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15.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 44/1 |
Unterrichtung über den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kiribati
Die Europäische Union und die Regierung der Republik Kiribati haben das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen am 9. November 2012 bzw. am 15. Januar 2013 unterzeichnet.
Das Protokoll wird dementsprechend gemäß seinem Artikel 15 ab dem 16. September 2012 vorläufig angewendet.