20.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 204/1


Information über das Inkrafttreten bestimmter Änderungen der Anhänge II, V, VII und VIII des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen

(2015/C 204/01)

Die erforderlichen internen Verfahren für das Inkrafttreten der Vereinbarung über die Änderung der Anhänge II, V, VII und VIII des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (1) vom 17. Dezember 1996 wurden abgeschlossen. Die Europäische Union und Neuseeland haben dies einander per Schreiben der Europäischen Union an Neuseeland vom 23. März 2015 bzw. per Schreiben Neuseelands an die Europäische Union vom 31. März 2015 mitgeteilt. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 des Abkommens ist diese Änderungsvereinbarung am 1. April 2015 in Kraft getreten.


(1)  Beschluss 97/132/EG des Rates vom 17. Dezember 1996 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (ABl. L 57 vom 26.2.1997, S. 4).