9.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 264/17


BESCHLUSS Nr. 2/2015 DES UNTERAUSSCHUSSES FÜR HANDEL UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG EU — REPUBLIK MOLDAU

vom 7. Juli 2015

zur Annahme der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung gemäß Artikel 379 Absatz 3 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits [2015/1819]

DER UNTERAUSSCHUSS FÜR HANDEL UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG EU — REPUBLIK MOLDAU —

gestützt auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 379,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 464 des Abkommens werden Teile davon ab dem 1. September 2014 vorläufig angewandt.

(2)

Gemäß Artikel 379 Absatz 3 des Abkommens hat der Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung eine Liste mit wenigstens 15 Personen aufzustellen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige in Panelverfahren zu dienen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Liste der Personen, die willens und in der Lage sind, für die Zwecke des Artikels 379 des Abkommens als Sachverständige in Panelverfahren zu dienen, ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Chișinău am 7. Juli 2015.

Für den Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung

Vorsitz

Octavian CALMÎC

Stellvertretender Wirtschaftsminister der Republik Moldau

Sekretariat

Mihaela GORBAN

Leiterin der „Division for coordination of EU economic policies and DCFTA“, Wirtschaftsministerium der Republik Moldau

Dániel KRÁMER

Referent, Referat Dl Handel und nachhaltige Entwicklung, GD TRADE, Europäische Kommission


(1)   ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4.


ANHANG

LISTE DER SACHVERSTÄNDIGEN IN FRAGEN DES HANDELS UND DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG

Von der Republik Moldau vorgeschlagene Sachverständige

1.

Iurie BEJAN

2.

Maria Ion NEDEALCOV

3.

Alexandru STRATAN

4.

Dorin JOSANU

5.

Nicolae SADOVEI

Von der EU vorgeschlagene Sachverständige

1.

Eddy LAURIJSSEN

2.

Jorge CARDONA

3.

Karin LUKAS

4.

Hélène RUIZ FABRI

5.

Laurence BOISSON DE CHAZOURNES

6.

Geert VAN CALSTER

7.

Joost PAUWELYN

Vorsitzende

1.

Jill MURRAY (Australien)

2.

Janice BELLACE (Vereinigte Staaten)

3.

Ross WILSON (Neuseeland)

4.

Arthur APPLETON (Vereinigte Staaten)

5.

Nathalie BERNASCONI (Schweiz)