15.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 76/31 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 147/2011
vom 2. Dezember 2011
zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Folgenden „Abkommen“, insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 120/2011 vom 21. Oktober 2011 (1) geändert. |
(2) |
Die Richtlinie 2010/36/EU der Kommission vom 1. Juni 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (2) ist in das Abkommen aufzunehmen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
In Anhang XIII des Abkommens wird unter Nummer 56f (Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) Folgendes angefügt:
„ , geändert durch:
— |
32010 L 0036: Richtlinie 2010/36/EU der Kommission vom 1. Juni 2010 (ABl. L 162 vom 29.6.2010, S. 1).“ |
Artikel 2
Der Wortlaut der Richtlinie 2010/36/EU in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 3. Dezember 2011 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2011.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Kurt JÄGER
(1) ABl. L 341 vom 22.12.2011, S. 85.
(2) ABl. L 162 vom 29.6.2010, S. 1.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.