im Einklang mit dem Strategiepapier „Jordan 2025 — National Vision and Strategy“, zusätzlich zur Verbesserung der Fähigkeit des Landes, mit den Auswirkungen der Syrienkrise und der regionalen Instabilität zurechtzukommen. Eine starke, stabile Wirtschaft in Jordanien, unterstützt durch eine zusätzliche Lockerung der Handelsregelungen zwischen Jordanien und der EU sowie ein verbessertes Investitionsklima (durch Reformen im Unternehmensumfeld), wird überzeugende Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Jordanier und ggf. auch für syrische Flüchtlinge liefern. Die Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaft werden durch Unterstützung eines innovationsorientierten Wachstums und Wissensaustausch fortgesetzt. Im gleichen Kontext wird die Zusammenarbeit die Beschäftigungsfähigkeit, die Kompetenzentwicklung und die damit zusammenhängende Bildungsreform intensivieren, um die Rolle der Jugendlichen in der Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Die Erweiterung des vorhandenen Assoziierungsabkommens durch Aushandlung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone („Deep and Comprehensive Free Trade Area“, DCFTA), die die Beseitigung aller Marktzugangsprobleme vorsieht, welche Jordanien daran hindern, von den Vorteilen des Assoziierungsabkommens in vollem Umfang zu profitieren, wird die Integration Jordaniens in den EU-Markt fördern und neue Handels,- Investitions- und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen. |
|
iii) |
Die dritte Partnerschaftspriorität, die mit den ersten beiden Prioritäten eng verknüpft ist, besteht darin, die Bemühungen Jordaniens zu unterstützen, die Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Reform und die Menschenrechte zu stärken . Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in den internationalen, regionalen und nationalen Gesetzen verankert sind, stellen gemeinsame Werte dar. Die Achtung der demokratischen Grundsätze und der grundlegenden Menschenrechte ist ein wesentliches Element der Beziehungen zwischen der EU und Jordanien. |
1. Stärkung der Zusammenarbeit in Bezug auf regionale Stabilität und Sicherheit einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus
Die EU erkennt alle diesbezüglichen Bemühungen Jordaniens an. Die EU und Jordanien müssen ihre enge Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Destabilisierung der Region und der steigenden Sicherheitsbedrohung aufgrund der Verbreitung von Dae'sh und anderen terroristischen Gruppen fortsetzen. Die EU und Jordanien verfolgen ähnliche Zielsetzungen in der Syrienkrise. Die Arbeit in der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien und anderen Foren muss fortgesetzt werden, ebenso wie die Zusammenarbeit im Rahmen des Fahrplans zur Verstärkung der Sicherheit/Bekämpfung des Terrorismus zwischen der EU und Jordanien mit Schwerpunkt auf gemeinsamen Projekten und Informationsaustausch.
Die EU und Jordanien müssen darüber hinaus in anderen Konfliktregionen, auch im Zusammenhang mit dem Nahost-Friedensprozess und der Situation am Horn von Afrika (Aqaba-Prozess) verstärkt „ Brücken schlagen “. Über die unmittelbare Konfliktdimension hinaus werden die EU und Jordanien vor dem Hintergrund des Katastrophenschutzverfahrens der Union die Zusammenarbeit beim Katastrophenmanagement und Katastrophenschutz stärken.
Die EU und Jordanien wollen zusammen den interreligiösen und interkulturellen Dialog auf globaler wie regionaler Ebene fördern und stärken, bei dem Jordanien bereits eine führende Rolle gespielt hat.
Der Kampf gegen Terrorismus, gewaltbereiten Extremismus und Radikalisierung muss weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Vor diesem Hintergrund und zur Ergänzung des regelmäßigen politischen und thematischen Dialogs werden die EU und Jordanien die konkrete Zusammenarbeit und den Informationsaustausch intensivieren, um sich diesen Herausforderungen im rechtsstaatlichen Rahmen zu stellen. Die EU und Jordanien werden u. a. im Rahmen von gemeinsam vereinbarten Bildungsprogrammen und unter Einbeziehung zahlreicher jordanischer Organisationen aus der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten.
2. Förderung der wirtschaftlichen Stabilität, des nachhaltigen und wissensbasierten Wachstums, einer hochwertigen Bildung und der Schaffung von Arbeitsplätzen
|
a) |
Die Syrienkrise und die anhaltende Präsenz von Flüchtlingen haben schwerwiegende Auswirkungen auf das soziale und wirtschaftliche Gefüge Jordaniens, seine knappen natürlichen Ressourcen und die Grundversorgung, wodurch die bereits instabile Wirtschaftslage noch verschärft wird. Der wirtschaftliche Dialog und die Zusammenarbeit bei makroökonomischen Themen werden daher ausgebaut, um eine solide makroökonomische Strukturpolitik zu fördern, die das Wachstumspotenzial stärken und die Widerstandsfähigkeit der jordanischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Strategie „Jordan 2025“ verbessern wird. Die Bemühungen zur Aufrechthaltung der makroökonomischen Stabilität sollten fortgesetzt werden, auch vor dem Hintergrund des neuen Programms des Internationalen Währungsfonds (IWF), das die EU durch ein weiteres Makrofinanzhilfeprogramm ergänzen kann. Neben einer gesunden finanz- und haushaltspolitischen Verwaltung wird die Zusammenarbeit bei Reformen des öffentlichen Sektors in Jordanien im Hinblick auf die Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung, aber auch auf die allgemeine Effizienz und die Fähigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen fortgesetzt. |
|
b) |
Eine wichtige soziale und wirtschaftliche Herausforderung für Jordanien ist, die Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, insbesondere die der jungen Jordanier und ggf. der schwächsten Bevölkerungsgruppen, durch Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung von Unternehmertum und Innovation, Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie durch Förderung gezielter Berufsausbildung, Schulbildung und Forschung. Die Partnerschaftsprioritäten haben zum Ziel, diese Probleme durch Umsetzung verschiedener politischer Instrumente in Angriff zu nehmen: Handel, Unternehmensentwicklung, Schulbildung und Berufsausbildung, verbesserte Mobilität. Das Ziel aller dieser Maßnahmen ist auch die Stärkung der wirtschaftlichen Teilhabe und der Partizipation der Frauen.
|
|
c) |
Die EU und Jordanien werden innovative Forschungsarbeiten, wissensbasierte Lösungen und die Zusammenarbeit bei Themen wie erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich Wasser- und Abfallbewirtschaftung sowie die Ergebnisse des Pariser Abkommens zum Klimawandel weiter unterstützen. |
|
Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien als Antwort auf die syrische Flüchtlingskrise Als Ergänzung zur bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien wird die EU Jordanien bei der Bereitstellung lebensrettender Hilfe für die syrischen Flüchtlinge, die in Jordanien Schutz suchen, unterstützen, insbesondere durch die folgenden Maßnahmen:
Der EU-Jordanien-Pakt mit seinen gegenseitigen Verpflichtungen enthält weitere Einzelheiten zu diesem Thema (siehe Anhang). |
3. Stärkung der demokratischen Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte
In Übereinstimmung mit dem kontinuierlichen Reformprozess Jordaniens trotz der Unruhen in der Region werden die EU und Jordanien weiter mit dem Ziel zusammenarbeiten, folgende Aspekte zu stärken: demokratisches und Justizsystem in Jordanien; Rechtsstaatlichkeit; Gleichstellung von Mann und Frau; Menschenrechte und Grundfreiheiten; rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Entwicklung einer dynamischen Zivilgesellschaft.
Gezielte Zusammenarbeit zur Unterstützung folgender Bereiche: Justizreform und Zugang zur Justiz sowie internationale justizielle Zusammenarbeit; Wahlprozess (einschließlich Umsetzung der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen); weitere Stärkung des politischen Parteiensystems und Kontrolle und gesetzgeberische Rolle des Parlaments; Dezentralisierungsprozess; Pluralität der Medien.
Die EU und Jordanien werden einen regelmäßigen Dialog zu den Themen Demokratie und gute Regierungsführung, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in einer gemeinsam vereinbarten Form aufrechterhalten. Der Dialog baut auf den internationalen, regionalen und nationalen Errungenschaften und Verpflichtungen Jordaniens auf. Organisationen der Zivilgesellschaft können aufgefordert werden, ihren Beitrag dazu zu leisten.
Insbesondere in Bezug auf Menschenrechte wird ein regelmäßiger Dialog zu folgenden Themen eingeleitet: Meinungsfreiheit; Versammlungsfreiheit, u. a. Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Aktivitäten; Rechte der Frauen und Stärkung der Rolle von Frauen im politischen und öffentlichen Leben. Eine rechenschaftspflichtige, transparente, effiziente und inklusive öffentliche Verwaltung ist für die Umsetzung dieser Ziele und die Förderung und Stärkung der Demokratie und guten Regierungsführung in Jordanien sowie für die Bekämpfung der Korruption im Land unerlässlich.
Der Dialog wird den Verpflichtungen Jordaniens auf multilateraler Ebene gebührend Rechnung tragen. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, zum Beispiel auf Bildung und Arbeit, werden ebenfalls Gegenstand dieses Dialogs sein. Der Dialog wird sich insbesondere auf die Bereiche der Partnerschaftsprioritäten beziehen.
III. Mechanismen für Dialog und gegenseitige Zusammenarbeit
Den allgemeinen Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und Jordanien bildet das Assoziierungsabkommen, das 2002 in Kraft trat, und der im Jahr 2010 vereinbarte fortgeschrittene Status. Eine Überarbeitung des Assoziierungsabkommens, das seit fast 15 Jahren besteht, oder eine Rationalisierung seiner Umsetzung durch eine gründliche Überarbeitung des Dialogs und der Unterausschüsse ist angezeigt. Die Gruppierung der Unterausschüsse nach einigen wenigen thematischen Aspekten des Dialogs entsprechend den Partnerschaftsprioritäten und die Ergänzung des politischen Dialogs werden Fortschritte bei der Zusammenarbeit in den vereinbarten vorrangigen Handlungsfeldern ermöglichen.
Die Partnerschaftsprioritäten werden 2018 überprüft. Das Ergebnis wird dem Assoziationsrat zur Billigung vorgelegt. Wenn die Umstände es erfordern, können Jordanien oder die EU während dieses Zeitraums jederzeit eine Überprüfung fordern.
Um die Umsetzung des EU-Jordanien-Pakts zu unterstützen, wird der Pakt regelmäßig vor dem Hintergrund der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien sowie anderer einschlägiger Dialoge und Treffen überarbeitet. Gegebenenfalls und im Einklang mit dem ENP-Grundsatz einer größeren Eigenverantwortung wird sich die EU an Koordinationsmechanismen mit der jordanischen Regierung und anderen Partnern beteiligen, einschließlich der Zivilgesellschaft und lokaler Behörden.
Zur Erfüllung der Zielsetzungen der Partnerschaftsprioritäten und des Pakts im Anhang verpflichtet sich die EU, die finanzielle Unterstützung aufrechtzuerhalten und Jordanien innerhalb der internationalen Gemeinschaft Hilfe zuteilwerden zu lassen.
ANHANG ZU DEN PRIORITÄTEN DER PARTNERSCHAFT ZWISCHEN DER EU UND JORDANIEN
EU-Jordanien-Pakt
Der Zweck dieses Dokuments ist die Ergänzung der Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Jordanien sowie die Beschreibung der gegenseitigen Verpflichtungen und Überprüfungsmechanismen.
Der EU-Jordanien-Pakt, der auf der Londoner Konferenz „Supporting Syria and the Region“ am 4. Februar 2016 angekündigt wurde, ist eine positive Antwort auf den Vorschlag Jordaniens für einen „Pakt“ mit der internationalen Gemeinschaft und zielt auf einen ganzheitlichen Ansatz zur Bewältigung der syrischen Flüchtlingskrise. Der EU-Jordanien-Pakt ist ein fortzuschreibendes Dokument, das eine regelmäßige Aktualisierung erfordert und die drei Eckpfeiler und den Geist des „Internationalen Pakts“ für Jordanien widerspiegelt, der von der Regierung Jordaniens und den Ausrichtern der Londoner Konferenz unterzeichnet wurde. Der EU-Jordanien-Pakt baut u. a. auf dem „Jordan Response Plan“ (JRP) 2016-18 und dem Strategiepapier „Jordan 2025 — National Vision and Strategy“ auf. Er legt den Schwerpunkt auf die Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit Jordaniens bei gleichzeitiger Verbesserung der wirtschaftlichen Möglichkeiten für syrische Flüchtlinge durch verbesserten Schutz und Zugang zu Beschäftigung und hochwertiger Bildung.
Der EU-Jordanien-Pakt, der die Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten EU- Jordanien zum Ziel hat, geht über den Internationalen Pakt hinaus, insofern als er gegenseitige Verpflichtungen und Überprüfungsmechanismen für die verschiedenen Partnerschaftsprioritäten enthält. Damit baut der EU-Jordanien-Pakt auf folgenden Maßnahmen auf: Politikdialog und Zusammenarbeit im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Jordanien; Einheitlicher Unterstützungsrahmen (SSF) 2014-17 für die Unterstützung Jordaniens durch die EU; die Jordanien-Strategie 2025 und die dazugehörigen Entwicklungsprogramme über drei Jahre.
|
Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge Jordanien hat ca. 1,3 Mio. Syrer aufgenommen, von denen 630 000 vom UNHCR registrierte Flüchtlinge sind; über 70 % sind Frauen und Kinder und zwei Drittel der Flüchtlinge leben unter der absoluten Armutsgrenze Jordaniens. Jordanien steht zu seiner fortlaufenden Zusage, bedürftigen Personen, die vor Kriegen fliehen, Zugang zu seinem Staatsgebiet zu gewähren, und die EU würdigt die kontinuierlichen Bemühungen des Landes, den syrischen Flüchtlingen seit Beginn der Syrienkrise Zugang, Schutz und Beistand zu gewähren. Jordanien wird weiterhin eine angemessene schützende Umgebung unter den erforderlichen Bedingungen für ein menschenwürdiges Leben, einschließlich eines rechtlichen Status für syrische Flüchtlinge innerhalb und außerhalb von Flüchtlingslagern, bereitstellen. Eine angemessene schützende Umgebung für Flüchtlinge ist wichtig, um die grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen; daher bleibt der Schutz von Flüchtlingen der Schwerpunkt der humanitären Mission der EU in Jordanien. Zur Unterstützung der Bemühungen Jordaniens wird die EU weiterhin dauerhafte humanitäre Hilfe leisten und sich in erster Linie auf die lebenserhaltende Hilfe konzentrieren, um die Grundversorgung der bedürftigsten Flüchtlinge, die in Lagern und städtischen Gebieten leben, sowie der Neuankömmlinge, insbesondere von Kindern und Frauen, zu gewährleisten. Beide Seiten werden die kosteneffizientesten Hilfsmaßnahmen für die bedürftigsten Flüchtlingsgruppen festlegen. Da die Priorität für Jordanien darin besteht, für Stabilität und Sicherheit entlang seiner Grenzen und im Land zu sorgen, wird mit dem EU- Jordanien-Pakt eine verstärkte Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus und die Vorbeugung gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus angestrebt, während gleichzeitig ein Umfeld aufrechterhalten wird, das den Zugang und Schutz von hilfsbedürftigen Asylsuchenden ermöglicht. Da sich die Präsenz der syrischen Flüchtlinge zu einem Dauerzustand entwickelt hat und Jordanien akzeptiert hat, dass der Großteil der Flüchtlinge in Jordanien bleiben wird, bis die Situation in Syrien ihre Rückkehr erlaubt, hat die internationale Gemeinschaft einschließlich der EU die Initiative Jordaniens einstimmig begrüßt, den syrischen Flüchtlingen Zugang zu neuen Existenzgrundlagen zu geben, und beschlossen, Jordanien entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Mit der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der Verpflichtung der EU, ihr Ursprungsregelsystem zu überarbeiten, womit die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge sowie für die Bevölkerung des Aufnahmelandes verknüpft ist, hat die Regierung ihre Absicht angekündigt, syrischen Flüchtlingen zu erlauben, in einer Reihe von Sektoren zu arbeiten, in denen die Konkurrenz zu den jordanischen Arbeitnehmern eher gering ist. Dieser Durchbruch wurde sehr begrüßt und weist damit der Gebergemeinschaft die große Verantwortung zu, die syrische Flüchtlingskrise in eine Entwicklungschance zu verwandeln. Die Unterstützung der syrischen Flüchtlinge darf jedoch nicht zu Lasten der anderen Menschen gehen, die in Jordanien leben oder Schutz suchen; die EU wird diesbezüglich ihre enge Zusammenarbeit mit den jordanischen Behörden, den Vereinten Nationen und anderen internationalen und nationalen Durchführungspartnern fortsetzen. Die EU wird ihre Bemühungen im Hinblick auf die Fortsetzung ihrer Hilfe sowie die Hilfe der breiteren internationalen Gemeinschaft für die betroffenen Aufnahmegemeinschaften und die Flüchtlingsbevölkerung in Jordanien verstärken. Insgesamt werden die EU und Jordanien die Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven für die Jordanier, einschließlich der bedürftigen Aufnahmegemeinschaften sowie der Flüchtlinge vorrangig vorantreiben, bis die Bedingungen für ihre Rückkehr in ihr Heimatland günstig sind. In der Zwischenzeit werden die EU und Jordanien zusammen daran arbeiten, den Menschen, die vor dem Krieg in Syrien geflohen sind, zu ermöglichen, in Würde neben der lokalen Bevölkerung Jordaniens zu leben; dies erfordert ein rechtliches und administratives Rahmenwerk und begleitend dazu den Zugang zu Existenzgrundlagen, Bildung und erschwinglicher Gesundheitsversorgung. In diesem Sinne ist die Verpflichtung Jordaniens, den Flüchtlingen zu ermöglichen, ggf. im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, Kleinunternehmen zu gründen und Handel zu treiben, von zentraler Bedeutung. |
1. Erleichterung des Handels zwischen der EU und Jordanien im Hinblick auf die Förderung von Investitionen, Ausfuhren und Beschäftigungsmöglichkeiten, auch für syrische Flüchtlinge
Der Internationale Pakt sieht Maßnahmen zur Öffnung des EU-Marktes vor, insbesondere durch vereinfachte Ursprungsregeln, die für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Jordanier und syrische Flüchtlinge förderlich sind. Die EU hat positiv reagiert und sich dazu verpflichtet, ihre Ursprungsregeln für einen Zeitraum von zehn Jahren für spezielle Erzeugnisse aus Produktionsanlagen zu lockern, die in bestimmten Sonderentwicklungszonen (SEZ) und Industriegebieten liegen, solange diese mit Beschäftigungsmöglichkeiten unter den gleichen Bedingungen für Jordanier wie für syrische Flüchtlinge verknüpft sind (15 % mehr Arbeitsplätze in den ersten zwei Jahren; 25 % danach); die Gesamtzielsetzung ist die landesweite Schaffung von 200 000 Arbeitsplätzen für syrische Flüchtlinge, wie im Internationalen Pakt vorgesehen. Sobald das letztgenannte Ziel erreicht ist, wird die EU eine weitere Ausweitung der Ausnahmen von den Ursprungsregeln in Erwägung ziehen und die Bedingungen für Produzenten in Jordanien lockern, damit sie von diesen neuen Ursprungsregeln profitieren können. Die EU und Jordanien vereinbaren, internationale Organisationen mit entsprechendem Know-how wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und/oder die Weltbank darin einzubeziehen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den zukünftigen Überwachungsprozess zu unterstützen und dazu beizutragen.
Die EU würdigt die konkreten Maßnahmen Jordaniens zur Erteilung von vorübergehenden Arbeitsgenehmigungen für syrische Flüchtlinge, wie ursprünglich in der „Economic Response to the Syrian Refugee Crisis: Piloting a Holistic Approach“ ausgeführt. Ein größerer offizieller Arbeitsmarkt hat positive Auswirkungen und einen Multiplikatoreffekt auf die Staatsfinanzen des Landes. Der ganzheitliche Ansatz Jordaniens ist mit der Idee verbunden, syrischen Arbeitskräften die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erlauben: in 18 „Sonderentwicklungszonen (SEZ)“, in Flüchtlingslagern, in bestimmten Sektoren (z. B. Landwirtschaft und Baubranche mit bestimmten Quoten), und für städtische öffentliche Bauvorhaben, die durch Zuschüsse der Gebergemeinschaft finanziert werden (Infrastruktur oder andere arbeitsintensive Gemeinschaftsdienstleistungen), vorausgesetzt, die Syrer ersetzen nicht die jordanischen Arbeitskräfte.
Die Schaffung von Arbeitsplätzen in SEZ ist ein zentraler Aspekt des jordanischen Vorschlags. Diese Zonen sollen Investitionen aus Europa und anderen Regionen anziehen, insbesondere von Investoren aus der syrischen Diaspora, die auf der Suche nach einem „sicheren Ort“ sind, und den Export in die EU stärken.
Um dies zu beschleunigen, hat die EU auf Anfrage von Jordanien und wie oben erläutert zugesagt, die Ursprungsregeln für Erzeugnisse zu lockern, die durch die Arbeit von Flüchtlingen in den jordanischen SEZ sowie anderen Industriegebieten des Landes hergestellt werden. Die EU ist darüber hinaus bereit, den besonderen Bedarf an arbeitsmarktorientierten Schulungen und die Kompetenzentwicklung zu unterstützen, um die Produktivität in den SEZ und darüber hinaus zu fördern.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Land im Rahmen des bestehenden Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Jordanien bereits einen zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt für gewerbliche Erzeugnisse sowie einen sehr breiten Zugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse hat. Die jordanischen Erzeuger profitieren jedoch noch nicht von allen Vorteilen dieses Abkommens, da sie bislang nicht in der Lage sind, die darin vorgesehenen Ursprungsregeln und technischen Standards zu erfüllen.
Die EU hat Jordanien eine vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) angeboten, die das Land begrüßt; die Verhandlungen sind jedoch noch nicht eingeleitet worden. Die EU hat Jordanien ebenfalls die Möglichkeit von Verhandlungen über ein Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) angeboten, damit Erzeugnisse ausgewählter Sektoren ohne zusätzliche technische Kontrollen auf dem EU-Markt vertrieben werden können. Jordanien hat große Fortschritte bei den Vorbereitungen für das ACAA und bei der Angleichung an die EU-Gesetzgebung in den ausgewählten Sektoren gemacht, auch wenn immer noch eine gewisse technische Unterstützung erforderlich ist. Mit den jordanischen Behörden und den betroffenen EU-Dienststellen ist eine Bestandsaufnahme durch Experten durchzuführen. Anschließend können die ACAA-Verhandlungen aufgenommen werden. Es bedarf allerdings noch nachhaltiger Bemühungen zur Stärkung des bilateralen Handels- und Investitionsrahmens und zur Förderung der Investitionen und Unterstützung der jordanischen Exportunternehmen, damit sie den Präferenzzugang zum EU-Markt vollständig nutzen können.
2. Förderung der makroökonomischen Stabilität sowie eines intelligenten, nachhaltigen Wachstums
Jordanien unterstreicht die Notwendigkeit, mehr Zuschüsse zur Reduzierung seiner Verschuldung zu erhalten. Jordanien hebt darüber hinaus den Bedarf an weiteren Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen, auch im Rahmen des Internationalen Pakts, hervor, um eine beträchtliche Finanzierungslücke zu schließen. Während die Bedürfnisse des Landes, einschließlich der durch die Auswirkungen der Flüchtlingskrise hervorgerufenen, weitere Zuschussfinanzierungen erfordern, sieht sich Jordanien darüber hinaus mit dringend benötigten Infrastrukturinvestitionen konfrontiert. Die EU stellt im Rahmen der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) bedeutende finanzielle Mittel zu Vorzugskonditionen für große Investitionsprojekte, auch im Hinblick auf den Aufbau eines regionalen Transportsystems, zur Verfügung. Desgleichen verfolgt die EIB einen flexiblen Ansatz bezüglich der Finanzierungsprioritäten in Jordanien zur Unterstützung der Ziele der Regierung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung der Privatwirtschaft/der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die EBWE verfolgt ähnliche Zielsetzungen.
Angesichts der hohen Staatsverschuldung Jordaniens sollten bei neuen Darlehen Investitionen mit einer hohen Rentabilität bevorzugt werden, z. B. in Infrastrukturen zur Erleichterung des Exports, Gründerzentren usw., die sich in erster Linie positiv auf die Beschäftigung in Jordanien und zweitrangig auch auf den Produktivitätszuwachs und die Steigerung der Staatseinnahmen auswirken.
Darüber hinaus schlug die Europäische Kommission am 29. Juni 2016 in Übereinstimmung mit den Zusagen auf der Londoner Konferenz und auf Antrag der jordanischen Regierung (Jordanien beantragte 350 Mio. EUR) ein zweites Makrofinanzhilfeprogramm (MFA) für Jordanien in Höhe von 200 Mio. EUR vor. Angesichts der finanziellen Herausforderungen und der außergewöhnlichen Umstände, mit denen Jordanien durch die Aufnahme von ca. 1,3 Millionen Syrern zu kämpfen hat, sowie der Tatsache, dass die EU ein wichtiger Partner für Jordanien ist, wird die EU 2017 einen neuen Vorschlag für weitere Makrofinanzhilfe (MFA) für Jordanien nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten MFA machen, vorausgesetzt, die üblichen Voraussetzungen für diese Art von Unterstützung werden erfüllt, einschließlich einer aktualisierten Bewertung des externen Finanzierungsbedarfs Jordaniens durch die Europäische Kommission. Diese für Jordanien sehr wichtige Unterstützung würde dem Land helfen, die makroökonomische Stabilität sowie die Entwicklungserfolge aufrechtzuerhalten und die Reformagenda des Landes fortzusetzen.
Die EU wird die Modernisierung und Diversifizierung der jordanischen Wirtschaft durch innovationsorientiertes Wachstum, die Förderung des Aufbaus von Wissen und Kapazitäten sowie des Wissensaustausches und durch Einbindung und Förderung kompetenter Arbeitskräfte, insbesondere unter jungen Menschen und Frauen, im Hinblick auf die Gründung innovativer Unternehmen unterstützen.
3. Schaffung eines Umfelds, das sich positiv auf die Entwicklung der Privatwirtschaft, die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirkt
In Übereinstimmung mit dem Internationalen Pakt legt der Pakt zwischen der EU und Jordanien den Schwerpunkt auf die Unterstützung eines gesunden makroökonomischen Rahmenwerks und die Schaffung eines Umfelds, das sich positiv auf Investitionen, Export, BIP-Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze auswirkt. Jordanien ist bestrebt, das Geschäftsklima im Land zu verbessern und Strukturreformen durchzuführen, um die Produktivität zu steigern und die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die EU ist bereit, diese Bemühungen zu unterstützen, zum Beispiel durch Budgethilfe für den Ausbau der Privatwirtschaft, wodurch auch die dringend benötigten Verbesserungen der Dienstleistungen für Unternehmen und des Investitionsklimas möglich gemacht werden können. Desgleichen hat sich die EU zum Ziel gesetzt, durch Budgethilfe zum Ausbau von Kompetenzen und Qualifikationen Hindernisse bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu beseitigen und Bevölkerungskategorien ohne Ausbildung entsprechende Fähigkeiten zu vermitteln. Die EU ist bereit, Jordanien weitere Unterstützung zuteilwerden zu lassen, um die Innovationstätigkeit und den Unternehmergeist zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Privatwirtschaft sowie die Qualität des Exportpotenzials zu steigern, zum Beispiel durch Maximierung der Möglichkeiten zur Erfüllung der EU-Produktstandards. Darüber hinaus wird die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die ihren Schwerpunkt auf die Förderung der Privatwirtschaft legt, ein wichtiger Partner für den Ausbau der Privatwirtschaft in Jordanien sein.
Gleichzeitig weist das Land bereits Möglichkeiten für ein BIP-Wachstum auf, die den Bevölkerungsanstieg in eine Chance umwandeln können. Inländische Unternehmen sind aufgerufen, die größere Nachfrage im Inland zu erfüllen und die günstigen und oft ausreichend qualifizierten Arbeitskräfte zur schnellen Steigerung ihrer Produktivität zu nutzen. Die finanzielle Unterstützung durch Geber in Form von Zuschüssen oder Finanzierungen zu Vorzugskonditionen muss mit größtmöglicher Effizienz programmiert und koordiniert werden, wenn Jordanien sein Wachstum ankurbeln und als Beispiel für die Region und darüber hinaus vorangehen will.
4. Hochwertige Bildung für soziale Inklusion und Entwicklung
Die Regierung unternimmt große Anstrengungen, um möglichst vielen syrischen Flüchtlingen die Einbeziehung in das staatliche Bildungssystem zu ermöglichen. Der Pakt zwischen der EU und Jordanien spiegelt den Anspruch Jordaniens, der auch im Internationalen Pakt bestätigt wird, wider, sicherzustellen, dass jedes Kind in Jordanien zur Schule gehen kann, auch die syrischen Flüchtlingskinder (keine „verlorene Generation“). Dies wirkt sich natürlich stark auf die öffentlichen Finanzen aus und die EU wird weiterhin ihrer Verpflichtung nachkommen, zur Minderung der Belastung beizutragen und sowohl die Quantität der Schulinfrastrukturen als auch die Qualität der Bildung zu unterstützen.
Die EU hat seit 2012 umfangreiche Unterstützung für das Bildungssystem bereitgestellt und plant weitere Budgethilfen. Da die vorübergehende Aufnahme von ca. 143 000 Flüchtlingskindern im staatlichen Schulsystem die staatlichen Schulen vollkommen überlastet und die Qualität des Bildungssystems schwer beeinträchtigt, würde der Plan des Erziehungsministeriums, die Anzahl der in Schulen aufgenommenen Flüchtlingskinder im Schuljahr 2016-2017 auf 193 000 zu erhöhen, zusätzlich 100 Schulen im Doppelschichtbetrieb erfordern, bis die notwendigen Finanzmittel für die Betriebskosten zur Verfügung stehen und neue Schulen innerhalb von zwei bis drei Jahren im Einklang mit dem Pakt zwischen der EU und Jordanien gebaut werden.
Da die Erweiterung und der Bau von Schulen eine absolute Dringlichkeit darstellen, hat Jordanien eine schnellstmögliche Reaktionszeit garantiert. Damit hätten 15 000 syrische Kinder, die gegenwärtig auf der Warteliste stehen, die Möglichkeit, eine staatliche Schule zu besuchen oder eine allgemeine oder berufliche Ausbildung zu machen, sobald Kapazitäten frei werden.
Falls der Krieg oder die instabile Lage in Syrien andauern sollte, wird Jordanien den Flüchtlingskindern gestatten, in das normale staatliche Schulsystem zu wechseln, und ihnen damit die Hoffnung auf eine Zukunft und Ausbildung nach jordanischen Standards geben; dadurch wird gleichzeitig aktiv gegen die Gefahr eines gewaltbereiten Extremismus gekämpft. Darüber hinaus sind Bemühungen zur Wiedereingliederung von Jugendlichen, die aus dem Schulsystem ausgeschlossen sind, durch nicht-formale Lernmethoden erforderlich. Mittelfristig würden dem Arbeitsmarkt damit mehr Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung ihres Aufnahmelandes beitragen könnten.
Ergänzende Maßnahmen für den Zugang syrischer Studenten zum Hochschulsystem während ihres Aufenthalts in Jordanien werden ebenfalls ins Auge gefasst.
5. Nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Die anhaltende Präsenz zahlreicher syrischer Flüchtlinge hat in Jordanien zwar nicht zu einem Energiemangel geführt, aber das chronische Problem der Energieknappheit verstärkt. Das kürzlich veröffentlichte Dokument „Rebuilding Host Communities“, das vom jordanischen Ministerium für Planung und Internationale Kooperation (MOPIC) als Ableitung des JRP 2016-2018 präsentiert wurde, legt den allgemeinen Bedarf in diesem Bereich für die nächsten drei Jahre auf 120 Mio. EUR fest. Synergien mit der beträchtlichen Unterstützung der EU seit 2011 könnten verstärkt werden, da die Maßnahmen für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zahlreiche, vielfältige Arbeitskräfte erfordern, einschließlich erweiterter Forschungs- und Innovationsbemühungen.
Darüber hinaus stellt der JRP 2016-2018 die Wasser- und Sanitärversorgung als einen der Sektoren in den Vordergrund, der die größte Unterstützung erfordert, auch in den lokalen Gemeinschaften. Die EU hat auf diesem Gebiet bereits eine beträchtliche Unterstützung geleistet, die verstärkt und für zukünftige Maßnahmen in diesem Bereich genutzt werden kann. Darüber hinaus wird die EU ein umfassendes Programm zur Bewirtschaftung fester Abfälle finanzieren, das zur Steigerung der Lebensqualität in Jordanien beitragen und es möglich machen würde, bedürftige und ungelernte Arbeitskräfte zum Vorteil der lokalen Wirtschaft zu beschäftigen.
Weiterhin ist die EU in der Lage, auf Antrag der Regierung technische Hilfe in verschiedenen Sektoren zu mobilisieren. Auf den ergänzenden Charakter mit den EU-Programmen wie dem EU-Forschungs- und Entwicklungsprogramm bis 2020 wird geachtet.
6. Stabilität und Sicherheit einschließlich Terrorbekämpfung, Vorbeugung gegen Radikalisierung und gewaltbereiten Extremismus
Die innere Sicherheit hat in Jordanien oberste Priorität. In Bezug auf die Terrorbekämpfung verfügt Jordanien über ein wirksames, stabiles System, das sich bei der Reduzierung oder Beseitigung der terroristischen Bedrohung als effizient erwiesen hat. Die Region zieht jedoch aufgrund des andauernden Konflikts in Syrien und der Situation im Irak und in den angrenzenden Ländern zunehmend internationale Dschihadisten an.
Zu den gemeinsamen Zielen zählen der Kampf gegen Terror, gewaltbereiten Extremismus, Radikalisierung und inter-/intrareligiöse Intoleranz. Die EU und Jordanien profitieren von einer engen Zusammenarbeit und dem Erfahrungsaustausch zur Beseitigung dieser Phänomene, wobei der Schwerpunkt auf Prävention und rechtsstaatskonformen Maßnahmen gelegt wird. Die EU und Jordanien verfolgen weiterhin eine umfassende, ganzheitliche Sicherheitspolitik, sowohl bilateral als auch auf regionaler und internationaler Ebene zu speziellen Krisen wie in Syrien, sowie zu globalen Themen (Bekämpfung der Radikalisierung).
Die EU und Jordanien haben anlässlich des EU-Jordanien CT/Enhanced Security Workshop am 15. März 2016 vereinbart, die Arbeiten in drei Bereichen voranzubringen: Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus; Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus; Sicherheit im Flugverkehr und an den Grenzen. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines regionalen Schulungszentrums in Jordanien unter der Schirmherrschaft des regionalen Nahost-Sekretariats der Exzellenzzentren der EU zur Eindämmung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Risiken (CBRN-Exzellenzzentren) mit Sitz in Amman finanziert.
Die EU wird in die Analyse der der Radikalisierung zugrunde liegenden Verwundbarkeit und Antriebe investieren und hat 10 Mio. EUR zur Unterstützung der Bemühungen der jordanischen Regierung bereitgestellt, den gewaltbereiten Extremismus zu bekämpfen. Jordanien wird ermutigt, an entsprechenden Ausschreibungen zur Bekämpfung von Radikalisierung im EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 teilzunehmen.
Weitere finanzielle Unterstützung und thematisches Fachwissen stehen zur Verfügung. Geeignete Maßnahmen wären ein verbesserter zwischengemeinschaftlicher Dialog, die Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten und Wohnraum sowie die Unterstützung der Akteure zur Bekämpfung extremistischer Narrative. Das wäre ein bedeutender Schritt zur wirksameren Bekämpfung der allgemeinen Bedrohung durch den Terrorismus.
Die EU und Jordanien werden ihre Partnerschaft durch die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Stabilität auf globaler und regionaler Ebene stärken. Über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Radikalisierung hinaus werden regionale wissenschaftsdiplomatische Initiativen wie 'SESAME' (Synchroton-light for Experimental Science and Applications in the Middle East) in Jordanien fortgesetzt. 'PRIMA' (Partnership for Research and innovation in the Mediterranean Area) ist eine weitere Initiative dieser Art. Voraussichtlich werden gemeinsame Forschungsarbeiten zu zwei der dringendsten Herausforderungen im Europa-Mittelmeer-Raum durchgeführt: Effizienz und Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelproduktion und Wasserversorgung.
Im Bereich des Katastrophenrisikomanagements werden die EU und Jordanien den Abschluss eines bilateralen Abkommens zum Katastrophenschutz prüfen. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union haben sich die EU und Jordanien verpflichtet, die Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenrisikomanagements durch folgende Maßnahmen zu stärken: Erfahrungsaustausch, gemeinsame Schulungen und potenzielle Einrichtung eines regionalen Ausbildungszentrums, Kapazitätsaufbau zur Katastrophenvorsorge, einschließlich Identifizierung und Bewertung der Risiken.
7. Mobilität und Migration
Am 9. Oktober 2014 hat die EU eine Mobilitätspartnerschaft (MP) mit Jordanien unterzeichnet. Die Mobilitätspartnerschaft umfasst eine Reihe politischer Verpflichtungen der EU, der 16 beteiligten Mitgliedstaaten und Jordaniens und ist das Ergebnis des im Dezember 2013 eingeleiteten Dialogs zwischen der EU und Jordanien. Sie stellt ein kohärentes Rahmenwerk für Maßnahmen in den Bereichen Migration, Mobilität und Sicherheit dar und beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die im Anhang aufgeführt sind und von allen Parteien zur Umsetzung der MP getragen werden. Die wichtigste Herausforderung ist die Gewährleistung einer vollständigen und wirksamen Umsetzung der MP.
Die Visaerleichterungen für Aufenthalte in der EU (mit einem begleitenden Rückübernahmeabkommen) sind ein wichtiges Ziel der Beziehungen zwischen der EU und Jordanien zur Verbesserung der Mobilität und des direkten Kontakts zwischen den Menschen in den Ländern beider Seiten. Die Rücknahme irregulärer Migranten ist für eine geordnete Steuerung der Migrationsströme ebenfalls unerlässlich. Die Verhandlungen zwischen der EU und Jordanien zu Visaerleichterungen und Rücknahme werden im Herbst 2016 aufgenommen.
Im Rahmen des EU-Jordanien-Pakts werden die Entwicklungsauswirkungen von Migration und Mobilität weiter verfolgt, darunter auch das wirtschaftliche Entwicklungspotenzial der Diaspora, die Mobilität von Wissen und der verstärkte regionale und internationale Austausch von Studenten und Akteuren des wirtschaftlichen Lebens.
8. Justiz- und Politikreform, demokratische Wahlen und Menschenrechte
Die EU und Jordanien werden die Zusammenarbeit zur Stärkung des Justizsystems in Jordanien und zur Verbesserung seiner Zugänglichkeit fortsetzen. Jordanien hat sich zur Verbesserung der Funktionsweise des Justizsystems und zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit verpflichtet und dies mit den jüngsten gesetzgeberischen Reformen, z. B. dem Gesetz zur Unabhängigkeit der Gerichte (Judicial Independence Law) und dem Jugendrechtsgesetz (Juvenile Justice Law) unter Beweis gestellt. Jordanien hat Fortschritte bei der elektronischen Benachrichtigung und Vernetzung gemacht und umfassende Schulungsprogramme für Richter eingeleitet.
Die EU unterstützt das Justizministerium, das Institut für juristische Ausbildung und den Justizrat mit Budgethilfe und technischem Beistand. Jordanien und die EU setzen sich nachdrücklich für die Reduzierung der Untersuchungshaft, die Verbesserung der Rechtshilfe, insbesondere für bedürftige Bevölkerungsgruppen, und die Reduzierung der Rückfallrate durch alternative Strafen und Nachsorgesysteme ein.
Jordanien hat durch Verabschiedung von Gesetzen zu Themen wie Wahlrecht, Dezentralisierung, Gemeinden und politischen Parteien sein Engagement bekräftigt, die politischen Reformen als Teil seiner Bemühungen auf dem Weg zu einer parlamentarischen Regierung mit erweiterter politischer Beteiligung fortzusetzen.
Die EU verpflichtet sich, die Bemühungen Jordaniens zur Stärkung einer demokratischen Regierungsführung weiterhin zu unterstützen. Die EU wird das wirksame Funktionieren der wichtigsten demokratischen Institutionen, insbesondere des Parlaments und der Internationalen Wahlkommission, weiterhin unterstützen.
Die Förderung und die Achtung der Menschenrechte ist ein wichtiger Meilenstein der Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien und spiegelt sich im regelmäßigen multilateralen und bilateralen Dialog wider sowie in speziellen Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, der Pluralität der Medien, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Frauenrechte.
Der jordanische Nationalplan für Menschenrechte 2016-25 ist einer der Eckwerte der Verpflichtungen der EU und Jordaniens; das Gleiche gilt auch für die internationalen Verpflichtungen Jordaniens (im Rahmen von internationalen Abkommen und UN-Plattformen, wie die Universelle Periodische Überprüfung (Universal Peer Review)).
Ausblick
Die vorrangigen Maßnahmen des EU-Jordanien-Pakts werden im Politikdialog und in thematischen Gesprächen fortgeführt. Die im Pakt zwischen der EU und Jordanien und im Internationalen Pakt vorgesehenen Verpflichtungen und Überprüfungsmechanismen beruhen auf Synergie und Kohärenz.
Finanziert werden die Maßnahmen durch eine Reihe von EU-Finanzierungsinstrumenten, die in Jordanien zusammen mit staatlichen und lokalen Behörden, Agenturen der EU-Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen und anderen internationalen Organisationen umgesetzt werden. Die Finanzierung umfasst u. a. eine Budgethilfe sowie eine weitere Makrofinanzhilfe und Finanzierungen zu Vorzugskonditionen, vorausgesetzt, alle Kriterien werden erfüllt. Der regionale EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrienkrise (Madad-Fonds) steht für die Unterstützung Jordaniens bei der Betreuung der syrischen Flüchtlinge und der betroffenen Aufnahmegemeinschaften in Form von Zuschüssen zur Verfügung. Die jordanischen Behörden werden regelmäßig zum Prozess und zu den vorgeschlagenen Maßnahmen konsultiert und aufgefordert, Vorschläge für die Finanzierung zu machen. Sie werden aufgefordert, an den Vorstandssitzungen des Madad-Fonds teilzunehmen.
Addendum 1: Verpflichtungen Jordaniens und der EU
|
Verpflichtungen Jordaniens |
Verpflichtungen der EU |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Verbesserung der makroökonomischen Stabilität (einschließlich der Zielsetzungen des Internationalen Pakts) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Überprüfungsmechanismus: wirtschaftlicher Dialog, Überwachung des Internationalen Pakts |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bilateral
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ausbau der Privatwirtschaft, Verbesserung des Geschäftsklimas, des Handels und der Investitionstätigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen (einschließlich der Zielsetzungen des Internationalen Pakts) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Überprüfungsmechanismen: betroffene Unterausschüsse und/oder themenbezogene Meetings, Assoziationsrat, Überwachung des Internationalen Pakts |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bilateral
Syrische Flüchtlinge
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Hochwertige Schul- und Berufsausbildung für soziale Inklusion und Entwicklung (einschließlich der Zielsetzungen des Internationalen Pakts) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Überprüfungsmechanismus: themenbezogene Meetings, Überwachung des Internationalen Pakts |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bilateral
Syrische Flüchtlinge Steigerung der Finanzmittel durch Budgethilfe zur Deckung steigender Ausgaben für Lehrer, Schulbücher, Schulgebühren und Betriebskosten; sowie Unterstützung zur Erweiterung der Schulgebäude für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Überprüfungsmechanismen: Meetings von Unterausschüssen, themenbezogene Konsultationen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bilateral
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Stärkung der Zusammenarbeit in Bezug auf Stabilität und Sicherheit einschließlich Bekämpfung des Terrorismus |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Überprüfungsmechanismen: Dialog zur Bekämpfung von Terrorismus, Meetings von Unterausschüssen und/oder andere themenbezogene Meetings, Assoziationsrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bilateral
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Gut gesteuerte Flüchtlings-, Migrations- und Mobilitätspolitik Überprüfungsmechanismen: Mobilitätspartnerschaft und/oder relevante Unterausschüsse, Assoziationsrat Die EU und Jordanien haben im Oktober 2014 eine Mobilitätspartnerschaft unterzeichnet. Sie haben vereinbart, die darin enthaltenen gegenseitigen Verpflichtungen sowie alle im Anhang aufgeführten Maßnahmen im Einklang mit den folgenden Prioritäten umzusetzen:
Die EU und Jordanien verpflichten sich, die Umsetzung der Mobilitätspartnerschaft voranzutreiben und den Schwerpunkt in erster Linie auf die Maßnahmen im Anhang zu legen, wobei zu bedenken ist, dass der Anhang ein fortzuschreibendes Dokument ist, das mit der Zeit aktualisiert werden kann, vorausgesetzt, es steht weiterhin mit den politischen Zielen der Mobilitätspartnerschaft im Einklang. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Justiz- und Politikreform, demokratische Wahlen und Menschenrechte |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Überprüfungsmechanismen: UN-Menschenrechtsmechanismen, Menschenrechtsdialog, politischer Dialog, Assoziationsrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bilateral
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Addendum 2: Eckwerte
Die folgenden quantitativen Eckwerte werden zur Überwachung des Fortschritts bei der Umsetzung des Pakts zwischen der EU und Jordanien vorgeschlagen. Die Überwachung erfolgt regelmäßig und mindestens einmal pro Jahr auf der Grundlage der vorgesehenen Überprüfungsmechanismen und Meetings bezüglich der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien.
|
Verpflichtungen Jordaniens |
Verpflichtungen der EU |
||||||||||||
|
Bilateral Insgesamt mindestens 747 Mio. EUR neuer Finanzierungsmittel für 2016 und 2017, einschließlich:
Syrische Flüchtlinge Die EU wendet die vereinfachten Ursprungsregeln für Exporte aus Jordanien in die EU unter folgenden Bedingungen an:
|