28.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 108/2


Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014

Die erforderlichen Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 (1), das am 28. Juli 2010 in Brüssel unterzeichnet wurde und seit dem 1. Januar 2011 vorläufig anwendbar ist, sind am 7. März 2011 abgeschlossen worden. Folglich wird dieses Abkommen gemäß Artikel 9 Absatz 2 am 1. Mai 2011 in Kraft treten.


(1)  ABl. L 291 vom 9.11.2010, S. 10.