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28.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 56/3 |
Mitteilung über das Inkrafttreten eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits betreffen
Das am 9. Dezember 2009 in Brüssel unterzeichnete Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits betreffen, wird am 1. April 2013 in Kraft treten.