19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 349/2


Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation

Das am 16. Dezember 2011 in Genf unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation (1) wird mit Wirkung vom 22. August 2012 vorläufig angewandt, da die Russische Förderation an jenem Tag der WTO beigetreten ist.


(1)  ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 15.