18.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 160/51


Mitteilung über das Inkrafttreten — zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein — des Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags

Das oben genannte Protokoll (1), das am 28. Februar 2008 in Brüssel unterzeichnet wurde, ist am 1. Dezember 2008 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Kraft getreten, nachdem die hierfür erforderlichen Verfahren am 24. Oktober 2008 abgeschlossen waren.

Da die Verfahren, die erforderlich sind, damit dieses Protokolls auch zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein in Kraft treten kann, am 7. März 2011 abgeschlossen worden sind, wird das genannte Protokoll für das Fürstentum Liechtenstein gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Protokolls am 1. Mai 2011 in Kraft treten.


(1)  ABl. L 161 vom 24.6.2009, S. 8.