19.10.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 279/1


Mitteilung über das Inkrafttreten des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft

Die Europäische Union und die Gabunische Republik haben am 6. Juni 2007 in Brüssel ein partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (1) unterzeichnet.

Die Europäische Gemeinschaft hat am gleichen Tag notifiziert, dass sie die für den Abschluss des Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat. Die Notifikation der Gabunischen Republik ist am 11. Juni 2007 erfolgt.

Gemäß Artikel 17 des Abkommens ist dieses somit am 11. Juni 2007 in Kraft getreten.


(1)  ABl. L 109 vom 26.4.2007, S. 3.