22012A0413(02)

Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zur spezifischen Assoziierung an der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

Amtsblatt Nr. L 103 vom 13/04/2012 S. 0010 - 0010


Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zur spezifischen Assoziierung an der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

Die Vertragsparteien erklären gemeinsam, dass die spezifische Assoziierung der Republik Island, des Fürstentums Liechtenstein, des Königreichs Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands nicht als rechtlicher oder politischer Präzedenzfall für andere Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und diesen Staaten angesehen wird.

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