19.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 302/1


Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Die erforderlichen Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (1), das am 17. Mai 2011 in Brüssel unterzeichnet wurde, sind am 21. Oktober 2011 abgeschlossen worden. Folglich wird dieses Abkommen gemäß Artikel 3 Absatz 3 am 1. Dezember 2011 in Kraft treten.


(1)  ABl. L 297 vom 16.11.2011, S. 3.