22.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 350/114


BESCHLUSS Nr. 1/2016 DES ASSOZIATIONSRATES EU-LIBANON

vom 11. November 2016

über die Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon [2016/2368]

DER ASSOZIATIONSRAT EU-LIBANON —

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juni 2002 unterzeichnet und trat am 1. April 2006 in Kraft.

(2)

Gemäß Artikel 76 des Abkommens kann der Assoziationsrat in den im Abkommen vorgesehenen Fällen Beschlüsse zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens fassen sowie geeignete Empfehlungen aussprechen.

(3)

Nach Artikel 86 des Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele des Abkommens erreicht werden.

(4)

Der zweite Aktionsplan EU-Libanon wurde 2013 vereinbart mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in den Bereichen zu fördern, die im Abkommen festgelegt sind, das 2015 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde.

(5)

Bei der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2016 wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern vorgeschlagen, die größere Eigenverantwortung auf beiden Seiten ermöglicht.

(6)

Die EU und Libanon haben vereinbart, ihre Partnerschaft durch Vereinbarung einer Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2016-2020 mit dem Ziel zu konsolidieren, die Widerstandsfähigkeit und Stabilität Libanons zu fördern und zu stärken und gleichzeitig zu versuchen, die Auswirkungen des anhaltenden Konflikts in Syrien zu bewältigen.

(7)

Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf den Text der Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon, einschließlich des Pakts, geeinigt, der die Umsetzung des Abkommens unterstützt und den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit bei den gemeinsam festgelegten Interessen legt, denen Vorrang eingeräumt wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die im Anhang dieses Beschlusses beschriebenen Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon, einschließlich des Pakts, umsetzen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 11. November 2016.

Für den Assoziationsrat EU-Libanon

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


ANHANG

PRIORITÄTEN DER PARTNERSCHAFT EU-LIBANON PLUS PAKT

PRIORITÄTEN DER PARTNERSCHAFT EU-LIBANON

Eine erneuerte Partnerschaft EU-Libanon (2016-2020)

Festlegung der Prioritäten der Partnerschaft EU-Libanon

Libanon hat eine führende Rolle bei den Beratungen und Konsultationen zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) übernommen. Das arabische Positionspapier, das auf der Konferenz zur Überprüfung der ENP in Beirut vorgelegt wurde, hat als wichtiges Dokument zum Konsultationsprozess beigetragen, der in der Überarbeitung der ENP mündete. Allgemeine Grundlage dieser Prioritäten ist das Engagement der Libanesischen Republik im Rahmen der ENP-Überprüfung. Sie geben den Rahmen für politisches Engagement und für kurz- und mittelfristige Maßnahmen, die auf den von der libanesischen Regierung festgelegten Schwerpunkten beruhen. Als Partner stehen Libanon und die EU heute mehr denn je dringenden Herausforderungen aufgrund von Langzeitkrisen gegenüber. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert die Festlegung des vorstehend genannten Rahmens, der den spezifischen Gegebenheiten in der Region und deren Auswirkung auf die Libanesische Republik Rechnung trägt.

Libanon und die EU betrachten ihre Partnerschaft als den konkreten Ausdruck gemeinsamer Werte und Anerkennung gegenseitiger Interessen. Menschenrechte und Grundfreiheiten, die im Völkerrecht, regionalen und nationalen Recht verankert sind, stellen gemeinsame Werte dar. Die Achtung der demokratischen Grundsätze und der grundlegenden Menschenrechte ist ein wesentliches Element der Beziehungen zwischen der EU und Libanon. Das gemeinsame Ziel eines Raums von Frieden, Wohlstand und Stabilität setzt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit voraus, insbesondere durch die Übernahme von Mitverantwortung, auf der Grundlage der Differenzierung und einer verstärkten Partnerschaft, in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, Libanon als Vorbild für Moderation in der gesamten Region aufrechtzuerhalten und den Wert der dynamischen Privatwirtschaft und der lebendigen Zivilgesellschaft darzulegen.

Mit Blick auf die dringendsten Herausforderungen, wie Migration und Terrorismus, werden Libanon und die EU die zentralen Ziele ihrer langjährigen Partnerschaft weiterverfolgen und nachhaltige Stabilität in Libanon und auf regionaler Ebene anstreben, für die die EU aktiv gemeinsam mit den libanesischen Behörden und im Dialog mit allen politischen Parteien eintreten und ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit starken staatlichen Institutionen und die Wiederbelebung der libanesischen Wirtschaft unterstützen wird, u. a. durch die Nutzung des Potenzials des libanesischen Privatsektors und der Zivilgesellschaft. In jedem der vereinbarten Schwerpunktbereiche, die hier aufgeführt sind, erfordern einige Herausforderungen sofortiges Handeln, während andere Maßnahmen nur mit einer entsprechenden Vorbereitung mittelfristig erfolgreich umgesetzt werden können.

Der Assoziationsrat EU-Libanon unterstützt diese erneuerte Partnerschaft als ein Paradigma für eine neue, maßgeschneiderte, bilaterale Zusammenarbeit, die auch eine qualitative Verbesserung des politischen Dialogs einschließt. In der Zeit unmittelbar nach der Tagung des Assoziationsrates muss sich jetzt zeigen, ob den Zusagen auch Taten folgen und die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Prioritäten sowie der entsprechende Pakt von beiden Seiten wirksam umgesetzt werden. Im Rahmen einer Halbzeitbewertung der Partnerschaft werden die Prioritäten neu ausgerichtet und gegebenenfalls angepasst. Letztlich wird der Erfolg dieser erneuerten Partnerschaft daran gemessen werden, inwieweit sie den Bedürfnissen des Libanon und der EU entspricht. Die Prioritäten und Verpflichtungen sind in diesem Dokument und dem Anhang nicht erschöpfend aufgeführt, und die EU beabsichtigt, Libanon auch mit EU-Initiativen für vorrangige Drittländer in der Region zu fördern,

Ein umfassender Ansatz zur Bewältigung der humanitären Krise

Seit 2011 steht Libanon aufgrund des gewaltigen Flüchtlingszustroms aus Syrien vor einer beispiellosen Herausforderung. Derzeit halten sich schätzungsweise 1,5 Millionen Syrer und ungefähr 0,5 Millionen Palästinenser im Libanon auf. Libanon beherbergt damit die höchste Zahl von Flüchtlingen pro Einwohner und pro Quadratkilometer. Die jüngste Migrationskrise in der EU hat ein Schlaglicht auf die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme geworfen, die damit einhergehen. Libanon ist 440-mal kleiner und 120-mal weniger dicht besiedelt als die EU und hat doch im letzten Jahr in absoluten Zahlen ähnlich viele Flüchtlinge aufgenommen.

Libanon und die EU sind überzeugt, dass die einzige langfristige Lösung für Flüchtlinge und Vertriebene aus Syrien, die in Libanon Zuflucht gesucht haben, ihre sichere Rückkehr in ihr Herkunftsland ist, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Deckung des Bedarfs der Flüchtlinge und Vertriebenen in und aus Syrien und ihrer Aufnahmegemeinschaften ist eine dringende Priorität für die gesamte internationale Gemeinschaft, die entsprechende Anstrengungen intensivieren sollte. Beide Seiten sind sich jedoch bewusst, dass die Schaffung der Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen aus Syrien, auch während des Übergangs, unabdingbar ist, und im Einklang mit allen Normen des humanitären Völkerrechts und unter Berücksichtigung der Interessen der Aufnahmeländer erfolgen muss.

Libanon und die EU werden daher konkreten Nutzen aus der gemeinsam vereinbarten Intensivierung des politischen Dialog ziehen, bei der Bewertung und Förderung der Schaffung entsprechender Voraussetzungen zusammenarbeiten sowohl auf bilateraler Ebene als auch in den einschlägigen internationalen Foren, in denen sich die EU und die Mitgliedstaaten mit der besonderen Situation von Libanon und der Berücksichtigung seiner wesentlichen Interessen befassen und ihre ernste Besorgnis zum Ausdruck bringen werden, angesichts der mehr als einer Million vom UNHCR registrierten Flüchtlinge und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Aufnahmegesellschaften, die Sicherheit und die Stabilität in Libanon und der gesamten Region.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der langen Dauer der Flüchtlingskrise hat die libanesische Regierung ein neues Konzept für die Verwaltung der sich vorübergehend oder längerfristig im Land aufhaltenden Flüchtlinge aus Syrien eingeführt, das den Druck, der durch den gewaltigen Zustrom syrischer Flüchtlinge auf dem Land und seinen Bürgern lastet, mindern soll und dabei weder die Interessen des Landes noch der libanesischen Bürger oder der Flüchtlinge beeinträchtigt. Diese neue Vision, die in der Absichtserklärung Libanons auf der Londoner Konferenz im Februar 2016 dargelegt wurde, und die internationale Unterstützung durch eine angemessene Finanzierung und Bereitstellung von Instrumenten, könnten zu einer erheblichen Verbesserung der Situation führen. Die libanesische Regierung wird die Bereitstellung internationaler Mittel und geeigneter Instrumente für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmenbündel durch die erforderlichen administrativen und Regulierungsmaßnahmen im Einklang mit den libanesischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unterstützen; dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die auf die Stärkung der nationalen Wirtschaft, der Infrastruktur und von Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet sind.

Die EU und Libanon wollen die Maßnahmen mit Nachdruck vorantreiben und alle Formen der finanziellen Unterstützung, Zuschüsse und Darlehen bereitstellen, um zur Linderung der dramatischen Auswirkung der Syrien-Krise auf die Finanzen des Landes (1), auf die Aufnahmegemeinschaften, die Wirtschaft, Infrastruktur und die Umwelt beizutragen Im größeren Zusammenhang mit der Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität des Landes als Ganzes durch ausländische und inländische Investitionen in Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen, in Infrastrukturen und in die örtliche Wirtschaftsentwicklung, muss auch die Verbesserung der wirtschaftlichen Möglichkeiten für Flüchtlinge und Vertriebene aus Syrien in Angriff genommen werden. Durch solche Maßnahmen wird ein Klima geschaffen, das eine deutliche Senkung der Darlehenskosten für die Staatskasse begünstigt.

Die Schwerpunkte der Partnerschaft sind auf die Förderung gemeinsamer Interessen und die Intensivierung der Zusammenarbeit ausgerichtet. Sie sind miteinander verknüpft und verstärken sich gegenseitig. Sie bieten außerdem einen strategischen Rahmen für die Koordinierung der Anstrengungen in den Bereichen Politik, Sicherheit und Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren (2016-2020). Diese Prioritäten und Ziele — wie nachstehend beschrieben — stützen sich auf die bestehenden Pläne und Strategien der Regierung. Sie bilden auch die Grundlage für die Anpassung der Unterstützung entsprechend den Vorstellungen der Regierung. Im Rahmen der Prioritäten der Partnerschaft soll die Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden, unter anderem durch eine stärkere Beteiligung der Frauen an politischen Foren und Entscheidungsgremien.

1.   Sicherheit und Bekämpfung des Terrorismus

Das Hauptziel ist die Verbesserung der Sicherheit aller libanesischen und europäischen Bürger. Libanon und die EU werden sich für Reformen und die Stärkung des Sicherheitssektors einsetzen und die institutionellen Kapazitäten der Akteure in diesem Bereich, einschließlich Strafverfolgungsbehörden, Sicherheitsmanagement, Aufsichtsgremien und Justiz unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und demokratischer Normen ausbauen.

Die von Da'esh verübten Angriffe machen nur allzu deutlich, dass der Terrorismus eine gemeinsame Bedrohung für Europa und Libanon darstellt. Unsere Anstrengungen konzentrieren sich auf den Aufbau einer umfassenden Partnerschaft im Bereich Sicherheit und Terrorismusbekämpfung. Der von Libanon und der EU im Anschluss an den Dialog über die Terrorismusbekämpfung vom 26. Januar 2016 vereinbarte Fahrplan sieht eine engere und konkret ausgestaltete Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSCR) benannten terroristischen Organisationen vor. Sie umfasst u. a. die Bereiche Justiz und Strafverfolgung, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Grenzsicherung, Sicherheit an Flughäfen und Sicherheit in der Zivilluftfahrt sowie Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus. Die EU wird alle einschlägigen Mittel, Instrumente und Fähigkeiten mobilisieren, die für vorrangige Drittländer, die einer ernsten terroristischen Bedrohung ausgesetzt sind, zur Verfügung stehen.

Libanon und die EU werden gemeinsam ein koordiniertes nationales Konzept ausarbeiten, um diese terroristische Bedrohung abzuwehren. Libanon wird mit Unterstützung der EU eine nationale Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus entwickeln, in die die Beiträge von Sachverständigen der Mitgliedstaaten, von Europol, Eurojust, Frontex und CEPOL einfließen. Das Ergebnis wird eine Strategie sein, die jeden wertvollen Beitrag, den eine Regierungseinrichtung jeweils zur Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus leisten kann, berücksichtigt.

2.   Governance und Rechtsstaatlichkeit

Ein stabiles Libanon setzt Fortschritte bei der verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit voraus. Die EU wird gemeinsam mit Libanon:

Kooperationsprojekte für den Aufbau institutioneller Kapazitäten im Rahmens der Strategie der Verwaltungsreform entwickeln;

die gemeinsamen Werte fördern: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, einschließlich verantwortungsvoller Staatsführung und transparenten, stabilen und leistungsfähigen Institutionen, Meinungsfreiheit und einer unabhängigen Presse;

auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit und der Unabhängigkeit der Justiz ausgerichtete Reformbestrebungen voranbringen, um einen effizienteren öffentlichen Sektor zu schaffen. In allen Schwerpunktbereichen der Partnerschaft können jedoch nur dann Ergebnisse erzielt werden, wenn mit Nachdruck gegen die Korruption vorgegangen wird, die Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung hemmt.

Die Reform des Wahlgesetzes und der Rahmenbedingungen für Wahlen sind von entscheidender Bedeutung für die Modernisierung des Landes. Libanon begrüßt die Bereitschaft der EU, die Wahlreform in Libanon und die Stärkung der Governance auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Eine nachhaltige Entwicklung setzt zudem die Stärkung der Menschenrechte und des Schutzes marginalisierter Bevölkerungsgruppen voraus.

3.   Förderung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen

a.   Auf kommunaler Ebene

Priorität wird der Stärkung der Resilienz von Gemeinden eingeräumt. Die wirtschaftliche Ungleichheit in Libanon beeinträchtigt das Wachstumspotenzial des Landes und gefährdet seine Stabilität. Besondere Aufmerksamkeit wird den benachteiligten Gebieten gewidmet, u. a. durch die Stärkung der lokalen Gemeinschaften, des Gemeindeverbands und der lokalen Behörden sowie der Organisationen der Zivilgesellschaft, mit dem Ziel die lokale Governance zu verbessern. Auch die Teilhabe von Frauen und jungen Menschen soll gestärkt werden, um einen inklusiven Ansatz im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum zu fördern. Dies schließt u. a. die Verbesserung der Dienstleistungserbringung, z. B. im Bereich Gesundheit, sowie Investitionen in kommunale Infrastrukturprojekte ein. Die Gemeinden geraten durch den raschen Anstieg der Bevölkerung massiv unter Druck, da sie grundlegende Dienstleistungen ausweiten und dem unmittelbaren Bedarf sowohl der syrischen Bevölkerung im Land als auch der Aufnahmegemeinschaften nachkommen müssen, so dass sich die Qualität der erbrachten Dienstleistungen verschlechtert.

b.   Private Investitionen

Es werden Anstrengungen unternommen, um die libanesische Wirtschaft wieder anzukurbeln, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze für alle und der Förderung eines breit angelegten inklusiven Wachstums durch die Steigerung privater Investitionen liegt. Die Wirtschaft spielt auch eine entscheidende Rolle für Libanons Bestrebungen, die Folgen der Syrien-Krise abzufedern. Daher sollten die Anstrengungen zur Beseitigung der makroökonomischen Ungleichgewichte und finanzpolitischen Schwachstellen Libanons durch die notwendigen Reformen, die den Weg zu mehr nachhaltigem Wachstum ebnen, vorangebracht werden.

Die landesweite Schaffung von Arbeitsplätzen wird dazu beitragen, das Vertrauen in die Regierung und die Institutionen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Durch ein anhaltendes Wachstum der formalen Wirtschaft werden die für die Stärkung öffentlicher Dienstleistungen und die Sicherung der Legitimität der öffentlichen Institutionen erforderlichen Einnahmen erzielt. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Diversifizierung in Verbindung mit einem aktiven privaten Sektor wird die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaft stärken und somit zur Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß den libanesischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften beitragen und auf diese Weise religiöse und soziale Spannungen abbauen. Dies setzt ein breit angelegtes Engagement der Unternehmen und der libanesischen Bevölkerung, einschließlich der libanesischen Diaspora, für Innovation und wissensbasierte Wirtschaftstätigkeiten und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze für alle voraus. Durch die Umsetzung der im Pakt EU-Libanon festgelegten Verpflichtungen werden sich weitere Möglichkeiten für die Entwicklung des Landes bieten.

c.   Infrastruktur:

Libanon und die EU werden prüfen, ob für die Entwicklung kritischer Infrastrukturen im Hinblick auf die Steigerung der Produktivität in Bereichen von hoher Priorität eine Finanzierung zu Vorzugsbedingungen erfolgen kann. Sie werden gemeinsam die mögliche Einbeziehung internationaler Finanzinstitutionen (IFI) für die Einführung neuer Methoden der Hilfeleistung, insbesondere in Form von speziellen Zuschüssen, nichtfinanzieller Unterstützung und Vorzugsdarlehen prüfen. Besondere Anstrengungen werden unternommen, um Organisationen des Privatsektors zu mobilisieren, die die von den Europäischen Finanzierungsfazilitäten gebotenen Möglichkeiten nutzen wollen. So soll die Entwicklung von kritischen Infrastrukturen wie Strom- und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und Verkehr gefördert und vorrangig Unterstützung für die produktiven Wirtschaftszweige geleistet werden. Gegebenenfalls wird die Möglichkeit gezielter finanzieller Unterstützung einschließlich Budgethilfe in Betracht gezogen. Libanon knüpft außerdem große Erwartungen an die Einführung spezifischer EU-Mechanismen für die Eindämmung der mit umfangreichen Investitionsprogrammen verknüpften Risiken. Die EU und Libanon werden gemeinsam auf die Schaffung der Voraussetzungen für konkrete, insbesondere europäische Finanzinterventionen hinarbeiten, um wichtige Infrastrukturvorhaben zu unterstützen und dafür gegebenenfalls verschiedene Finanzinstrumente der EU zu mobilisieren.

Die genannten Maßnahmen werden eng abgestimmt, um konkrete Ergebnisse zu erzielen.

d.   Handel, Landwirtschaft, Industrie

Libanon und die EU streben auch eine Stärkung ihrer Handelsbeziehungen an. Sie werden dafür eine gemeinsame Arbeitsgruppe einsetzen und regelmäßig Sitzungen einberufen, um den Handel zu erleichtern und die bestehenden nichttarifären Handelshemmnisse für Waren und Dienstleistungen abzubauen. Diese Arbeitsgruppe wird möglichst rasch ihre Arbeit aufnehmen.

Es besteht ein beiderseitiges Interesse an einer Stärkung der Handelsbeziehungen durch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Erzeugnisse, des Dienstleistungssektors, der Landwirtschaft und der Agrar- und Ernährungswirtschaft, unter anderem durch die Verbesserung der Qualitätsstandards der libanesischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, unter konsequenter Berücksichtigung von nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion.

Die Maßnahmen in diesem Bereich werden auch dazu beitragen, die Auswirkungen der syrischen Krise auf den Handel abzumildern und Investitionen in arbeitsintensive Sektoren wie Landwirtschaft und Industrie zu stärken. Die durch das Assoziationsabkommen gebotenen Möglichkeiten sollten bestmöglich genutzt werden, um Vorteile für beide Seiten zu gewährleisten. Zudem werden weitere Bemühungen unternommen, um libanesischen Erzeugnissen den Zugang zu Märkten in der EU und zu anderen Märkten zu erleichtern. Im Bereich der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen wird Unterstützung durch verstärkte Zusammenarbeit und technische Hilfe geleistet, auch in Zusammenarbeit mit dem libanesischen Privatsektor, um dort auftretende Probleme angemessen anzugehen. Libanon kann auf diese Weise seine Agrarausfuhren steigern und die vorhandenen Möglichkeiten des Marktzugangs optimal nutzen, u. a. durch Ausschöpfung der landwirtschaftlichen Zollkontingente (TRQs) im Rahmen des Assoziierungsabkommens.

Die EU wird die von Libanon angestrebte Aufnahme in die Welthandelsorganisation (WTO) und seine Beteiligung am Abkommen von Agadir unterstützen.

e.   E. Energieversorgungssicherheit, Klimaschutz und Erhaltung der natürlichen Ressourcen

Die stärkere Bedeutung, die dem Umweltschutz durch Maßnahmen für Energieeffizienz, erneuerbare Energie, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und den Schutz der natürlichen Ressourcen des Landes beigemessen wird, kann das touristische Potenzial des Landes steigern, die natürlichen Ressourcen schützen und die Gefährdung der Bevölkerung durch Krankheiten und Gesundheitsgefahren verringern. Zusammenarbeit und Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation können in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen, durch die Erschließung des Potenzials für eine integrierte und effiziente Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen auf der Basis eines Nexus-Ansatzes.

Beide Vertragsparteien streben die Nutzung des Potenzials einer Zusammenarbeit im Energiebereich an. Durch einen Energiedialog könnte die Zusammenarbeit im Energiebereich schrittweise intensiviert werden, auch bei der Exploration und Förderung von Öl und Gas und damit verbundenen Offshore-Möglichkeiten. Nach dem Abschluss des Übereinkommens von Paris im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) werden die EU und Libanon Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erreichung des beabsichtigten, nationalen Beitrags Libanons sondieren. Zudem kann ein Schuldenerlass im Gegenzug für Umweltschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen werden, um die Staatsverschuldung zu verringern und die Erhaltung natürlicher Ressourcen zu fördern.

4.   Migration und Mobilität

Libanon und die EU führen derzeit Verhandlungen über eine gemeinsame Erklärung zur Einleitung ihrer Mobilitätspartnerschaft, für die im Rahmen des Dialogs über Migration, Mobilität und Sicherheit der Anstoß gegeben wurde; beide Parteien werden dafür außerdem einen Anhang mit konkreten prioritären Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der neuen Mobilitätspartnerschaft vereinbaren.

Beide Seiten werden sich darum bemühen, ihre Zusammenarbeit im Bereich Migration und Mobilität durch die Mobilitätspartnerschaft EU-Libanon zu stärken, die einen langfristigen Rahmen für die Stärkung der Kapazitäten Libanons zur Steuerung der legalen sowie der illegalen Migration bietet, unter Berücksichtigung der Interessen Libanons als Aufnahmeland, seines besonderen Kontextes, seiner knappen Ressourcen und der starken Belastung, der es seit Beginn der Syrien-Krise ausgesetzt ist.

Libanon und die EU beabsichtigen, die Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Bereichen zu intensivieren, wobei davon ausgegangen wird, das Migration und Mobilität umfassend Rechnung getragen und jedes Ziel der Mobilitätspartnerschaft mit gleichem Engagement verfolgt wird. Die vollständige und effiziente Umsetzung dieser Ziele ist für die Zusammenarbeit zwischen EU und Libanon in diesem Bereich von grundlegender Bedeutung. Dazu gehören unter anderem eine gut gesteuerte Mobilität der Bürger Libanons und der EU innerhalb der Hoheitsgebiete beider Seiten, die Ausweitung der Kapazitäten zur Steuerung der Migrationsströme, die Stärkung der Kapazitäten zur Verwaltung der Außengrenzen, der Ausbau des Dialogs über Fragen des internationalen Schutzes und Erörterung beiderseitiger Anliegen, und vor allem die Gewährleistung der Verknüpfung von Migration und Entwicklung mit greifbaren Ergebnissen für die libanesische Bevölkerung.

5.   Mechanismen für den Dialog und die gegenseitige Koordinierung

Den allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Libanon und der EU bildet das Assoziierungsabkommen, das im Jahr 2006 in Kraft getreten ist. Die Umsetzung dieses Assoziierungsabkommens muss gestrafft und optimiert werden, u. a. durch die Neukonzeption der Dialoge und der Unterausschüsse. Die Zusammenfassung der Unterausschüsse in wenigen thematischen Sitzungen wird die Zusammenarbeit in den Schwerpunktbereichen voranbringen. Gleichzeitig könnten Treffen im großen Rahmen mit der Beteiligung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Akteure vorgesehen werden.

Beide Vertragsparteien sind auch bereit, den politischen Dialog zu vertiefen, unter anderem durch eine verbesserte Zusammenarbeit in der Außenpolitik. So werden geeignete Modalitäten für die engere Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem libanesischen Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Emigranten (erster Ansprechpartner für die Europäische Nachbarschaftspolitik — ENP) geprüft, wobei dem grundsätzlichen Eintreten der EU für die Wahrung der Souveränität, territorialen Integrität, des Pluralismus und der Stabilität Libanons Rechnung getragen wird.

Beide Seiten werden einen Koordinierungsmechanismus einrichten, um die Umsetzung der Prioritäten der Partnerschaft und des Paktes regelmäßig zu überprüfen und zu überwachen, um Mitverantwortung, Transparenz und eine für beide Seiten vorteilhafte Durchführung zu gewährleisten.

EU-LIBANON-PAKT

Anhang zu den Prioritäten der Partnerschaft

Einleitung

Vor dem Hintergrund der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und wie auf der Londoner Konferenz „Unterstützung Syriens und der Region“ vom Februar 2016 angekündigt, schlägt die EU ein umfassendes Unterstützungspaket vor, bei dem verschiedene in die Zuständigkeit der EU fallende politische Elemente kombiniert werden. Dieses Dokument enthält einige in gegenseitigem Einvernehmen festgelegte Maßnahmen, die beide Seiten nach Treu und Glauben und unbeschadet ihres jeweiligen Rechtsrahmens durchführen wollen. Die Maßnahmen im Rahmen dieses Pakts werden nicht zu Lasten der libanesischen Bevölkerung gehen und stehen im Einklang mit der libanesischen Verfassung und den libanesischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

In dem Pakt EU-Libanon, der sich an den Prioritäten der Partnerschaft ausrichtet, werden die wichtigsten Maßnahmen zur Stabilisierung des Landes festgelegt. Diese vorrangigen Maßnahmen stützen sich auf die Prioritäten der libanesischen Regierung, die auch in der Absichtserklärung auf der Londoner Konferenz sowie im Krisenplan Libanons vorgelegt wurden. In erster Linie wird der zwischen der EU und Libanon geschlossene Pakt die Zusammenarbeit zwischen der Regierung Libanons und der EU im Zeitraum 2016-2020 stärken. Der Mechanismus zur Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts wird sich unter anderem auf den politischen Dialog im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Libanon stützen.

Für die Finanzierung der prioritären Maßnahmen des Pakts werden die zusätzlichen EU-Mittel für Libanon, die auf der Konferenz in London zugesagt wurden, u. a. mindestens 400 Mio. EUR für 2016 und 2017, eingesetzt, sowie weitere Mittel, die die EU gegebenenfalls in den noch verbleibenden Jahren des vorgegebenen Zeitrahmens zur Verfügung stellen kann. Mit diesen Mitteln werden Programme finanziert, die gemeinsam mit Partnern wie staatliche Behörden, Gemeinden, Gemeindeverbände, Agenturen der EU-Mitgliedstaaten, nichtstaatliche Organisationen und internationale Organisationen durchgeführt werden. Unterstützung sowohl für den staatlichen als auch für den privaten Sektor kann auch durch die Kombination von EU-Zuschüssen mit Darlehen europäischer Finanzinstitutionen bzw. Finanzinstitutionen in den Mitgliedstaaten geleistet werden, gegebenenfalls in Partnerschaft mit anderen internationalen Finanzinstitutionen, um die Risiken zu verringern und Kreditbedingungen attraktiver machen.

Die Hauptziele des Pakts EU-Libanon sind die Gewährleistung angemessener und sicherer Rahmenbedingungen für die Flüchtlinge (2) und Vertriebenen aus Syrien während ihres vorübergehenden Aufenthalts in Libanon sowie die Schaffung eines günstigen Umfelds für Libanon, die Aufnahmegemeinschaften und besonders bedürftige Bevölkerungsgruppen. Dadurch kann dem Bedarf, einschließlich dem humanitären Bedarf auf wirksame menschenwürdige und gerechte Weise entsprochen werden. Dieser Ansatz muss in den umfassenderen Kontext der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der libanesischen nationalen Wirtschaft, der Infrastrukturen und der Investitionen in Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen eingebunden werden.

Die EU verpflichtet sich, ihre Maßnahme mit dem vorstehend genannten allgemeinen Ansatz abzustimmen und insbesondere dem Bedarf in Zusammenhang mit der vom Land angestrebten Entwicklung Rechnung zu tragen und soweit erforderlich, die humanitäre Hilfe zu verstärken. Auf der Basis dieses Ansatzes und um den vorübergehenden Aufenthalt syrischer Kriegsflüchtlinge in Libanon zu erleichtern, verpflichtet sich Libanon, im Einklang mit dem libanesischen Recht, weiterhin eine Vereinfachung der für den Aufenthalt der Flüchtlinge geltenden Vorschriften anzustreben, u. a. durch den zeitweisen Verzicht auf Gebühren für Aufenthaltstitel und die Vereinfachung der Dokumentationsanforderungen, z. B. auf die „Verpflichtung nicht zu arbeiten“, um den kontrollierten Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt in Sektoren zu erleichtern, in denen sie nicht in direktem Wettbewerb mit den libanesischen Staatsangehörigen stehen, wie Landwirtschaft, Baugewerbe und andere arbeitsintensive Sektoren.

In diesem Zusammenhang will Libanon mit Unterstützung des UNHCR eigenverantwortlich administrative Aufgaben im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Syrien-Krise wahrnehmen und einen effizienten und transparenten Verwaltungsrahmen gewährleisten, der auch der Tatsache Rechnung tragen würde, dass für die Registrierung und Statusbestimmung der Flüchtlinge primär das Gastland in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Einrichtungen der Vereinten Nationen zuständig ist.

Dieser Pakt wird in regelmäßiger Abstimmung zwischen beiden Seiten umgesetzt, im Einklang mit dem Koordinierungsmechanismus, der in den Prioritäten der Partnerschaft aufgeführt ist.

1.   Stärkung der Stabilität

Sicherheit und Terrorismusbekämpfung

Verpflichtungen der EU

Verpflichtungen Libanons

a)

Aktive Förderung der Umsetzung des Fahrplans für die Terrorismusbekämpfung mittels technischer Hilfe sowie finanzieller und nichtfinanzieller Unterstützung.

b)

Bereitstellung von technischer Hilfe und finanzieller Unterstützung bei der Bekämpfung der Kriminalität, einschließlich des Zigarettenschmuggels und des Menschenhandels sowie des Schmuggels und illegalen Handels mit Drogen und Waffen.

c)

Stärkung des integrierten Grenzmanagements durch Unterstützung der vier Grenzbehörden.

d)

Unterstützung bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus.

e)

Unterstützung der Konfliktverhütung und Mediation sowie der Maßnahmen zur Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus und zur Beseitigung der Spannungen.

f)

Intensivierung der Zusammenarbeit und Unterstützung im Bereich der Flug- und Luftsicherheit.

i.

Verbesserung der Koordinierung der Sicherheitsdienste, einschließlich der für die Grenzkontrolle zuständigen Stellen.

ii.

Unterstützung der operativen Tätigkeiten des am 26.5.2016 eingesetzten interministeriellen Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus.

iii.

Konzeption und Umsetzung einer umfassenden integrierten Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

iv.

Vereinbarung einer Strategie für integriertes Grenzmanagement (IBM), einschließlich der verstärkten Koordinierung und Zusammenarbeit der libanesischen Sicherheitskräfte im Rahmen der einschlägigen EU-Programme.

v.

Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Flug- und Luftsicherheit.

2.   Governance und Rechtsstaatlichkeit

a)

Stärkung zentraler demokratischer Aufgaben (d. h. Wahlsystem, parlamentarische Kontrolle, institutionelle Koordinierung, Korruptionsbekämpfungsstellen usw.).

b)

Förderung der Modernisierung des Justizsystems, unter anderem durch die Verbesserung des Zugangs zum Recht, die Einrichtung eines unabhängigen und leistungsfähigeren Justizwesens und die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Akteure des Strafrechtssystems, u. a. durch den Aufbau institutioneller Kapazitäten zur Gewährleistung der Einhaltung der internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte.

c)

Unterstützung der lokalen Behörden durch Entwicklungsprogramme in prioritären Regionen, die in Abstimmung mit den libanesischen Behörden beschlossen werden.

d)

Unterstützung der Zivilgesellschaft durch die Finanzierung von Initiativen der NRO, die im Einklang mit den libanesischen Rechtsvorschriften vorwiegend auf die Stärkung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung, die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung ausgerichtet sind.

e)

Finanzielle Unterstützung und technische Hilfe beim Aufbau institutioneller Kapazitäten im Rahmen der libanesischen Strategie für die Verwaltungsreform.

i.

Anstrengungen zur Verkürzung der Untersuchungshaft und zur Verbesserung der Verwaltung der Strafvollzugsanstalten.

ii.

Förderung der Mitwirkung der Zivilgesellschaft an der öffentlichen Entscheidungsfindung

iii.

Stärkung der lokalen Verwaltungsstrukturen durch:

a.

Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel für die Kommunen gemäß dem nationalem Recht.

b.

Stärkere Beteiligung der lokalen Behörden und Kommunalverbände an Beratungen zu den Bedürfnissen der Gemeinschaften und Lücken bei Dienstleistungen.

iv.

Einrichtung von Zentren für soziale Entwicklung gemeinsam mit Arbeitnehmern, Dienstleistern und Partnerschaften zwischen NRO und staatlichen Stellen, einschließlich der frühzeitigen Ermittlung gefährdeter Kinder.

3.   Förderung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen

a)

Stärkere Unterstützung der Entwicklung des privaten Sektors, deren Schwerpunkt auf Sektoren mit höheren Multiplikatoreffekten für Beschäftigung liegt, unter anderem durch die Förderung von Unternehmertum und Innovationen.

b)

Intensivierung der Zusammenarbeit und technischen Hilfe im Bereich der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen sowie der Qualitäts- und Vermarktungsstandards.

c)

Verstärkung der Zusammenarbeit und Unterstützung, damit der Privatsektor die Vorteile des bestehenden Zugangs zum Markt der EU nutzen kann, u. a. durch die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der libanesischen Erzeugnisse und Hersteller und Nutzung der verfügbaren Spielräume zur Verbesserung des Zugangs der libanesischen Erzeugnisse zum EU-Markt. Zu diesem Zweck wird die EU eine gemeinsame Arbeitsgruppe einsetzen und regelmäßig Sitzungen einberufen, um den Handel zu erleichtern und die bestehenden nichttarifären Handelshemmnisse für Waren und Dienstleistungen abzubauen.

d)

Unterstützung Libanons im Hinblick auf die angestrebte Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO).

e)

Bereitstellung von entsprechender technischer Hilfe und Hilfe beim Kapazitätenaufbau für Libanon, um den Dienstleistungssektor (Finanzdienstleistungen, Kreativwirtschaft, Mode, audiovisuelle Industrie und Telekommunikation) im Einklang mit den Prioritäten des Landes weiter zu entwickeln.

f)

Unterstützung der Fähigkeit Libanons, die Vorteile des Beitritts zum Abkommen von Agadir nutzen.

g)

Im Kontext des laufenden Prozesses des Beitritts Libanons zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), Unterstützung der Erklärung Libanons zum vollwertigen EBWE-Empfängerland. Außerdem Unterstützung einer Ausweitung der Darlehensvergabe durch die Europäische Investitionsbank (EIB) in Libanon im Einklang mit ihrem Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern. Förderung der Beziehungen zu anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI), um die Finanzierung zu Vorzugsbedingungen von Infrastrukturinvestitionen zu unterstützen und die Voraussetzungen für niedrigere Kreditkosten zu schaffen.

h)

Stärkung der finanziellen und nichtfinanziellen Unterstützung für den Übergang zu erneuerbaren Energien, u. a. für entsprechende Anlagen, den Aufbau von Kapazitäten, Forschung und Innovation sowie Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Kommunen und Kommunalverbände.

i)

Sondierung der Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit und den Austausch von Fachwissen, gegebenenfalls auch im Öl- und Gassektor.

I.

Maßnahmen zur Stärkung der rechtlichen, institutionellen und administrativen Kapazitäten der Infrastruktur für die Qualitätssicherung und Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas, sowie Behebung der makroökonomischen Ungleichgewichte und finanzpolitischen Schwachstellen Libanons durch die notwendigen Reformen.

II.

Stärkung der Kapazitäten für die Politikgestaltung und die Verwaltung der öffentlichen Finanzen von öffentlichen Einrichtungen auf zentraler und lokaler Ebene.

III.

Annahme einer Strategie für die Exportförderung.

IV.

Fortsetzung der Verhandlungen über den WTO-Beitritt Libanons.

V.

Ermittlung und Beseitigung der Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen.

VI.

Aktive Mitwirkung an der Arbeit des Sekretariats des Übereinkommens von Agadir.

VII.

Gegebenenfalls Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Finanzinstitutionen, um von Finanzierungen zu Vorzugskonditionen profitieren zu können.

VIII.

Konzeption und Umsetzung einer Strategie für den Energiesektor, unter Berücksichtigung der bestehenden Verpflichtungen im Energiesektor, die im „Stromsektor Strategiepapier von 2010“ festgelegt sind. Insbesondere Überprüfung der gegenwärtigen Gebührenregelung, Maßnahmen gegen die schlechte Zahlungsmoral und die hohen Produktionskosten und Ausbau der Stromerzeugungskapazität.

j)

Ermittlung neuer Programme für die technische Berufsausbildung und Weiterbildung(TVET)/KMU im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für libanesische und syrische Jugendliche und schutzbedürftige Gruppen.

k)

Stärkere Unterstützung des Projekts „Reaching All Children with Education“ (RACE).

l)

Weitere Förderung des Zugangs zu und der Qualität von Schulen sowie informeller Bildung.

m)

Unterstützung des nationalen Plans zum Schutz von Kindern und Frauen im Libanon sowie von Menschen mit Behinderungen.

n)

Unterstützung eines umfassenden Programms für die Jugend und die Teilhabe von Frauen.

o)

Unterstützung der libanesischen Regierung bei der Bewältigung der gegenwärtigen humanitären Krise. Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Libanesen und Flüchtlinge.

p)

Stärkung der Kapazitäten der libanesischen Zivilgesellschaft und Basisorganisationen, insbesondere für ihre Unterstützung von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen in Libanon.

q)

Erleichterung des Zugangs zu EU-Programmen für Hochschulbildung und Forschung für die dafür in Betracht kommenden Syrer und palästinensischen Flüchtlinge und die den Aufnahmegemeinschaften angehörenden Libanesen.

IX.

Vollständige Programmakkreditierung der bestehenden Ausbildungszentren und Umsetzung eines Aktionsplans für die technische Berufsausbildung und Weiterbildung.

X.

Gewährleistung des Zugangs schutzbedürftiger Kinder zu einer hochwertigen Bildung, u. a. durch die Verbesserung der Aufnahmekapazitäten im Bildungsbereich und der damit einhergehenden geografischen Abdeckung.

XI.

Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit des von der EU finanzierten Schulmanagementinformationssystems.

XII.

Fertigstellung der Strategie für informelle Bildung, um das Bildungsangebot auf der Grundlage des derzeitigen Programms für beschleunigtes Lernen der formalen Bildung anzunähern.

XIII.

Verbesserung des Kinderschutzes und der Verweismechanismen.

XIV.

Im Einklang mit den libanesischen Rechtsvorschriften Erleichterung der Registrierung von internationalen NRO in Libanon sowie gegebenenfalls die Ausstellung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für das Personal von internationalen NRO.

r)

Ausbau des Netzes von Zentren der primären Gesundheitsversorgung in Partnerschaft mit Libanon und internationalen NRO.

s)

Förderung des Zugangs zu primärer und sekundärer Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige libanesische und syrische Bevölkerungsgruppen.

XV.

Weitere nachhaltige Entwicklung und Konsolidierung des öffentlichen Gesundheitssystems.

XVI.

Förderung der Gesundheitsversorgung für alle im Einklang mit den libanesischen Rechtsvorschriften.

XVII.

Gewährleistung der sofortigen Bereitstellung von lebensrettenden Maßnahmen in Krankenhäusern und Verbesserung der Qualitätskontrolle in Krankenhäusern.

XVIII.

Förderung der Gleichbehandlung beim Zugang zu grundlegenden Arzneimitteln, sofern entsprechende Gebermittel zur Verfügung stehen.

t)

Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Wasser- und Sanitärversorgung und Hygiene (WASH).

u)

Für Wasser- und Abwasserinfrastrukturen werden Finanzmittel im Rahmen der bilateralen Hilfe und in Kombination mit Darlehen bereit gestellt.

v)

Unterstützung der Infrastrukturen für die am stärksten benachteiligten Gebiete wird anhand der von der libanesischen Regierung festgelegten Prioritäten vorgesehen.

XIX.

Einbindung der Infrastrukturinvestitionen in die Gesamtpläne, (die bereits vorliegen oder derzeit ausgearbeitet werden).

XX.

Beseitigung bestehender Hindernisse und Zugrundelegung bewährter Verfahren aus erfolgreichen Projekten der Wasser-/Abfallbewirtschaftung.

XXI.

Stärkung der für Energie und Wasser zuständigen Institutionen.

XXII.

Anstrengungen zur Umsetzung des Wassergesetzes und Unterstützung einer tragfähigen Gebührenreform.

4.   Migration und Mobilität

EU-Libanon: Beiderseitige Ziele

Nach der Annahme der Mobilitätspartnerschaft werden die EU und Libanon den gegenseitigen politischen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen, und alle in dem betreffenden Anhang aufgeführten Maßnahmen gemäß den folgenden darin festgelegten Prioritäten umsetzen:

Förderung und Erleichterung einer gut gesteuerten legalen Migration und Mobilität;

Ausbau der Kapazitäten der betreffenden libanesischen Behörden für das Grenzmanagement und die Verhinderung der irregulären Migration;

Stärkung der Wechselwirkungen zwischen Migration und Entwicklung;

Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Flüchtlingsangelegenheiten unter eingehender Erörterung der beiderseitigen Anliegen.


(1)  Die Auswirkungen der Syrien-Krise, einschließlich der Flüchtlingsströme, auf Libanon wurden auf der Konferenz der Weltbank am 13. Januar 2016, auf mehr als 5,6 Mrd. USD allein im Jahr 2015 geschätzt, während die kumulativen Kosten für den Zeitraum 2012-2015 mit mehr als 13,1 Mrd. USD veranschlagt wurden.

(2)  Dieses Dokument gilt unbeschadet der Position Libanons, syrische Staatsangehörige, die nach 2011 aus Syrien geflohen sind, als Vertriebene zu betrachten, oder des strategischen Ziels Libanons, die Zahl der Flüchtlinge zu verringern, hauptsächlich durch ihre sichere und vollständigen Rückkehr nach Syrien und nicht durch ihre Zurückweisung an der Grenze.