31.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 228/1


Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko

Im Anschluss an die Unterzeichnung am 18. November 2013 haben die Europäische Union und das Königreich Marokko am 16. Dezember 2013 bzw. am 15. Juli 2014 einander darüber unterrichtet, dass sie ihre internen Verfahren zum Abschluss des Protokolls abgeschlossen haben.

Gemäß Artikel 12 des Protokolls tritt dieses somit am 15. Juli 2014 in Kraft.