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27.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 342/60 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 150/2014
vom 27. Juni 2014
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 86 und Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Es ist angebracht, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu erweitern und den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (1) einzubeziehen. |
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(2) |
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2014 zu ermöglichen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 10 Absatz 8 des Protokolls 31 zum Abkommen wird folgender Unterabsatz angefügt:
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„d) |
Rechtsakte der Gemeinschaft, die mit Wirkung vom 1. Januar 2014 gelten:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft (*1).
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2014.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 27. Juni 2014.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Gianluca GRIPPA
(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924.
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.