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17.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 72/61 |
BESCHLUSS Nr. 2/2016 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES
vom 7. März 2016
zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) [2016/384]
DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —
gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1), erstmals geändert am 25. Juni 2005 in Luxemburg (2) und erneut geändert am 22. Juni 2010 in Ouagadougou (3), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 6 seines Anhangs III,
gestützt auf den Beschluss Nr. 8/2005 des AKP-EG-Botschafterausschusses vom 20. Juli 2005 über die Satzung und die Geschäftsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) (4), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 9 der Satzung und der Geschäftsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) ernennt der Botschafterausschuss die Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren. |
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(2) |
Die Amtszeit der drei AKP-Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung, die durch den Beschluss Nr. 3/2013 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. Juli 2013 (5) ernannt worden sind, der mit dem Beschluss Nr. 2/2014 des AKP-EU-Botschafterausschusses (6) geändert wurde, läuft am 6. September 2018 oder bei Schließung des Zentrums ab, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. |
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(3) |
Nach dem Rücktritt eines Mitglieds ist ein Sitz frei geworden. |
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(4) |
Daher muss für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied des Verwaltungsrats ernannt werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Folgende Person wird als Nachfolger von Frau Maria MACHAILO-ELLIS zum Mitglied des ZUE-Verwaltungsrats ernannt:
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Herr Lekwalo Leta MOSIENYANE. |
Artikel 2
Unbeschadet späterer Beschlüsse des Ausschusses im Rahmen seiner Zuständigkeiten setzt sich der ZUE-Verwaltungsrat bis zum Ende seiner Amtszeit, d. h. bis zum 6. September 2018, oder bis zur Schließung des Zentrums, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist, wie folgt zusammen:
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Herr Jacek ADAMSKI |
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Herr Martin BENKO |
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Frau Nicole BOLLEN |
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Herr John Atkins ARUHURI |
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Herr Lekwalo Leta MOSIENYANE |
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Herr Félix MOUKO. |
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er kann jederzeit je nach Lage des Zentrums überprüft werden.
Geschehen zu Brüssel am 7. März 2016.
Für den AKP-EU-Botschafterausschuss
Der Präsident
P. DE GOOIJER
(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).
(3) Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3).
(4) ABl. L 66 vom 8.3.2006, S. 16.
(5) ABl. L 263 vom 5.10.2013, S. 18.
(6) Beschluss Nr. 2/2014 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 5. August 2014 zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) (ABl. L 245 vom 20.8.2014, S. 9).