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8.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 69/1 |
Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
Im Anschluss an die Unterzeichnung am 18. September 2012 haben die Regierung Dänemarks, die Autonome Regierung Grönlands und die Europäische Union am 21. Dezember 2012, am 28. Dezember 2012 bzw. am 29. Januar 2014 einander davon unterrichtet, dass sie ihre internen Verfahren zum Abschluss des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen abgeschlossen haben.
Gemäß Artikel 13.1 des Protokolls ist dieses somit am 29. Januar 2014 in Kraft getreten.