19.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 313/36


BESCHLUSS Nr. 2/2016 DES ASSOZIATIONSAUSSCHUSSES EU-REPUBLIK MOLDAU IN DER ZUSAMMENSETZUNG „ HANDEL “

vom 19. Oktober 2016

zur Aktualisierung des Anhangs XXIX des Assoziierungsabkommens [2016/2028]

DER ASSOZIATIONSAUSSCHUSS IN DER ZUSAMMENSETZUNG „HANDEL“ —

gestützt auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, insbesondere auf Artikel 269, Artikel 273 und Artikel 436,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) trat am 1. Juli 2016 in Kraft.

(2)

Nach Artikel 269 Absatz 5 des Abkommens sind die in Anhang XXIX-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem Jahr des Inkrafttretens des Abkommens regelmäßig alle zwei Jahre zu überprüfen, und entsprechende Änderungen sind gemäß Artikel 438 Absatz 4 des Abkommens durch Beschluss des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ anzunehmen.

(3)

Nach Artikel 273 des Abkommens ist von der Republik Moldau sicherzustellen, dass ihre Rechtsvorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe entsprechend dem Zeitplan in Anhang XXIX des Abkommens schrittweise mit dem Besitzstand der Union in diesem Bereich in Übereinstimmung gebracht werden.

(4)

Seit der Paraphierung des Abkommens am 29. November 2013 wurden mehrere im Anhang XXIX des Abkommens aufgeführte Rechtsakte der Union geändert, neu gefasst oder aufgehoben und durch neue Rechtsakte der Union ersetzt. Insbesondere hat die Union die folgenden Rechtsakte angenommen und der Republik Moldau mitgeteilt:

a)

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (2);

b)

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Rates (3);

c)

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (4).

(5)

Mit den oben genannten neuen Richtlinien wurden die in Anhang XXIX-A vorgesehenen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge geändert.

(6)

Daher ist die Aktualisierung des Anhangs XXIX des Abkommens erforderlich, um den in diesem Anhang aufgeführten Änderungen des Besitzstands der Union gemäß Artikel 269, Artikel 273 und Artikel 436 des Abkommens Rechnung zu tragen.

(7)

Der neue Besitzstand der Union zur öffentlichen Auftragsvergabe ist neu aufgebaut. Es ist angebracht, diesen neuen Aufbau in Anhang XXIX zu berücksichtigen. Im Interesse der Eindeutigkeit sollte Anhang XXIX vollständig aktualisiert und durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt werden. Darüber hinaus sollte der von der Republik Moldau erzielte Fortschritt im Prozess der Annäherung an den Besitzstand der Union berücksichtigt werden.

(8)

Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU-Republik Moldau befugt, die Anhänge des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern. Der Assoziationsrat hat den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ durch den Beschluss Nr. 3/2014 vom 16. Dezember 2014 ermächtigt, bestimmte Anhänge zu Handelsfragen zu aktualisieren oder zu ändern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang XXIX des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits wird durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. Oktober 2016.

Im Namen des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“

P. SOURMELIS

Vorsitzender


(1)   ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4.

(2)   ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1.

(3)   ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65.

(4)   ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243.


ANHANG

Anhang XXIX des Abkommens erhält folgende Fassung:

„ANHANG XXIX

ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN

„ANHANG XXIX-A

SCHWELLEN

(1)

Die Wertschwellen nach Artikel 269 Absatz 3 dieses Abkommens belaufen sich für beide Vertragsparteien auf:

a)

134 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden, und bei von diesen Behörden durchgeführten Wettbewerben;

b)

207 000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht unter Buchstabe a fallen;

c)

5 186 000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen;

d)

5 186 000 EUR bei Bauaufträgen des Versorgungssektors;

e)

5 186 000 EUR bei Konzessionen;

f)

414 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Versorgungssektors;

g)

750 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen;

h)

1 000 000 EUR bei öffentlichen Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen des Versorgungssektors.

(2)

Die unter Nummer 1 aufgeführten Schwellenwerte werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens an die nach den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU anwendbaren Schwellenwerte angepasst.

„ANHANG XXIX-B

Vorläufiger Zeitplan für institutionelle Reformen, Annäherung und Marktzugang

Phase

 

Vorläufiger Zeitplan

Von der Republik Moldau der EU gewährter Marktzugang

Von der EU der Republik Moldau gewährter Marktzugang

 

1

Anwendung des Artikels 270 Absatz 2 und des Artikels 271 dieses Abkommens

Vereinbarung der Reformstrategie nach Artikel 272 dieses Abkommens

9 Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Beschaffungen für zentrale Regierungsbehörden

Beschaffungen für zentrale Regierungsbehörden

 

2

Annäherung an wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/24/EU und der Richtlinie 89/665/EWG sowie Umsetzung dieser Elemente

5 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Beschaffungen für den Staat, die Gebietskörperschaften und die Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Beschaffungen für den Staat, die Gebietskörperschaften und die Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Anhänge XXIX-C und XXIX-N

Annäherung an wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/25/EU und der Richtlinie 92/13/EWG sowie Umsetzung dieser Elemente

5 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Beschaffungen für alle Auftraggeber des Versorgungssektors

Beschaffungen für alle Auftraggeber

Anhänge XXIX-G und XXIX-Q

Annäherung an andere Elemente der Richtlinie 2014/24/EU sowie Umsetzung dieser Elemente

5 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Dienstleistungs- und Bauaufträge für alle öffentlichen Auftraggeber

Dienstleistungs- und Bauaufträge für alle öffentlichen Auftraggeber

Anhänge XXIX-D, XXIX-E und XXIX-O

3

Annäherung an Richtlinie 2014/23/EU sowie deren Umsetzung

6 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Konzessionen für alle öffentlichen Auftraggeber

Konzessionen für alle öffentlichen Auftraggeber

Anhänge XXIX-K und XXIX-L

4

Annäherung an andere Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sowie Umsetzung dieser Elemente

8 Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens

Bau- und Dienstleistungs-aufträge für alle Auftraggeber des Versorgungssektors

Bau- und Dienstleistungsaufträge für alle Auftraggeber des Versorgungssektors

Anhänge XXIX-H, XXIX-I und XXIX-R

„ANHANG XXIX-C

Wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG

(Phase 2)

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

 

 

KAPITEL I

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Absatz 1, Nummern (1), (4), (5), (6), (7), (8), (9), (10), (11), (12), (13), (18), (19), (20), (22), (23) und (24)

Artikel 3

Vergabe gemischter öffentlicher Aufträge

Abschnitt 2

Schwellenwerte

Artikel 4

Höhe der Schwellenwerte

Artikel 5

Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Abschnitt 3

Ausnahmen

Artikel 7

Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

Artikel 8

Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 9

Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden

Artikel 10

Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge

Artikel 11

Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

Artikel 12

Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors

Abschnitt 4

Besondere Sachverhalte

Unterabschnitt 1

Subventionierte Aufträge und Forschungs — und Entwicklungsdienstleistungen

Artikel 13

Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden

Artikel 14

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

Unterabschnitt 2

Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 15

Verteidigung und Sicherheit

Artikel 16

Vergabe von gemischten Aufträgen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 17

Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden

 

 

KAPITEL II

Allgemeine Vorschriften

Artikel 18

Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 19

Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 21

Vertraulichkeit

Artikel 22

Vorschriften über die Kommunikation: Absätze 2 bis 6

Artikel 23

Nomenklaturen

Artikel 24

Interessenkonflikte

 

 

TITEL II

Vorschriften für öffentliche Aufträge

 

 

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 26

Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2, Absatz 4 Buchstabe a, Absätze 5 und 6

Artikel 27

Offenes Verfahren

Artikel 28

Nichtoffenes Verfahren

Artikel 29

Verhandlungsverfahren

Artikel 32

Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung

 

 

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1

Vorbereitung

Artikel 40

Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 41

Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern

Artikel 42

Technische Spezifikationen

Artikel 43

Gütezeichen

Artikel 44

Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absätze 1 und 2

Artikel 45

Varianten

Artikel 46

Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 47

Fristsetzung

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 48

Vorinformation

Artikel 49

Auftragsbekanntmachung

Artikel 50

Vergabebekanntmachung: Absätze 1 und 4

Artikel 51

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1 und Absatz 5 Unterabsatz 1

Artikel 53

Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 54

Aufforderungen an die Bewerber

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Artikel 56

Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1

Qualitative Eignungskriterien

Artikel 57

Ausschlussgründe

Artikel 58

Eignungskriterien

Artikel 59

Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Absatz 1 sinngemäß und Absatz 4

Artikel 60

Nachweise

Artikel 62

Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1 und 2

Artikel 63

Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Unterabschnitt 2

Verringerung der Zahl der Bewerber, der Angebote und Lösungen

Artikel 65

Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen

Artikel 66

Verringerung der Zahl der Angebote und Lösungen

Unterabschnitt 3

Zuschlagserteilung

Artikel 67

Zuschlagskriterien

Artikel 68

Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2

Artikel 69

Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1 bis 4

 

 

KAPITEL IV

Auftragsausführung

Artikel 70

Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 71

Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 72

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Artikel 73

Kündigung von Aufträgen

 

 

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

 

 

KAPITEL I

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 74

Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 75

Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 76

Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

 

 

ANHÄNGE

Anhang II

Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a

Anhang III

Verzeichnis der Waren nach Artikel 4 Buchstabe b betreffend Aufträge von öffentlichen Auftraggebern, die im Bereich der Verteidigung vergeben werden

Anhang IV

Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen sowie Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V

In Bekanntmachungen aufzuführende Angaben

 

Teil A:

In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Vorinformationen in einem Beschafferprofil aufzuführende Angaben

 

Teil B:

In der Vorinformation aufzuführende Angaben (siehe Artikel 48)

 

Teil C:

In der Auftragsbekanntmachung aufzuführende Angaben (siehe Artikel 49)

 

Teil D:

In dem Vergabevermerk aufzuführende Angaben (siehe Artikel 50)

 

Teil G:

In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 72 Absatz 1)

 

Teil H:

In Bekanntmachungen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 1)

 

Teil I:

In Vorinformationen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 1)

 

Teil J:

In der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 75 Absatz 2)

Anhang VII

Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen

Anhang IX

Inhalt der Aufforderungen zur Angebotsabgabe, zum Dialog oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 54

Anhang X

Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 18 Absatz 2

Anhang XII

Nachweise über die Erfüllung der Eignungskriterien

Anhang XIV

Dienstleistungen nach Artikel 74

„ANHANG XXIX-D

Sonstige verbindliche Elemente der Richtlinie 2014/24/EU

(Phase 2)

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

 

 

KAPITEL I

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2

Begriffsbestimmungen (Absatz 1, Nummer 21)

Artikel 22

Vorschriften über die Kommunikation: Absatz 1

 

 

TITEL II

Vorschriften für öffentliche Aufträge

 

 

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 26

Wahl der Verfahren: Absatz 3 und Absatz 4, Buchstabe b

Artikel 30

Wettbewerblicher Dialog

Artikel 31

Innovationspartnerschaft

 

 

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 33

Rahmenvereinbarungen

Artikel 34

Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 35

Elektronische Auktionen

Artikel 36

Elektronische Kataloge

Artikel 38

Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

 

 

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 50

Vergabebekanntmachung: Absätze 2 und 3

 

 

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

 

 

KAPITEL II

Vorschriften für Wettbewerbe

Artikel 78

Anwendungsbereich

Artikel 79

Bekanntmachungen

Artikel 80

Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben und die Auswahl der Teilnehmer

Artikel 81

Zusammensetzung des Preisgerichts

Artikel 82

Entscheidungen des Preisgerichts

 

 

ANHÄNGE

Anhang V

In Bekanntmachungen aufzuführende Angaben

 

Teil E:

In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 79 Absatz 1)

 

Teil F:

In Bekanntmachungen über die Ergebnisse eines Wettbewerbs aufzuführende Angaben (siehe Artikel 79 Absatz 2)

Anhang VI

In den Auftragsunterlagen für elektronische Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 35 Absatz 4)

„ANHANG XXIX-E

Sonstige fakultative Elemente der Richtlinie 2014/24/EU

(Phase 2)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/24/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

 

 

KAPITEL I

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Absatz 1, Nummern 14 und 16

Artikel 20

Vorbehaltene Aufträge

 

 

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 37

Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

 

 

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Artikel 64

Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen

 

 

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

 

 

KAPITEL I

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 77

Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge

„ANHANG XXIX-F

Bestimmungen der Richtlinie 2014/24/EU, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallen

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

 

 

KAPITEL I

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Absatz 2

Abschnitt 2

Schwellenwerte

Artikel 6

Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Behörden

 

 

TITEL II

Vorschriften für öffentliche Aufträge

 

 

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 25

Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen

 

 

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 39

Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten

 

 

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1

Vorbereitung

Artikel 44

Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absatz 3

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 51

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6

Artikel 52

Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Artikel 61

Online-Dokumentenarchiv (e-Certis)

Artikel 62

Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3

Artikel 68

Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3

Artikel 69

Ungewöhnlich niedriges Angebot: Absatz 5

 

 

TITEL IV

Governance

Artikel 83

Durchsetzung

Artikel 84

Vergabevermerke

Artikel 85

Nationale Berichterstattung und statistische Informationen

Artikel 86

Verwaltungszusammenarbeit

 

 

TITEL V

Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 87

Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 88

Dringlichkeitsverfahren

Artikel 89

Ausschussverfahren

Artikel 90

Umsetzung und Übergangsbestimmungen

Artikel 91

Aufhebungen

Artikel 92

Überprüfung

Artikel 93

Inkrafttreten

Artikel 94

Adressaten

 

 

ANHÄNGE

Anhang I

Zentrale Behörden

Anhang VIII

Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang XI

Register

Anhang XIII

Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 68 Absatz 3

Anhang XV

Entsprechungstabelle

„ANHANG XXIX-G

Wesentliche Elemente der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

(Phase 2)

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

 

 

KAPITEL I

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2, 5 und 6

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Nummern 1-9, 13-16 und 18-20

Artikel 3

Öffentliche Auftraggeber: Absätze 1 und 4

Artikel 4

Auftraggeber: Absätze 1-3

Artikel 5

Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit

Artikel 6

Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

 

 

KAPITEL II

Tätigkeiten

Artikel 7

Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 8

Gas und Wärme

Artikel 9

Elektrizität

Artikel 10

Wasser

Artikel 11

Verkehrsleistungen

Artikel 12

Häfen und Flughäfen

Artikel 13

Postdienste

Artikel 14

Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen

 

 

KAPITEL III

Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1

Schwellenwerte

Artikel 15

Höhe der Schwellenwerte

Artikel 16

Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 1-4 und 7-14

Abschnitt 2

Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden

Unterabschnitt 1

Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 18

Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 1

Artikel 20

Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 21

Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge

Artikel 22

Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

Artikel 23

Von bestimmten öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2

Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 24

Verteidigung und Sicherheit

Artikel 25

Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen

Artikel 26

Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen

Artikel 27

Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden

Unterabschnitt 3

Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 28

Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge

Artikel 29

Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 30

Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Unterabschnitt 4

Besondere Sachverhalte

Artikel 32

Forschung und Entwicklung

 

 

KAPITEL IV

Allgemeine Grundsätze

Artikel 36

Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 37

Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 39

Vertraulichkeit

Artikel 40

Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 41

Nomenklaturen

Artikel 42

Interessenkonflikte

 

 

TITEL II

Vorschriften über Aufträge

 

 

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 44

Wahl der Verfahren: Absätze 1, 2 und 4

Artikel 45

Offenes Verfahren

Artikel 46

Nichtoffenes Verfahren

Artikel 47

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 50

Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstaben a-i

 

 

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1

Vorbereitung

Artikel 58

Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 59

Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern

Artikel 60

Technische Spezifikationen

Artikel 61

Gütezeichen

Artikel 62

Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 63

Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 64

Varianten

Artikel 65

Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 66

Fristsetzung

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 67

Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 68

Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 69

Auftragsbekanntmachungen

Artikel 70

Vergabebekanntmachung: Absätze 1, 3 und 4

Artikel 71

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 und Absatz 5 Unterabsatz 1

Artikel 73

Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 74

Aufforderungen an die Bewerber

Artikel 75

Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragvergabe

Artikel 76

Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1

Qualifizierung und qualitative Auswahl

Artikel 78

Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 79

Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 2

Artikel 80

In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 81

Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absätze 1 und 2

Unterabschnitt 2

Zuschlagserteilung

Artikel 82

Zuschlagskriterien

Artikel 83

Lebenszykluskostenrechnung: Absätze 1 und 2

Artikel 84

Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absätze 1-4

 

 

KAPITEL IV

Auftragsausführung

Artikel 87

Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 88

Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 89

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Artikel 90

Kündigung von Aufträgen

 

 

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

 

 

KAPITEL I

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 91

Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 92

Veröffentlichung der Bekanntmachung

Artikel 93

Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

 

 

ANHÄNGE

Anhang I

Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a

Anhang V

Anforderungen an Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang VI Teil A

In regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67)

Anhang VI Teil B

In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Aufruf zum Wettbewerb dienen, aufzuführende Angaben (siehe Artikel 67 Absatz 1)

Anhang VIII

Technische Spezifikationen — Begriffsbestimmungen

Anhang IX

Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X

In der Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems aufzuführende Angaben (siehe Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 68)

Anhang XI

In Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 69)

Anhang XII

In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 70)

Anhang XIII

Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung nach Artikel 74

Anhang XIV

Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 36 Absatz 2

Anhang XVI

In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XVII

Dienstleistungen nach Artikel 91

Anhang XVIII

In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 92)

„ANHANG XXIX-H

Sonstige verbindliche Elemente der Richtlinie 2014/25/EU

(Phase 4)

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

 

 

KAPITEL I

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Nummer 17

 

 

KAPITEL III

Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1

Schwellenwerte

Artikel 16

Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 5 und 6

 

 

TITEL II

Vorschriften für Aufträge

 

 

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 44

Wahl der Verfahren: Absatz 3

Artikel 48

Wettbewerblicher Dialog

Artikel 49

Innovationspartnerschaft

Artikel 50

Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstabe j

 

 

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 51

Rahmenvereinbarungen

Artikel 52

Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 53

Elektronische Auktionen

Artikel 54

Elektronische Kataloge

Artikel 56

Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

 

 

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 70

Vergabebekanntmachung: Absatz 2

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragvergabe

Unterabschnitt 1

Qualifizierung und qualitative Auswahl

Artikel 77

Qualifizierungssysteme

Artikel 79

Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 1

 

 

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

 

 

KAPITEL II

Vorschriften für Wettbewerbe

Artikel 95

Anwendungsbereich

Artikel 96

Bekanntmachungen

Artikel 97

Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 98

Entscheidung des Preisgerichts

 

 

ANHÄNGE

Anhang VII

In den Auftragsunterlagen bei elektronischen Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 53 Absatz 4)

Anhang XIX

In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)

Anhang XX

In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1)

„ANHANG XXIX-I

Sonstige fakultative Elemente der Richtlinie 2014/25/EU

(Phase 4)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/25/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

 

 

KAPITEL I

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2

Begriffsbestimmungen: Nummern 10-12

 

 

KAPITEL IV

Allgemeine Grundsätze

Artikel 38

Vorbehaltene Aufträge

 

 

TITEL II

Vorschriften für Aufträge

 

 

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 55

Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

 

 

TITEL III

Besondere Beschaffungsregelungen

 

 

KAPITEL I

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 94

Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge

„ANHANG XXIX-J

Bestimmungen der Richtlinie 2014/25/EU, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallen

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

TITEL I

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

 

 

KAPITEL I

Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4

Artikel 3

Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3

Artikel 4

Auftraggeber: Absatz 4

 

 

KAPITEL III

Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1

Schwellenwerte

Artikel 17

Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2

Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe: Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden

Unterabschnitt 1

Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 18

Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 2

Artikel 19

Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe: Absatz 2

Unterabschnitt 3

Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 31

Unterrichtung

Unterabschnitt 4

Besondere Sachverhalte

Artikel 33

Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 5

Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 34

Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 35

Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34

 

 

TITEL II

Vorschriften über Aufträge

 

 

KAPITEL I

Verfahren

Artikel 43

Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen

 

 

KAPITEL II

Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 57

Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten

 

 

KAPITEL III

Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 2

Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 71

Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6

Artikel 72

Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Abschnitt 3

Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe

Artikel 81

Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3

Artikel 83

Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3

Abschnitt 4

Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassen

Artikel 85

Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen

Artikel 86

Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

 

 

TITEL IV

Governance

Artikel 99

Durchsetzung

Artikel 100

Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 101

Nationale Berichterstattung und statistische Information

Artikel 102

Verwaltungszusammenarbeit

 

 

TITEL V

Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 103

Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 104

Dringlichkeitsverfahren

Artikel 105

Ausschussverfahren

Artikel 106

Umsetzung und Übergangsbestimmungen

Artikel 107

Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 108

Überprüfung

Artikel 109

Inkrafttreten

Artikel 110

Adressaten

 

 

ANHÄNGE

Anhang II

Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 4 Absatz 3

Anhang III

Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 34 Absatz 3

Anhang IV

Fristen für den Erlass der in Artikel 35 genannten Durchführungsrechtsakte

Anhang XV

Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 83 Absatz 3

„ANHANG XXIX-K

Grundlegende Elemente der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Auftragsvergabe

(Phase 3)

TITEL I

Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen

 

 

KAPITEL I

Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Abschnitt I

Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 1, 2 und 4

Artikel 2

Grundsatz der Verwaltungsautonomie der Behörden

Artikel 3

Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz

Artikel 4

Freiheit der Festlegung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

Artikel 5

Begriffsbestimmungen

Artikel 6

Öffentliche Auftraggeber: Absätze 1 und 4

Artikel 7

Auftraggeber

Artikel 8

Schwellenwert und Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Abschnitt II

Ausnahmen

Artikel 10

Für von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11

Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 12

Besondere Ausschlüsse im Bereich Wasser

Artikel 13

Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 14

Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, das/der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 17

Konzessionen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften

Abschnitt III

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 18

Laufzeit der Konzession

Artikel 19

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 20

Gemischte Verträge

Artikel 21

Vergabe von Konzessionen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten

Artikel 22

Verträge, die sowohl in Anhang II genannte wie auch andere Tätigkeiten betreffen

Artikel 23

Konzessionen, die sowohl die in Anhang II genannten Tätigkeiten als auch Tätigkeiten, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten, umfassen

Artikel 25

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

 

 

KAPITEL II

Grundsätze

Artikel 26

Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 27

Nomenklaturen

Artikel 28

Vertraulichkeit

Artikel 29

Vorschriften über die Kommunikation

 

 

TITEL II

Vorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien

 

 

KAPITEL I

Allgemeine Grundsätze

Artikel 30

Allgemeine Grundsätze: Absätze 1, 2 und 3

Artikel 31

Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 32

Zuschlagsbekanntmachung

Artikel 33

Form und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 1

Artikel 34

Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Artikel 35

Bekämpfung von Bestechung und Verhinderung von Interessenkonflikten

 

 

KAPITEL II

Verfahrensgarantien

Artikel 36

Technische und funktionelle Anforderungen

Artikel 37

Verfahrensgarantien

Artikel 38

Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 39

Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten für die Konzession

Artikel 40

Mitteilungen an Bewerber und Bieter

Artikel 41

Zuschlagskriterien

 

 

TITEL III

Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 42

Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 43

Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Artikel 44

Kündigung von Konzessionen

Artikel 45

Überwachung und Berichterstattung

 

 

ANHÄNGE

Anhang I

Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 5 Nummer 7

Anhang II

Von Auftraggebern im Sinne des Artikels 7 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang III

Verzeichnis der Rechtsakte der Union im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Buchstabe B

Anhang IV

Dienstleistungen im Sinne des Artikels 19

Anhang V

Angaben in Konzessionsbekanntmachungen gemäß Artikel 31

Anhang VI

in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben gemäß Artikel 31 Absatz 3

Anhang VII

Angaben in den Zuschlagsbekanntmachungen gemäß Artikel 32

Anhang VIII

Angaben in Zuschlagsbekanntmachungen betreffend Konzessionen für soziale und andere besondere Dienstleistungen gemäß Artikel 32

Anhang IX

Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X

Verzeichnis internationaler Sozialschutz- und Umweltübereinkommen im Sinne des Artikels 30 Absatz 3

Anhang XI

Angaben in Bekanntmachungen über Änderungen während der Laufzeit einer Konzession gemäß Artikel 43

„ANHANG XXIX-L

Sonstige FakultativE Elemente der Richtlinie 2014/23/EU

(Phase 3)

Die in diesem Anhang aufgeführten Elemente der Richtlinie 2014/23/EU sind fakultativ, eine Annäherung wird aber empfohlen. Die Republik Moldau kann die Annäherung an jene Elemente gegebenenfalls in dem in Anhang XXIX-B vorgegebenen Zeitrahmen vornehmen.

TITEL I

Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen

 

 

KAPITEL I

Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen

 

 

Abschnitt IV

Besondere Sachverhalte

Artikel 24

Vorbehaltene Konzessionen

„ANHANG XXIX-M

Bestimmungen der Richtlinie 2014/23/EU, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallen

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

TITEL I

Gegenstand, Anwendungsbereich, Grundsätze und Begriffsbestimmungen

 

 

KAPITEL I

Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Abschnitt I

Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich: Absatz 3

Artikel 6

Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3

Artikel 9

Neufestsetzung des Schwellenwerts

Abschnitt II

Ausnahmen

Artikel 15

Mitteilungen von Auftraggebern

Artikel 16

Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

 

 

TITEL II

Vorschriften für die Konzessionsvergabe: Allgemeine Grundsätze und Verfahrensgarantien

 

 

KAPITEL I

Allgemeine Grundsätze

Artikel 30

Allgemeine Grundsätze: Absatz 4

Artikel 33

Form und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4

 

 

TITEL IV

Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG UND 92/13/EWG

Artikel 46

Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 47

Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

 

 

TITEL V

Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 48

Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 49

Dringlichkeitsverfahren

Artikel 50

Ausschussverfahren

Artikel 51

Umsetzung

Artikel 52

Übergangsbestimmungen

Artikel 53

Überwachung und Berichterstattung

Artikel 54

Inkrafttreten

Artikel 55

Adressaten

„ANHANG XXIX-N

Wesentliche Elemente der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge geändert durch die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge und durch Richtlinie 2014/23/EU

(Phase 2)

Artikel 1

Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren

Artikel 2

Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren

Artikel 2a

Stillhaltefrist

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 2c

Fristen für die Beantragung einer Nachprüfung

Artikel 2d

Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe b, Absätze 2 und 3

Artikel 2e

Verstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen

Artikel 2f

Fristen

„ANHANG XXIX-O

Sonstige Elemente der Richtlinie 89/665/EWG

(Phase 2)

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe c

Artikel 2d

Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 5

„ANHANG XXIX-P

Bestimmungen der Richtlinie 89/665/EWG, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallen

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 2d

Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 4

Artikel 3

Korrekturmechanismus

Artikel 3a

Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz

Artikel 3b

Ausschussverfahren

Artikel 4

Durchführung

Artikel 4a

Überprüfung

„ANHANG XXIX-Q

Wesentliche Elemente der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor zuletzt geändert durch Richtlinie 2007/66/EG und Richtlinie 2014/23/EU

(Phase 2)

Artikel 1

Anwendungsbereich und Zugang zu Nachprüfungsverfahren

Artikel 2

Anforderungen an die Nachprüfungsverfahren

Artikel 2a

Stillhaltefrist

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 2c

Fristen für die Beantragung einer Nachprüfung

Artikel 2d

Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe b, Absätze 2 und 3

Artikel 2e

Verstöße gegen diese Richtlinie und alternative Sanktionen

Artikel 2f

Fristen

„ANHANG XXIX-R

Sonstige Elemente der Richtlinie 92/13/EWG

(Phase 4)

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 5

„ANHANG XXIX-S

Bestimmungen der Richtlinie 92/13/EWG, die nicht unter die Annäherung der Rechtsvorschriften fallen

Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen.

Artikel 2b

Ausnahmen von der Stillhaltefrist: Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 2d

Unwirksamkeit: Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 4

Artikel 3a

Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz

Artikel 3b

Ausschussverfahren

Artikel 8

Korrekturmechanismus

Artikel 12

Durchführung

Artikel 12a

Überprüfung

„ANHANG XXIX-T

Republik Moldau: nicht erschöpfende Liste der Themen für die Zusammenarbeit

1.

Schulung von Beamten staatlicher Stellen der Republik Moldau, die an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligt sind, in der Union und der Republik Moldau

2.

Schulung von Lieferanten, die an den Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge teilnehmen möchten

3.

Austausch von Informationen und Erfahrungen über bewährte Praktiken und über die Vorschriften im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

4.

Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der Webseiten für die öffentliche Auftragsvergabe und Einrichtung eines Systems zur Vergabekontrolle

5.

Beratung und Unterstützung in Methodikfragen durch die Union bei der Verwendung moderner elektronischer Techniken im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

6.

Stärkung der Stellen, die beauftragt sind, eine kohärente Politik in allen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe zu gewährleisten und Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber unabhängig und unparteiisch zu begutachten und zu überprüfen (siehe Artikel 270 dieses Abkommens)