14.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 8/1


Information über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft

Die Europäische Union und die Republik Madagaskar haben am 23. Dezember 2014 in Brüssel das Protokoll (1) zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.

Das Protokoll wird dementsprechend gemäß seinem Artikel 15 ab dem 1. Januar 2015 vorläufig angewendet.


(1)  ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 8.