31.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 361/10


Unterrichtung über den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien

Die Europäische Union und die Regierung der Islamischen Republik Mauretanien haben das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen am 12. Dezember 2012 in Brüssel und am 16. Dezember 2012 in Nouakchott unterzeichnet.

Das Protokoll wird dementsprechend gemäß seinem Artikel 9 ab dem 16. Dezember 2012 vorläufig angewendet.