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22.2.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 49/1 |
Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen
Die Europäische Union hat der Republik Seychellen am 13. Juli 2011 mitgeteilt, dass der Rat im Namen der Europäischen Union die für das Inkrafttreten des vorgenannten, am 18. Januar 2011 in Brüssel unterzeichneten Protokolls erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat.
Die Republik Seychellen hat ihrerseits der Europäischen Union am 11. November 2011 mitgeteilt, dass sie ihre entsprechenden Verfahren abgeschlossen hat.
Gemäß Artikel 14 des Protokolls ist dieses somit am 11. November 2011 in Kraft getreten.