27.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 283/1


Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Das am 29. Oktober 2010 angenommene Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (1) tritt am 12. Oktober 2014 gemäß Artikel 33 Absatz 1 des Protokolls in Kraft.


(1)  ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 234.