21.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 215/1 |
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt tritt am 1. September 2014 in Kraft, da das Verfahren nach Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens am 3. Juli 2014 abgeschlossen worden ist.