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15.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 163/30 |
BESCHLUSS Nr. 2/2013 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES
vom 29. Mai 2013
zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL)
(2013/289/EU)
DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —
gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1), erstmals geändert am 25. Juni 2005 in Luxemburg (2) und erneut geändert am 22. Juni 2010 in Ouagadougou (3), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 5 seines Anhangs III,
gestützt auf den Beschluss Nr. 4/2006 des AKP-EG-Botschafterausschusses vom 27. September 2006 über die Satzung und die Geschäftsordnung des Technischen Zentrums für die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (TZL) (4), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum, dessen Zusammensetzung durch den Beschluss Nr. 2/2011 des AKP-EU-Botschafterausschusses (5) geändert wurde, endet am 21. Mai 2013. |
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(2) |
Daher muss ein neuer Beschluss erlassen werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats des Technischen Zentrums für die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich wird um einen Zeitraum von drei Monaten, der am 21. August 2013 endet, verlängert.
Der Verwaltungsrat des TZL setzt sich wie folgt zusammen:
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Dr. Daoussa BICHARA CHERIF (Tschad), |
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Herr Kahijoro KAHUURE (Namibia), |
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Dr. Faletoi Suavi TUILAEPA (Samoa), |
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Prof. Raul BRUNO DE SOUSA (Portugal), |
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Prof. Eric TOLLENS (Belgien), |
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Herr Edwin Anthony VOS (Niederlande). |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2013.
Für den AKP-EU-Botschafterausschuss
Der Präsident
S. O. OUTLULE
(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).
(3) Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3).