26.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 138/1


Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des am 30. Oktober 2007 in Lugano unterzeichneten Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Das am 30. Oktober 2007 in Lugano unterzeichnete Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) ist gemäß seinem Artikel 69 Absatz 5 am 1. Januar 2011 zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie am 1. Mai 2011 zwischen der Europäischen Union und Island in Kraft getreten.


(1)  ABl. L 147 vom 10.6.2009, S. 5. Der erläuternde Bericht zu dem Übereinkommen wurde im ABl. C 319 vom 23.12.2009, S. 1 veröffentlicht.