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19.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/1 |
ENTSCHLIEßUNG (1)
über regionale sicherheitspolitische Herausforderungen in osteuropäischen Partnerländern
2013/C 338/01
DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST,
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gestützt auf die Gründungsakte der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST vom 3. Mai 2011, |
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in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 in Prag und vom 29.-30. September 2011 in Warschau, |
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gestützt auf Artikel 8 und Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union, |
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in Kenntnis des Pakets zur Europäischen Nachbarschaftspolitik vom 20. März 2013, einschließlich des Fortschrittsberichts 2012 und der Handlungsempfehlungen für Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine, |
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in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Östlichen Partnerschaft vom 18. Februar 2013, |
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unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 (P7_TA(2011)0514) mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Georgien, |
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unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 (P7_TA(2009)0056) zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU, |
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unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 (P7_TA(2011)0153) zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension und auf die Entschließungen zu den Beziehungen der EU mit der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, der Republik Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine, |
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in Kenntnis der Gemeinsamen Mitteilungen der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ und vom 20. März 2013 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft“, |
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in Kenntnis der Europäischen Sicherheitsstrategie und der nationalen Sicherheitsstrategien der osteuropäischen Partnerländer, |
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in Kenntnis der Gedenkerklärung von Astana der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom Dezember 2010 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Sicherheitsgemeinschaft“ und des vom Ministerrat der OSZE am 7. Dezember 2012 angenommenen Beschlusses zum Prozess „Helsinki +40“, |
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in Kenntnis des Mehrjahresrichtprogramms 2012-2013 im Rahmen des Instruments für Stabilität, |
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in Kenntnis der Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine sowie des guten Fortschritts bei den bilateralen Verhandlungen über ein neues Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, Georgien und der Republik Moldau, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung über die Herausforderungen der Zukunft der Demokratie, auch im Hinblick auf die Frage der Freiheit und Unabhängigkeit der Medien in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und der EU, angenommen auf der Sitzung der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST vom 3. April 2012 in Baku, |
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A. |
in der Erwägung, dass die EU und die osteuropäischen Partnerländer ein zentrales gemeinsames Interesse daran haben, für Frieden und mehr Sicherheit in der östlichen Nachbarschaft Europas zu sorgen, da dies die Grundvoraussetzungen für Entwicklung, Wohlstand und langfristige Stabilität in der Region sind; |
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B. |
in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft als ein gemeinsames Unterfangen der Europäischen Union und ihrer osteuropäischen Partner vor allem mit dem Ziel geschaffen wurde, auf der Grundlage von Differenzierung, Verantwortung und gemeinsamer Trägerschaft die politische Assoziierung zu beschleunigen und die weitere wirtschaftliche Integration zu fördern; in der Erwägung, dass die EU und ihre osteuropäischen Partnerländer derzeit in unterschiedlichem Maße engere Beziehungen mit der EU anstreben, von Bestrebungen nach einer EU-Mitgliedschaft bis zum Wunsch nach einer verstärkten Zusammenarbeit; in der Erwägung, dass die EU diesbezüglich die Bestrebungen ihrer osteuropäischen Partnerländer entsprechend ihres Willens und ihrer Fähigkeit anerkennt, den sich daraus ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Festlegungen gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union, nachzukommen; |
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C. |
in der Erwägung, dass die EU und ihre osteuropäischen Partnerländer Versäumnisse in Demokratisierungsprozessen, regionale Konflikte, die Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, den illegalen Handel mit Waffen und Menschen, Terrorismus und organisiertes Verbrechen als ernste Bedrohungen und als Herausforderungen für die regionale Sicherheit ansehen, wenngleich ihre Einstellung zu diesen Fragen unterschiedlich sein mag; |
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D. |
in der Erwägung, dass die Ziele Demokratie, Wahrung der Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Sicherheit eng miteinander verflochten sind; in der Erwägung, dass soziale Unzufriedenheit, Armut, Ungleichheit, Interessenkonflikte, Korruption und kurzsichtiger Populismus zu politischen Unruhen führen können; |
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E. |
in der Erwägung, dass zwar die Grenzen, die Europa zu Zeiten des Kalten Krieges teilten, nicht mehr bestehen, aber neue Trennlinien innerhalb der osteuropäischen Region entstanden sind, die vor allem auf ungelöste Konflikte infolge von im Ausland angestifteten Separatismusbestrebungen zurückzuführen sind; |
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F. |
in der Erwägung, dass die militärische Lage in der osteuropäischen Region allgemein durch ein wachsendes Ungleichgewicht der militärischen Kapazitäten gekennzeichnet ist; |
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G. |
in der Erwägung, dass der weitverbreitete Schmuggel und der Besitz illegaler Waffen die Sicherheit in einigen osteuropäischen Ländern und Gebieten untergraben, insbesondere in Ländern, die in ungelöste Konflikte verwickelt sind; |
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H. |
in der Erwägung, dass ungelöste Konflikte die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung der betroffenen Länder sowie die Zusammenarbeit, Stabilität und Sicherheit in der Region behindern, den Zustand der Demokratie in den betroffenen Ländern schwächen und ein Hindernis für die uneingeschränkte Entwicklung der Östlichen Partnerschaft darstellen; in der Erwägung, dass insbesondere Konflikte, die zwischen den Gründungsmitgliedern der Östlichen Partnerschaft bestehen, friedlich und konstruktiv im Geiste guter Nachbarschaft gelöst werden müssen, um den Weg für einen echten Prozess der engeren europäischen Zusammenarbeit zu ebnen; in der Erwägung, dass die mögliche Rolle der multilateralen Dimension der Östlichen Partnerschaft in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Möglichkeit zur Verstärkung der Vermittlungsbemühungen und der Anstrengungen für gegenseitiges Verständnis, Vertrauensbildung und Konfliktlösung bieten könnte; |
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I. |
in der Erwägung, dass das Hauptaugenmerk der politischen Führung der EU auf den politischen Entwicklungen in den südlichen Nachbarländern der EU infolge des Arabischen Frühlings liegt und somit der Lösung von Sicherheitsproblemen in den osteuropäischen Nachbarländern geringere Priorität eingeräumt wird; |
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J. |
in der Erwägung, dass die osteuropäischen Partnerländer zwar ein gemeinsames historisches Erbe besitzen und den Wunsch teilen, für alle Seiten nutzbringende, auf Vertrauen beruhende Beziehungen zu ihren Nachbarn aufzubauen, sich einige von ihnen jedoch eng miteinander verflochtenen Konflikten gegenübersehen, die von Misstrauen, sprachlichen und kulturellen Unterschieden oder politischen Rivalitäten herrühren und sich zu Sowjetzeiten weiter verschärft haben; in der Erwägung, dass diese Konflikte zu Instabilität und Unsicherheit führen und ein Hindernis für politische Reformen und die wirtschaftliche Entwicklung in der gesamten Region darstellen; |
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K. |
in der Erwägung, dass der Ausbruch der bislang ungelösten Konflikte innerhalb der osteuropäischen Region nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Schließung von Grenzen nach sich gezogen hat, wodurch Bevölkerungsgruppen um die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile des grenzüberschreitenden Austauschs gebracht und Versuche erschwert werden, den interkulturellen Dialog und gegenseitiges Verständnis zwischen den Völkern zu entwickeln; |
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L. |
in der Erwägung, dass die EU aktiv auf eine Beilegung der ungelösten Konflikte in der osteuropäischen Region hinarbeitet, indem sie am Vorsitz der „Genfer Gespräche“ für Frieden und Sicherheit in Georgien beteiligt ist und als Beobachter bei den „5+2“-Verhandlungen zum Transnistrienkonflikt fungiert, und dass Frankreich eines der drei Länder ist, die den Vorsitz in der Minsk-Gruppe der OSZE für den Bergkarabach-Konflikt führen; in der Erwägung, dass die EU in der Gemeinsamen Mitteilung vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ ihre Absicht erklärt hat, sich noch stärker an der Beilegung ungelöster Konflikte zu beteiligen, insbesondere durch eine Verstärkung ihrer Unterstützung für die bestehenden Verhandlungsforen; in der Erwägung, dass der Europäische Fonds für Demokratie im letzten Jahr mit dem Ziel eingerichtet wurde, schnelle und flexible Hilfe für diejenigen bereitzustellen, die sich für den demokratischen Wandel einsetzen; |
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M. |
in der Erwägung, dass die Russische Föderation aufgrund ihrer Besetzung der Regionen Zchinwali und Abchasien in Georgien und ihrer Militärpräsenz in den abtrünnigen Regionen der Republik Moldau sowie ihres politischen und wirtschaftlichen Einflusses in der gesamten osteuropäischen Region maßgeblich an den langanhaltenden Konflikten beteiligt ist; in der Erwägung, dass die EU hingegen mit zwei zivilen Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auf diesem Gebiet aktiv ist, nämlich mit der Mission der EU zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EU BAM) und der Beobachtermission der EU in Georgien (EUMM); |
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N. |
in der Erwägung, dass die Ukraine und die Republik Moldau im Rahmen der GSVP der EU Partnerschaften mit der EU eingegangen sind; in der Erwägung, dass die Ukraine bislang als einziger osteuropäischer Partner an den Missionen und Operationen der GSVP der EU beteiligt ist, und zwar gemäß einem Rahmenabkommen mit der EU zur Erleichterung einer raschen Einbeziehung ihrer Streitkräfte; in der Erwägung, dass die EU und die Republik Moldau sich derzeit im Ratifizierungsprozess eines ähnlichen Abkommens befinden; |
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O. |
in der Erwägung, dass einige Länder von der Anwendung des Grundsatzes „mehr für mehr“ profitiert haben, indem sie mehr finanzielle Unterstützung erhalten haben, worin die systematische Anwendung strengerer politischer Auflagen und das Tempo der Reformen in den drei osteuropäischen Partnerländern ihren Ausdruck finden; |
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P. |
in der Erwägung, dass die osteuropäischen Partnerländer auf der Grundlage gemeinsamer Interessen eine langjährige Zusammenarbeit mit der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) aufgebaut haben; in der Erwägung, dass die Beziehungen der NATO zu der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine zu demokratischen, institutionellen und verteidigungspolitischen Reformen auf nationaler Ebene sowie zur Teilnahme an NATO-geführten friedensfördernden Maßnahmen beigetragen haben; |
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Q. |
in der Erwägung, dass die Bedrohungen, die von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN-Stoffe), der illegalen Verbreitung von Waffen sowie dem organisierten Verbrechen ausgehen, nach wie vor eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit in der Region darstellen, da noch große Mengen an Waffen und Munition aus Zeiten des Kalten Krieges vorhanden sind; |
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R. |
in der Erwägung, dass das Anhalten ungelöster territorialer Konflikte, der Mangel an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie die Ineffizienz der Justiz- und Vollzugsbehörden, interne politische Auseinandersetzungen und die Vermischung von privaten und öffentlichen Interessen einen Nährboden für organisierte Kriminalität darstellen; |
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S. |
in der Erwägung, dass im Rahmen der Östlichen Nachbarschaft ein enormes Potenzial für Verknüpfungen zwischen der EU und osteuropäischen Partnerländern sowie für beide Seiten nutzbringende Perspektiven bestehen sollten, indem wichtige Aktivitäten und Projekte gefördert und entwickelt werden, insbesondere in den Bereichen Energiesicherheit, Diversifizierung der Energieversorgung und der Routen für den Energietransport (Südlicher Korridor) sowie Handel und wirtschaftliche Integration, die eines der Instrumente zur Förderung von Sicherheit und Frieden darstellen sollten; |
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T. |
in der Erwägung, dass natürliche und von Menschen verursachte Katastrophen als allgemeine Bedrohung für die gesamte osteuropäische Region angesehen werden, da diese einem erhöhten Risiko durch Erdbeben, extreme meteorologische Bedingungen, hydrogeologische Ereignisse wie Überschwemmungen und Dürren sowie urbane und industrielle Katastrophen ausgesetzt ist; |
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1. |
betont ihre Überzeugung, dass die EU und die osteuropäischen Partnerländern eine gemeinsame politische Verantwortung haben, den Frieden und die Sicherheit auf dem gesamten europäischen Kontinent zu fördern, indem sie langjährige historische Spaltungen überwinden und sich auf gemeinsame Werte konzentrieren; |
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2. |
vertritt die Auffassung, dass die sicherheitspolitischen Herausforderungen in der osteuropäischen Region auf unausgewogene und unvollständige Demokratisierungsprozesse, internen Separatismus und externe Bedrohungen zurückzuführen sind, die eine konzertierte Antwort und eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region und den benachbarten Großmächten auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und der Wahrung der jeweiligen nationalen Interessen erfordern; |
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3. |
betont, dass die Östliche Partnerschaft ein einzigartiges multilaterales Forum bietet, um den Dialog und die Zusammenarbeit zu regionalen Sicherheitsfragen innerhalb einer Staatengruppe zu fördern, die sich gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft im September 2011 in Warschau den Werten und Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet haben; |
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4. |
weist darauf hin, dass das bevorstehende Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius die beste Möglichkeit bietet, die europäische Perspektive der aufstrebendsten osteuropäischen Partnerländer herauszustellen, und zwar auf der Grundlage ihrer europäischen Bestrebungen sowie ihrer Verpflichtung zur Förderung gemeinsamer europäischer Werte und Grundsätze; |
Aufbau eines gemeinsamen Raumes der Stabilität und des Friedens durch die Bewältigung der Herausforderungen bei dem Übergang zur Demokratie und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
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5. |
betont, dass die Stärkung der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte, Minderheitenrechte und Grundfreiheiten sowie eine wirklich unabhängige und effiziente Justiz, die Unzulässigkeit einer selektiven Justiz, einschließlich des Verbots, durch Hasstiraden und andere provokative Aktionen zu Angriffen auf politische Gegner anzustacheln, wesentliche Elemente sind, um die notwendigen Voraussetzungen für nachhaltige Sicherheit in der osteuropäischen Region zu schaffen und ein langfristiges Vertrauen der Menschen in die staatlichen Institutionen aufzubauen; fordert die osteuropäischen Partnerländer in diesem Zusammenhang auf, die Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratische Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden zu verbessern; unterstreicht, dass die volle Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsordnung in der Zeit nach Wahlen von entscheidender Bedeutung ist; |
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6. |
vertritt die Auffassung, dass die Reformierung staatlicher Institutionen auf der Grundlage demokratischer Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung der Freiheit der Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit sowie des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien, die Gewährleistung zuverlässiger, freier und fairer Wahlverfahren, ein umfassender Dialog mit der Opposition, eine ordentliche und unabhängige Justiz, die Verhinderung von Machtmissbrauch und der Kampf gegen Korruption zentrale Faktoren bei der Eindämmung der Gefahr eines Ausbruchs politischer Konflikte darstellen; ist der Ansicht, dass die Entwicklung einer verantwortungsvollen Staatsführung und demokratischer Entscheidungsfindungsverfahren positive Auswirkungen darauf hat, wie politische Entscheidungsträger mit der Gesellschaft in Dialog treten und Entscheidungen in Sicherheitsfragen treffen; |
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7. |
begrüßt die unlängst in Georgien vorgenommen Verfassungsänderungen, die das Gleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative weiter stärken sollen; |
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8. |
fordert die Annahme umfassender Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung; vertritt die Auffassung, dass der Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte einen grundlegenden europäischen Wert darstellt und jegliche Bedrohung oder Verletzung dieser Rechte verhindert werden sollte, da dies ebenfalls zu Destabilisierung und Unsicherheit beitragen könnte; hebt hervor, dass ein freier öffentlicher Raum ein wesentliches Merkmal einer verantwortungsvollen Gesellschaft und eine Grundvoraussetzung für die friedliche Beilegung politischer Konflikte darstellt; verurteilt daher jeglichen Versuch, die Freiheit der Meinungsäußerung von Journalisten, Dissidenten, Menschenrechtsaktivisten und Vertretern der Zivilgesellschaft einzuschränken; |
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9. |
vertritt die Auffassung, dass eine starke und lebendige Zivilgesellschaft ein zentrales Element für demokratischen Fortschritt und einen besseren Schutz der Menschenrechte ist; fordert die osteuropäischen Partnerländer auf, unangemessene rechtliche oder administrative Beschränkungen, die das universelle Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beschneiden, abzuschaffen und dafür zu sorgen, dass Menschenrechtsaktivisten vollen zivilen und gerichtlichen Schutz genießen und in der Gesellschaft nicht ausgegrenzt werden; |
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10. |
fordert die osteuropäischen Partnerländer auf, wirtschaftliche Reformen einzuleiten oder fortzuführen, um den Übergang zu gut funktionierenden und wachsenden Marktwirtschaften zu vollenden und die Voraussetzungen für Wohlstand, nachhaltige Entwicklung sowie sozialen und regionalen Zusammenhalt zu schaffen; betont, dass die Verringerung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheit von wesentlicher Bedeutung ist, um den Erfolg von und das Vertrauen in diese Reformen sicherzustellen und die Gefahr sozialer Unruhen, die durch Extremisten und radikale Gruppen angestachelt werden, einzudämmen; |
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11. |
fordert die EU und die osteuropäischen Partnerländer auf, den gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung demokratischer, sozialer und wirtschaftlicher Reformen in der osteuropäischen Region beim Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im Herbst 2013 in Vilnius neue Impulse zu verleihen; erwartet in diesem Zusammenhang, dass die EU und die osteuropäischen Partnerländer, die bereits wesentliche Fortschritte bei den Verhandlungen erzielt haben, die Assoziierungsabkommen, einschließlich der Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen, bis zum Gipfeltreffen unterzeichnen oder auf den Weg bringen; fordert in diesem Zusammenhang alle beteiligten Partner auf, frühzeitig Gespräche über die territoriale Anwendung der Assoziierungsabkommen aufzunehmen; |
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12. |
unterstützt den Ansatz der EU in Bezug auf die osteuropäischen Partnerländer, der auf gegenseitiger Rechenschaftspflicht und dem Grundsatz „mehr für mehr“ basiert, durch den die Partner Anreize erhalten, die politischen Reformen auf den Weg zu bringen, die notwendig sind, um die gemeinsamen Ziele der Östlichen Partnerschaft zu erreichen und politische Stabilität und Frieden zu gewährleisten; stellt fest, dass der Grundsatz „mehr für mehr“, wie in der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. März 2013 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft“ bekräftigt wurde, bedeutet, dass die EU ihr politisches Vorgehen gemäß den unterschiedlichen Zielen und Kapazitäten der einzelnen Partner zunehmend differenzieren muss; |
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13. |
zeigt sich besorgt über die Risiken einer militärischen Aufrüstung in der osteuropäischen Region, durch die Ressourcen von der Unterstützung der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung abgezogen werden; empfiehlt den Mitgliedstaaten der EU und den osteuropäischen Partnerländern angesichts der von einzelnen Partnerstaaten erzielten Fortschritte beim Übergang zur Demokratie, dem Aufbau von Institutionen und der Wahrung der Menschenrechte, ihre Politik zur Waffenein- und -ausfuhr in der Region mit dem Ziel zu überdenken, Abkommen über die Abrüstung und Entmilitarisierung von Konfliktgebieten zu erreichen; |
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14. |
erkennt die besondere Bedeutung der Energieversorgungssicherheit für die allgemeine Stabilität der Region der Östlichen Partnerschaft an; unterstützt aus diesem Grund die Entwicklung einer sicheren und inklusiven Energieinfrastruktur – wie den Südlichen Gaskorridor –, die positive Auswirkungen auf die Sicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung und die langfristige Stabilität in der Region hat; |
Einsatz für die friedliche Beilegung langanhaltender Konflikte
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15. |
betont, dass eine Aufrechterhaltung des Status quo bei den ungelösten Konflikten in den osteuropäischen Regionen nicht hinnehmbar ist, da dies zu einer weiteren Eskalation der Spannungen und einer Wiederaufnahme bewaffneter Auseinandersetzungen führen könnte; unterstreicht, dass ein Wettrüsten die Risiken für die regionale Sicherheit nur noch weiter erhöhen würde; begrüßt das Engagement der EU, das den umfassenden Ansatz der EU für die Region widerspiegelt, bei dem sowohl Fragen der Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit als auch der zivilen Krisenbewältigung angegangen werden; betont, dass es im gemeinsamen Interesse der EU und der osteuropäischen Partnerländer liegt, für Stabilität und die friedliche Lösung von Konflikten zu sorgen, und fordert beide Parteien auf, ein Umfeld zu schaffen und zu fördern, in dem Fortschritte bei der Konfliktbeilegung erzielt werden können, und befürwortet die Umsetzung von auf Unterstützung basierenden friedensbildenden Maßnahmen; |
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16. |
unterstreicht die Verantwortung der EU, zur Konfliktlösung beizutragen, indem sie den Dialog zwischen den Parteien fördert und Programme und Instrumente zur Konflikttransformation einsetzt; hebt die Bedeutung des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und die Georgienkrise bei den Bemühungen um eine friedliche Lösung der langanhaltenden Konflikte hervor und unterstützt die Verlängerung seines Mandats nach dem 30. Juni 2013; begrüßt die Missionen EUBAM und EUMM, da sie zur Verbesserung der Sicherheit beitragen und helfen, grenzüberschreitendes Vertrauen zwischen der Republik Moldau und Georgien aufzubauen; empfiehlt der EU, das Mandat der Missionen EUBAM und EUMM zu verlängern und ihre Wirksamkeit zu verbessern; fordert alle betroffenen Parteien auf, ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für die friedliche Beilegung des Bergkarabach-Konflikts fortzusetzen, wobei es sich um ein von der EU finanziertes zivilgesellschaftliches Programm handelt, das im November 2012 in seine zweite Phase eingetreten ist; |
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17. |
weist darauf hin, dass die Russische Föderation aufgrund ihres politischen und wirtschaftlichen Einflusses und ihrer direkten militärischen Beteiligung an sämtlichen dieser langanhaltenden Konflikte eine wichtige Rolle in der osteuropäischen Region spielt; fordert die russischen Behörden auf, diesen Einfluss konstruktiv geltend zu machen und dabei die Souveränität der Länder in der Region uneingeschränkt zu achten und von jeglichen Aktionen abzusehen, die eine Gefahr für die regionale Stabilität darstellen könnten; weist erneut darauf hin, dass der bereits vereinbarte Abzug der fremden russischen Truppen aus den abtrünnigen Gebieten der Republik Moldau und Georgiens einen bedeutenden Schritt auf dem Weg hin zu einer friedlichen Beilegung der Konflikte darstellen würde; |
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18. |
fordert die Russische Föderation auf, die Souveränität, territoriale Integrität und Unverletzbarkeit der international anerkannten Grenzen Georgiens zu achten; fordert die Russische Föderation in diesem Zusammenhang auf, für die bedingungslose Umsetzung des Waffenstillstandsabkommen von 2008 zu sorgen, ihre Streitkräfte aus den georgischen Gebieten abzuziehen, der EUMM ungehinderten Zugang zu Abchasien und der Region Zchinwali in Georgien zu gewähren und ihre Entscheidung, die Unabhängigkeit dieser Regionen von Georgien anzuerkennen, aufzuheben; |
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19. |
fordert die Russische Föderation auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sie 1996 anlässlich des Beitritts zum Europarat und 1999 auf dem OSZE-Gipfel in Istanbul in Bezug auf die Region Transnistrien eingegangen ist, und empfiehlt, dass die derzeit auf dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau stationierten Friedenstruppen von einer internationalen zivilen Mission abgelöst werden, deren Legitimität von den Parteien des Transnistrienkonflikts anerkannt werden wird; fordert die russischen Behörden eindringlich auf, von jeglichen politischen und diplomatischen Maßnahmen abzusehen, die den Prozess der Beilegung stören und positive, ergebnisorientierte Vereinbarungen behindern würden; |
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20. |
ist der Ansicht, dass die friedliche Beilegung des Bergkarabach-Konflikts alternativlos ist, und bringt ihre volle Unterstützung für die Festlegung der Grundsätze von Madrid zum Ausdruck; bedauert, dass die Arbeit der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE, die auf den in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und dem Rahmen der OSZE verankerten Grundsätzen des Völkerrechts basiert, bislang noch keine konkreten Ergebnisse gebracht hat, und fordert ein wirksameres und stärkeres Engagement seitens der EU; fordert alle betroffenen Parteien eindringlich auf, ihre Anstrengungen und ihren Einsatz zu verstärken, da entscheidende Fortschritte durch die Arbeit der Minsk-Gruppe der OSZE auch über 20 Jahre nach ihrer Gründung noch ausstehen; fordert die Konfliktparteien Armenien und Aserbaidschan auf, ihre Verhandlungen auf konstruktive Weise zu führen; |
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21. |
fordert die EU auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und sich in den Foren, in denen sie bereits vertreten ist, aktiv in die Vermittlungsprozesse für eine friedliche Beilegung langanhaltender Konflikte einzubringen; unterstreicht, dass proaktive Vermittlung vonseiten der EU bei der Konfliktlösung entscheidend für die Sicherheit und langfristige Stabilität der osteuropäischen Region ist und eine Voraussetzung für den Erfolg der Europäischen Nachbarschaftspolitik darstellt; fordert den EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und die Georgienkrise auf, weiterhin durch praktische Maßnahmen wie den Aufbau von Kapazitäten, die Förderung der Konsensfindung zwischen den Parteien, den Ausbau der öffentlichen Unterstützung und die Stärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft zur Lösung der Konflikte im Südkaukasus beizutragen; |
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22. |
fordert alle Seiten eindringlich auf, sich aktiv für die transnistrische Seite einzusetzen, um eine für alle akzeptable Vision einer gemeinsamen Zukunft zu entwickeln, und sich dazu auf die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Beilegung des Konflikts zu einigen; begrüßt in diesem Zusammenhang die im Januar 2012 vereinbarte Herangehensweise, „in kleinen Schritten“ die praktischen Fragen zu behandeln, die für die Bürgerinnen und Bürger von vorrangiger Bedeutung sind; |
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23. |
hebt die derzeitige Absicht des Europäischen Parlaments hervor, die Ausarbeitung einer europäischen Strategie für die Sicherheit des Seeverkehrs zu unterstützen, und weist darauf hin, dass eine derartige Strategie, sofern sie eine ehrgeizige Agenda für das Schwarze Meer umfasst, hilfreich für die Lösung der langanhaltenden Konflikte sein könnte; |
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24. |
fordert die EU, die osteuropäischen Partner und die maßgeblichen regionalen Akteure auf, ihren politischen Dialog voranzubringen, indem sie eine Reihe von vertrauensbildenden Maßnahmen für die osteuropäische Region vorschlagen, die der Festlegung gemeinsamer Grundsätze sowie einer Agenda zur Verbesserung der Sicherheit und für Fortschritte bei der Konfliktlösung dienen; fordert den ukrainischen Vorsitz der OSZE für das Jahr 2013 in diesem Zusammenhang auf, eine ehrgeizige Agenda umzusetzen und die Teilnahme aller osteuropäischen Partnerländer in den Dialogforen der EU, einschließlich des Menschenrechtsdialogs, sicherzustellen, um Fortschritte bei der friedlichen Beilegung ungelöster Konflikte zu erzielen; |
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25. |
fordert die EU und die osteuropäischen Partnerländer auf, regionale multilaterale Programme weiterzuentwickeln, Anreize für regionale Zusammenarbeit zu schaffen und grenzüberschreitende Projekte zur Vertrauensbildung zwischen den Bevölkerungsgruppen zu stärken, dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Konflikttransformation zu legen und durch die Förderung von Handel, Reisen und Investitionen einen Beitrag zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Konfliktregionen zu leisten; |
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26. |
unterstreicht die Notwendigkeit der bilateralen Entwicklung von Handel, wirtschaftlicher Integration und Infrastruktur zwischen den osteuropäischen Partnerländern; |
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27. |
fordert die osteuropäischen Partnerländer eindringlich auf, hochwertige Bildungsprogramme umzusetzen, die dazu beitragen, Hass und Feindschaft aus ethnischen, territorialen und religiösen Gründen auszumerzen und die Achtung der Rechte von Minderheiten zu stärken; vertritt die Auffassung, dass der interkulturelle und interreligiöse Dialog weiter gestärkt werden sollte, um gegenseitiges Verständnis, Respekt und Toleranz unter den osteuropäischen Partnerländern zu fördern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung starker und aktiver Zivilgesellschaften, die diesen Dialog unterstützen und persönliche Kontakte über Grenzen und Konfliktlinien hinweg entwickeln können; fordert das Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft auf, sich weiter für die Umsetzung der multilateralen und bilateralen Aktivitäten der Östlichen Partnerschaft einzusetzen, mit denen dieses Ziel verfolgt wird; |
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28. |
empfiehlt dem Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, dass es gemeinsam mit europäischen Berufsverbänden für Journalisten Ausbildungsprogramme im Bereich Medien auflegt, um gegenseitige Feindseligkeiten und Hassreden zu bekämpfen und bei der Auseinandersetzung mit den Beziehungen zwischen ethnischen Gruppen die Einhaltung von Berufsnormen sicherzustellen, und dass es die Hilfe von unabhängigen Think Tanks in Anspruch nimmt, um mit ihnen zusammen an der Entwicklung von Konzepten für Sicherheit, Konfliktlösung und -prävention zu arbeiten; |
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29. |
erkennt an, dass durch ungelöste Konflikte Gefühle der Ungerechtigkeit und Frustration unter den Bevölkerungsgruppen entstehen können; empfiehlt den staatlichen Vertretern und politischen Entscheidungsträgern in den osteuropäischen Partnerländern, solche Tendenzen in der öffentlichen Meinung nicht als Instrument für innenpolitische Kampagnen auszunutzen, da sich dadurch die Kluft nur weiter verbreitert und weitere Spannungen entstehen; |
Stärkung der politischen und militärischen Zusammenarbeit zur Bewältigung regionaler Sicherheitsrisiken
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30. |
hebt die zentrale Rolle internationaler Organisationen und Partnerschaften bei der Bewältigung von regionalen sicherheitspolitischen Herausforderungen und der Schaffung eines auf Kooperation basierenden Konzepts für Sicherheit hervor, deren politischen und militärischen Dimensionen in diesem Zusammenhang Rechnung getragen wird; fordert in diesem Zusammenhang eine intensivere politische Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation, um nachhaltige Lösungen für regionale sicherheitspolitische Herausforderungen, darunter auch die langanhaltenden Konflikte, zu finden; |
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31. |
fordert die betroffenen Mitgliedstaaten der EU und osteuropäischen Partnerländer auf, ihren Dialog über Sicherheitsfragen im Rahmen der bestehenden Foren der EU, des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats der NATO, der OSZE sowie des Europarats zu intensivieren, und empfiehlt die Abstimmung ihrer Zusammenarbeit mit dem Ziel, vor Ort effizienter zu arbeiten, Ressourcen zu sparen und Programme einzurichten, die auf die individuellen Bedürfnisse der teilnehmenden Länder zugeschnitten sind; vertritt insbesondere die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten sowohl der EU als auch der NATO ihre Ressourcen bündeln sollten, um die Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Partnerländern im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und des NATO-Programms „Partnerschaft für den Frieden“ zu festigen; |
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32. |
erkennt den Wert und die Errungenschaften der Zusammenarbeit zwischen der EU, der Ukraine und der Republik Moldau im Rahmen der GSVP der EU an, durch die Sicherheitsabkommen geschlossen und Strukturen für Missionen und Krisenbewältigungseinsätze unter Führung der EU geschaffen werden konnten; fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, den Bestrebungen der osteuropäischen Länder, die ihre Kapazitäten mit Blick auf eine intensivere Zusammenarbeit im Rahmen der GSVP verbessern wollen, gebührend Rechnung zu tragen, und empfiehlt eine engere Zusammenarbeit durch Initiativen zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus und zur Ausbildung von Personal im Sicherheits- und Verteidigungssektor auf nationaler Ebene; |
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33. |
begrüßt den Beschluss des Ministerrats der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 7. Dezember 2012, den Prozess „Helsinki +40“ als politischen Impulsgeber einzuleiten, um die Arbeit zur Schaffung einer Sicherheitsgemeinschaft und eines strategischen Fahrplans zur Stärkung der Zusammenarbeit in der OSZE bis 2015 – also bis zum 40. Jahrestag der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki – voranzubringen; |
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34. |
ersucht die EU, gemeinsam mit den relevanten internationalen Organisationen und anderen wichtigen Partnern Szenarien für den Wiederaufbau nach der Konfliktlösung zu entwickeln, die als weitere Anreize für die Konfliktbeilegung dienen könnten, indem sie die konkreten Vorteile einer friedlichen Lösung verdeutlichen; |
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35. |
hebt die Notwendigkeit hervor, die Zusammenarbeit bei der Abrüstung, Regulierung des Waffenhandels, konventionellen Rüstungskontrolle sowie Bekämpfung des illegalen Waffenhandels wiederzubeleben und auszubauen; empfiehlt der EU und den osteuropäischen Partnerländern deshalb, die Einhaltung internationaler Übereinkünfte, insbesondere des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa, zu überprüfen, den Abschluss eines universellen Vertrags über den Waffenhandel weiter zu unterstützen und in einen Dialog zu treten, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Abrüstung und Rüstungskontrolle weiterzuentwickeln; hebt hervor, wie außerordentlich wichtig es ist, das Wettrüsten aufzuhalten; |
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36. |
fordert die EU auf, die Kooperationsprogramme mit den osteuropäischen Partnerländern auszubauen und deren finanzielle Mittel im Rahmen des EU-Instruments für Stabilität aufzustocken, um die Risiken, die von CBRN-Stoffen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe) sowie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und damit verbundenem technologischen Know-how ausgehen, einzudämmen; |
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37. |
betont, dass die Reformierung der öffentlichen Verwaltung, der Justiz sowie der Strafverfolgungsbehörden in den osteuropäischen Partnerländern von zentraler Bedeutung ist, um Fortschritte beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen, Korruption, Cyberkriminalität, Geldwäsche und Terrorismus zu erzielen; fordert die osteuropäischen Partnerländer auf, die Umsetzung einer ehrgeizigen Agenda zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz einzuleiten oder weiterzuverfolgen und weiter mit der EU in den Bereichen Strafverfolgung und Zollverwaltung zusammenzuarbeiten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die entsprechenden Institutionen zu stärken; |
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38. |
fordert die EU und die osteuropäischen Partnerländer auf, auf die Leitinitiative der Östlichen Partnerschaft zur „Vorbereitung auf Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, deren Verhinderung und Bewältigung“ aufzubauen und diese auch nach 2014 weiterzuführen, deren übergeordnetes Ziel darin besteht, zu Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand für die Länder der Östlichen Partnerschaft beizutragen sowie die Umwelt, die Bevölkerung, das kulturelle Erbe, die Ressourcen und Infrastrukturen der Region zu schützen, indem’ die Widerstandsfähigkeit, Vorsorge und Reaktion dieser Länder im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen verbessert werden; |
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39. |
betont die wichtige Rolle der Energieversorgungssicherheit bei der Gestaltung des Sicherheitsumfelds in der Region; fordert weitere Bemühungen um die Integrierung der Energiemärkte der EU und der osteuropäischen Partnerländer, bekräftigt die Bedeutung des Südlichen Gaskorridors und der im Rahmen dieser Initiative eingeleiteten Vorzeigeprojekte zwischen dem Kaspischen Meer und dem Schwarzmeerraum, um die Abhängigkeit von Energieimporten von marktbeherrschenden Lieferanten zu verringern, und fordert die EU auf, die Diversifizierung der Gasversorgung zu erleichtern und zu fördern, die zu einer vertieften Zusammenarbeit und stärkeren Vernetzung zwischen der EU und den osteuropäischen Partnerländern führen wird; |
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40. |
fordert die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und guten nachbarschaftlichen Beziehungen und Unterstützung bei der Entwicklung regionaler Synergien und Lösungskonzepte für die besonderen geografischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen der Länder der östlichen Nachbarschaft, auch im Hinblick auf ihre Beziehungen mit der EU; fordert in diesem Zusammenhang eine vertiefte Zusammenarbeit in sektorspezifischen Politikbereichen wie Bildung, Jugend, Migration, Gesundheitsversorgung und Verkehr; |
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41. |
empfiehlt, dass die osteuropäischen Partnerländer die Zusammenarbeit bei der Grenzverwaltung und Steuerung der Migrationsströme in der Region verstärken, indem sie ihre Normen angleichen oder zusammen mit der EU gemeinsame Normen entwickeln und den Menschenhandel bekämpfen und gleichzeitig für die Achtung der Rechte der Migranten sorgen; |
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42. |
beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Rat, der Kommission, der Vize-Präsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, den osteuropäischen Partnerländern sowie der Russischen Föderation zu übermitteln. |
(1) Wie in Brüssel am 28. Mai 2013 angenommen.