21.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 215/1


Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung tritt gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Abkommens am 1. September 2014 in Kraft, da das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt an diesem Tag in Kraft tritt.